Ja, sollen die ruhig ne Anzeige erstatten.
"Schwarzfahren" ist an und für sich erstmal eine Ordnungswidrigkeit, kein Strafttatbestand. Zu dem wird es erst, wenn es sich um eine sogenannte "Erschleichung von Leistungen" handelt.
Da die Verkehrsbetriebe aber niemandem nachweisen, daß er sich tatsächlich die Beförderungsleistung erschlichen hat, verläuft so ein Verfahren bei Erstlingen im Sande.
Kleiner Tipp: Wer sein "Schwarzfahren" einer anderen Person (Freund, Partner, Passant, T-Shirt-Aufdruck etc) anküdigt bzw erklärt, kann sich keine Leistung erschleichen, da er es ja öffentlich kundgetan hat.
Sicher, alles etwas unsicher, aber rechtlich einwandfrei.
An dieser Stelle sei noch der Literaturtipp "Das Lexikon der Rechtsirrtümer" gegeben, wo man alles nochmal schön nachlesen kann.