ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Little.Alien
In Bezug auf die Schufa-Abfrage wird immer nur der angegebene Name abgefragt- z.B. "Hans Peter Mustermann". Solltest Du jetzt bei deinem Antrag "Hans-Peter Mustermann" geschrieben haben, so wird festgestellt, dass es diese Person noch nicht gibt- und entsprechend keine Einträge / Anfragen und eine positive Bonität hat.
Nehmen wir an, Du bist "Hans Peter Mustermann", führst unter "Hans Mustermann" 1 Visa, 1 Mastercard... dann kriegst Du bestimmt keine dritte Karte mehr, weil Du ja schon zwei hast.
Wenn Du im Antrag "Hans Peter Mustermann" geschrieben hast, dann kann es sein, dass Du noch eine Karte bekommst, sofern die Bank nicht aufpasst o. es dem Sachbearbeiter vollkommen egal ist.
Wenn Du "Hans-Peter Mustermann" geschrieben hast, dann steht der Platin American Express nix mehr im Wege- denn, dass ist dann eine andere Person.
Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob die Adresse o. sogar das Geburtsdatum gleich ist- der Name ist ausschlaggebend und die damit verbundenen Einträge bei der Schufa.
Soll heissen, sofern Du einen Namen anders angibst (und wenn auch nur mit einem - dazwischen), dass Du wieder andere Chancen hast als vielleicht vorher. Klingt blöd- ist aber so.
Der Witz ist, dass viele Kreditkarten über Postident angeliefert werden- die Post macht aus "Hans-Peter Mustermann" auch den "Hans-Peter Mustermann", selbst wenn im Personalausweis nur "Hans Peter Mustermann" steht. Auf gut Deutsch läuft man dann mit einer Kreditkarte rum, deren Besitzer es nur in "Datensätzen" gibt.
Es klingt bescheuert, aber das System lässt so etwas zu. Im übrigen ist das annehmen eines anderen Namens / Aussgeben eines anderen Namens in Deutschland illegal, genauso wie das aneignen eines Dr. Titels
Viele Grüsse,
Dr. Little.Alien
Also, da muß ich mal entschieden widersprechen: Die Schufa führt mich mit "Jansz X Y", obwohl der richtige Name "Janusz X Y", dennoch stehen alle Kreditkarten(-anfragen) etc. da drin, obwohl ich natürlich meinen richtigen Namen angegeben habe.
Ferner ist es in Deutschland nicht gesetzlich verboten, gegenüber Nicht-Behörden oder den Gewalten einen falschen Namen anzugeben. Verboten ist es hingegen, durch gefälschte Dokumente eine Legitimation zu erschleichen.