Netto kennt man doch wirklich allerhöchstens als Ranz-Läden, Plus ist in der Werbung doch fast omni-präsent. So ein Quatsch...
Beiträge von Amerikaner
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Um mal BTT zu kommen:
Warum nutzt man nicht den viel präsenteren und positiver besetzten Namen Plus für die ganzen Filialen. Netto ist doch zumindest in NRW kaum verbreitet und die Filiale, die ich vom sehen her kenne, versprüht einfach nur einen ranzigen Charme. -
Zitat
Original geschrieben von Printus
Ich verstehe auch nicht das Gejammer über den Streik. Das ist ein legitimes Recht der Lokführer, und jetzt wird auf Weltuntergangsstimmung gemacht weil die an verschiedenen Tagen mal für ein paar Stunden dieses Recht genutzt haben.
Man sollte sich mal ansehen wie Streiks in Italien und Frankreich laufen, wo Generalstreiks das Land komplett lahmlegen... Und hier gleich so ein Theater weil mal tageweise weniger Züge fuhren.Die Lokführer sind eine Art Vorkämpfer, die symbolisieren dass AN's irgendwann nicht mehr bereit sind sich weiterhin den Machenschaften eines Vorstandes auszuliefern, der sie mit immer weniger Geld bei immer schlechteren Bedingungen und weniger Geld abspeisen will. Da steht jetzt eine Gruppe auf und wehrt sich - ich finde das super und hoffe dass die Lokführer richtig kräftig weitermachen und nicht klein beigeben.
100% AGREE, und ich hoffe, daß langsam aber sicher mal ein Ruck durch das Land geht und Menschen wieder gemeinsam für eine gute Sache kämpfen!
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Zitat
Original geschrieben von David328
mein erstes handy, ein siemens s6

es hatte 5 klingeltöne und sms funktion!!!
Lang, lang ists her... Auch ich habe vor vielen Jahren mit dem S6 begonnen.
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hm, wie sieht es denn mit Kündigungsfristen seitens das AG aus? Der AN darf keinesfalls eine längere Frist haben als der AG und grade bei kurzen Beschäftigungsverhältnissen gibts da gern mal ein Schlupfloch...
Alternativ:
Die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB lauten:
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
[...] (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Bei diesen Fristen handelt es sich um Mindestkündigungsfristen von denen grundsätzlich zu Lasten des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden darf. Verkürzungen dieser Fristen sind nur im Geltungsbereich von Tarifverträgen möglich. Ausnahmen gelten während einer (ausdrücklich vereinbarten) Probezeit von höchstens sechs Monaten (Mindestkündigungsfrist dann: zwei Wochen), für Aushilfen (bis vier Monaten Beschäftigung) und Kleinbetrieben bis 20 Arbeitnehmern (Mindestkündigungsfrist in Kleinbetrieben: vier Wochen).
Zulässig sind vertragliche Vereinbarungen, die auch den Arbeitnehmer an die längeren Fristen für Kündigungen durch den Arbeitgeber gem. § 622 Abs. 2 BGB (oder noch längere, frei vereinbarte vertragliche Fristen) binden. Unzulässig ist es aber, vertraglich für den Arbeitnehmer längere Fristen vorzusehen als für den Arbeitgeber. In diesem Fall gelten (wie beim Fehlen einer vertraglichen Vereinbarung) die gesetzlichen Mindestfristen.
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Aaaarghhh, ich hasse die Packstation langsam aber sicher immer mehr.
Ich habe mir letzte Woche extra eine Sendung dorthin schicken lassen, da ich samstags immer von diesem Bahnhof, an dem Stataion steht, fahre.
Nun ist wohl seit letzten Freitag die Station kaputt und keiner kann mir sagen, wo sich nun die Warensendung befindet, bzw wo ich die abholen kann.
Das blöde ist auch, daß sich darin Waren befinden, die ich a) schnell brauche und b) die mit einem Gutschein bestellt worden sind, so daß eine alternative Lieferung ausfällt... -
Hallo,
da wird dir wohl nur der Schreiner deines Vertrauens weiterhelfen können.
Man weiß ja auch nicht, wie es um den sonstigen Zustand der Tür bestellt ist. Ist die evtl schon verschimmelt von innen? Das wäre ja auch nicht unbedingt tol für das Klima und die Gesundheit etc.
Grüße -
mal wieder eine total glanzlose und langweilige Show. Manchmal hab ich den Eindruck, das wird jedes Mal schlechter... Das einzig lustige bisher ist die Hunde-Wassernapf-Schlabber-Wette

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Ja, das 1x1 war auch OK, aber mangels Chickenburger ist das nun auch gestorben.
Übrigens: In Österreich kostet das normale Menü noch 4,49€ und das trotz höherer MwSt., wenn ich mich da nicht irre. -
Naja, hab nur Anfragen von T-Mobile drin, aber danach die Verträge nicht, find ich etwas blöd, daß sich so mein Score nach unten verschiebt, da die Schufa wohl davon ausgeht, daß die Verträge nicht zustande gekommen sind.
Außerdem hab ich bestimmt 5mal nachgefragt, eine nicht mehr existente Karte der KQB entfernen zu lassen, aber da passiert nix. :mad: