Beiträge von Little.Alien

    @ polli: Ich sehe das "der Beauftragung die Dienstleistung zur Verfügung zu stellen" etwas anders, lasse mich aber gerne eines besseren belehren :rolleyes: Aus meiner Sicht her, gebe ich die Beauftragung in Form einer Willenserklärung über den OK-Button ab.


    E1-PCN
    Ich denke zur Sicherheit, solltest Du es mit Simyo kurz per Telefon, Email, Fax oder Brief klären. Schreib denen, dass Du vom VK zurücktreten willst- und wenn die wirklich Stress machen sollten, dann solltest Du Dir nochmal eine Meinung hier einholen.


    Einfach "liegen-lassen" würde ich den Vorgang nicht, das könnte schief gehen.

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    So blöd war ich nicht. Da habe ich mir extra eine Fake-Email registrieren lassen. Aber im Ernst, meinst Du ein Anruf würde alles glattbügeln?


    Du hast ziemlich viel "kriminelle Energie", bist Du irgendwie mit den Panzerknackern verwandt ? :D


    Ein Anruf könnte vieles Regeln.... denke ich schon.

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    Was würde mir sonst als Alternative übrig bleiben, aus diesem Schlamassel rauszukommen?


    Tja... ich würde mal bei Simyo anrufen und denen KLIPP + KLAR das sagen, was Du uns hier geschrieben hast. Vielleicht reagieren die ja ehrlich und offen ?!? Ich weiss es nicht... ich denke ja schon nach wegen Deinem Problem :rolleyes:


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    Das ist alles plausibel was du schreibst, aber ich habe doch geschrieben, dass ich unrichtige Daten angegeben habe wegen diesem Bestell-Testzweck, also sprich Name + Adresse + Geburtsdatum.


    Deine Emailadresse ist aber richtig- und ist ohne Probleme an deine richtigen Nummern zuzuordnen.

    @ polli


    1. Durch die Bestellung und Annahme durch Simyo ist ein Kaufvertrag (KV)zustande gekommen - Folge: Käufer verpflichtet sich zur Zahlung und Verkäufer verpflichtet sich zur übergabe der Ware


    Das sage ich doch auch die ganze Zeit...


    2. da der KV mittels "Fernkommunikationsmitteln" geschlossen wurde hat der K mindestens 14 Tage das Recht den KV zu wiederrufen. Die Frist beginnt frühestens mit der Lieferung der Ware oder mit der Beauftragung die Dienstleistung zur Verfügung zu stellen.


    Die Frist hat er verstreichen lassen ohne Mitteilung- wegen Nicht-Zahlung


    3. offensichtlich hat Simyo die Karte noch nicht geliefert und ich gehe desweiteren davon aus das die Beauftragung der Dienstleistung ebenfalls noch nicht stattgefunden hat (sondern erst nach Lieferung die Karte scharf wird).


    Simyo liefert nur gegen Vorkasse und will nun endlich das Geld sehen...


    4. aus 2 + 3 ergibt sich das der K am besten a) ne Email an Simyo schreibt: ich will vom KV zurücktreten, b) falls a nicht zur Stornierung des Vorgangs führt das Geld überweisen und zeitgleich den KV wiederrufen -
    Folge von b wäre das der Kunde seine Pflichten aus KV erfüllt hat und nun bis mindestens 14 Tage nach Anlieferung das Recht zum Wiederruf hat - allerdings könnte Simyo die Versandkosten für die Rücksendung vom Kunden verlangen, sofern sie überhaupt die Ware noch versenden...


    Simyo hat Ihn schon gemahnt, daher ist das Widerrufsrecht doch hinfällig...

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    AGB bei der Bestellung geklickt hatte und eine Email Bestätigung bekam ich auch nicht


    Um bei Simyo eine Bestellung abzusenden ist es zwingend erforderlich die AGB's anzuklicken (bzw. als aktzeptiert zu markieren).


