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Jeder, der nur halbwegs soviel fliegt, dass es sich für einen Awardflug lohnen könnte, hat die Lufthansa Miles&More Mastercard (Ausnahmen gibts natürlich für andere Länder, bevor die Klugscheisser jetzt mit den verschiedenen Amex-Derivaten von Swiss etc kommen).
Du fragst hier nach einer Karte, die erstmal unbekannt ist, von einer fiesen Bank kommt usw. Das wäre wie die Red Carpet Golden Chairman Senior Executive Platinum Visa der Sparkasse Kreis Lüdenscheid. (Ups, den Gag hab ich aus dem VFF geklaut
)
Ach ja: Sämtliche Konditionen (natürlich wonach jeder zurerst fragt, die Jahresgebühr) finden sich auf http://www.miles-and-more.de
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Wie kaufe ich eine Grafikkarte?
http://www.isnichwahr.de/r3689…ch-eine-grafikkarte-.html
Tags: Grafikkarte, saugeil, hammergeil, pissgeil, otze, katze, arschvoll, arsch, voll, kohle
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Jo, das macht Bierinfos Rechnung auch nicht richtiger :cool: Aber es war ja schon spät, das muss man ihm anrechnen.
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Ich weiss es ja, aber nach mehrmaligem Versuchen (löst eigentlich jeder Versuch eine erneute Email aus?) kam nichts von ihm/ihr. Mein Gedanke war, dass wenn die "Postfach voll"-Email nur einmal versendet wird, nämlich beim erstmaligen Überschreiten der Quote, und das schon Wochen zurückliegt, das auch mal jemandem durchrutschen kann.
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qwer640: Bitte Postfach leeren, wenn Du auch noch eine Antwort von mir willst 
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bierinfos: Ein runder Querschnitt berechnet sich aber D² x Pi / 4.
Also ist der Querschnitt des 0,5er Schlauches: 0,5² x Pi /4 = 0,2 Quadratzoll
und der des 1-er Schlauches: 1² x Pi / 4 = 0,8 Quadratzoll.
Aus dem 1-Zoll-Schlauch kommt ungefähr viermal soviel raus wie aus dem 0,5er-Schlauch. Natürlich alles vereinfacht gerechnet und vieles ausser acht gelassen.
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Es spielen Druck, Länge, Querschnitt, Wandrauhigkeit und Viskosität des Fluids eine Rolle.
Natürlich kommt aus dem Schlauch mit 1 Zoll Querschnitt mehr raus. Sowas kann man ganz gut ausrechnen, wenn man alle Daten hat.
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Zitat
Original geschrieben von Quindan
@ffa: auch von mir ein Danke für die Antwort. Spannend, was es alles gibt... 
Kein Problem, mir lag die Antwort eben auf der Zunge, da ich vor einem guten halben Jahr das selbe Thema mit der Rechtsanwaltshotline meiner RSV besprochen habe. Ne, bin nur mittlerer Angestellter, aber dort gibts sowas in Spezialfällen auch. 
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Der Witz ist halt, dass die Klausel eben besagt, dass n Jahre nach Ablauf des Vertrages keine Beschäftigung in Branche xyz in Ländern abc erfolgen darf, sonst wird eine Vertragsstrafe in Höhe von y-Monatsgehältern fällig. Um einen Schaden des Arbeitsnehmers durch das "Berufsverbot" zu kompensieren, wird mit max. x Prozent des letzten mittleren Gehaltes hin aufgefüttert, sollte der Vertragsinhaber keine andere Stelle finden.
Die ganzen Einzelbuchstaben sind per Gesetz geregelt und müssen im Vertrag Erwähnung finden, sonst ist er ungültig.
Wettbewerbsklauseln sind eigentlich nur bei höheren Angestellten und besonderen "Geheimnisträgern" zu finden, weil sie den Arbeitgeber viel Geld kosten können. Maximale Kompensation sind glaub ich 50% des letzen Gehaltes zum "anfüttern", ein oder zwei Jahre lang. Das kann teuer werden, deswegen spart man sich diese Klauseln meist bei normalen Angestellten.