    Wenn Du angeblich für deine Wunschrufnummer keine Bestell-Bestätigung per Email bekommen hast, dann wäre der Vertrag nichtig (siehe AGB's Zitat: nimmt simyo durch Übersendung einer Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte Email-Adresse an, wodurch zwischen dem Kunden und simyo der Mobilfunkvertrag zustande kommt). Das hieße dann, dass Deine Wunschrufnummer nicht gültig wäre. Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen... :D


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    Deshalb habe ich aus Testzwecken mit einem anderen Namen und anderer Adresse die Bestellung mit einer X-beliebigen Nummer getätigt nur um zu schauen ob diese Panne auch bei dieser Besetllung auftritt


    Und welche's Arme Schwein darf nun für die Bestellung den Kopf hinhalten? Hm... hoffentlich nur Frau Mustermann, Musterstrasse 1, 12345 Musterdorf. Fakt ist: Wenn Du jetzt hier sagst, Du hast absichtlich falsche Adressdaten angegeben, dann brauchst Du sicherlich nicht hier im Forum auf Mitleid oder Verständnis zu hoffen. So etwas, ist voll daneben :flop:


    Wenn Du Dir unsicher gewesen wärst, hätte ein Anruf oder eine Mail an Simyo genügt. Die hätten es überprüft und Dir eine Mitteilung gegeben.


    Vollkommen recht hast Du mit deiner Aussage:

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    Und jetzt habe ich den Salat ich Depp!


    Ich überlege... mir auch schon die ganze Zeit, wie ich Dir da raushelfen könnte... doch eine rechtliche Lücke fällt mir zur Zeit nicht ein. Ich selbst hatte auch viel Ärger mit Simyo und weiss inzwischen, wie man die nehmen muss und bei welchen Mitarbeitern man wirkliche Dinge erreichen kann. Aber in deinem Fall würde ich zur Zeit sagen: H O F F N U N G S L O S

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    Dann schreibe ich denen zurück dass ich bewusst unrichtige Angaben gemacht und fertig ist.


    Entschuldige bitte, aber bist Du bescheuert?!? :D (Nimm's mir bitte nicht übel, ist nicht böse gemeint, nur deine Idee ist blöde...)


    So etwas kann eine Strafanzeige nach sich ziehen (Missbrauch von Adressdaten/Kaufvertrag unter falschen Namen), desweiteren haben die Deine korrekte Emailadresse + Anschrift. Wenn Du denen so etwas nun schreibst, dann prüfen die das doch direkt nach. Ich würde diesen Weg nicht einschlagen, das bringt noch mehr Ärger. Sei Dir mal sicher, dass die locker und leicht feststellen können, wo Du wohnst und ob es Dich wirklich gibt.


    Wenn Du eine solche Aktion vorhast, ist das doch "Schwachsinnig". Man könnte anhand der IP deines Providers nachweisen, dass Du die Bestellung getätigt hast, und bei falschen Adressangaben ist eine Strafanzeige wegen Betruges nicht mehr weit...


    Mach es doch so, wie einige User (und ich) es Dir gesagt haben: Kaufe die Karte einfach, telefonier das Guthaben ab, schmeiss die Karte weg und buch es auf's Konto Lebenserfahrung.

    Das heisst, dass es Probleme gibt wenn Du die Karte an "MARTIN MEIER" statt "MARTIN MÜLLER" hast schicken lassen- und das absichtlich!. Dann können die den "Vertrag" bzw. den Anschluss direkt sperren.


    Vorraussetzung ist, dass es absichtlich gemacht wurde- bei Rechtschreibefehlern machen die sicherlich nichts...

    Simyo Widerrufserklärung


    Auszug aus der AGB'
    2. Vertragsschluss und Vertragslaufzeit
    2.1. Der Prepaid-Mobilfunkvertrag zwischen simyo und dem Kunden kommt zustande aufgrund einer Bestellung des Kunden im Internet über die Website unter http://www.simyo.de und der Nutzung der dort für den Bestellvorgang vorgesehenen Eingabemaske. Die Bestellung des Kunden nimmt simyo durch Übersendung einer Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte Email-Adresse an, wodurch zwischen dem Kunden und simyo der Mobilfunkvertrag zustande kommt.


    2.3. simyo kann die Annahme des Kundenauftrags ablehnen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, z.B. der Kunde unrichtige Angaben macht oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen missbräuchlich zu nutzen beabsichtigt.


    2.5. Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses unrichtige Angaben macht, gegen die Verpflichtungen gemäß Ziffer 9.6 und 9.9 verstößt oder wiederholt mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Mobilfunkvertrag begründet sind, sofern diese einen Betrag von EURO 75,00 übersteigen.



    Widerrufsrecht


    3. Widerrufsrecht
    3.1. Der Kunde ist berechtigt, seine Bestellung bei der simyo ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts beträgt zwei Wochen. Der Lauf der Frist beginnt mit Erhalt einer gesonderten Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail). Der Widerruf ist zu richten an die simyo GmbH, Postfach 1710, 31817 Springe, Telefax: 0180/5 45 44 56 (0,12 Euro / Min. aus dem deutschen Festnetz), service@simyo.de. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn die simyo mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerspruchsfrist begonnen hat oder der Kunde selbst diese veranlasst haben, z.B. unter Nutzung der simyo Karte die Mobilfunkleistungen der simyo in Anspruch nimmt.


    3.2. Im Fall des wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Konkret simyo wird dementsprechend den vom Kunden gezahlten Betrag nebst gegebenenfalls erzielter Zinsen erstatten und die dem Kunden zugesandte simyo Karte deaktivieren. Einer Rücksendung des Starterpacks durch den Kunden bedarf es nicht.

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    Das stimmt ja schon was du schreibst, aber für ein lächerlichen Streitwert von 22,95 Euro würde nicht einmal der Saatsanwalt diesen Fall bearbeiten, denn die machen das erst ab 50 Euro.


    Wir sind in keinen Sat1 Gerichtsshow's. Wir sind in der realität. Wenn Unternehmen Geld haben wollen, dann setzen die alles daran, dass Sie es auch bekommen. Ausserdem hat ein Staatsanwalt nix mit einem Inkassobüro zu tun. Es erfolgt schließlich keine Anzeige sondern schlimmstenfalls ein Eintrag (negativer Natur) in der SCHUFA.


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    Einem Bekannten ist dasselbe widerfahren, der hatte den Widerspruch auch vernachlässigt, danach haben die dem auch ein wenig gedroht. Ist schon über ein Jahr her und er hat keine Inkasso-Leute vor seiner Haustüre gehabt?


    Inkasso-Leute stehen nicht vor der Haustüre sondern melden sich erstmal's per Post. Und selbst wenn Sie sich nicht melden- bei T-Mobile bzw. E-Plus gibt's einen Eintrag in der Bürgel-Wirtschaftsauskunft. Dieser Eintrag ist zwar nicht gleichzusetzen mit dem in der SCHUFA, bringt jedoch auch Einschränkungen (z.B. Ablehnung Lastschriftverfahren) mit sich.


    Wenn Du Dir 100% sicher bist, dass Du nicht zahlen willst- dann lass' es sein.. Ich kann Dir nur aus eigener Erfahrung sagen, dass es sich nicht lohnt und den Aufwand nicht wert ist.


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    Simyo hat übrigens kein Recht auf das Geld, da können sie betteln so lange sie wollen.


    Er hat eine Simkarte gekauft und ist einen Kaufvertrag eingegangen. Natürlich hat Simyo das Recht, Geld zu verlangen :rolleyes:


    Einziges Manko: Vorkasse- d.h. Simyo hat noch nicht geliefert. Ob Simyo jetzt dadurch ein Schaden entstanden ist, glaube ich nicht. Aber grundsätzlich muss er ersteinmal zahlen (wenn wir nach dem Kaufvertrag gehen). Er hat die Widerrufsfrist verstreichen lassen.

    @ E1-PCN:


    Um Dir eine Menge Ärger zu ersparen, würde ich Zahlen. Lass es besser nicht darauf ankommen, bis die per Inkasso die Schulden einfordern. Ich würde auch nicht mehr länger warten... es bringt nix...ausser viel Ärger