Beiträge von Rabb

    Da ich selbst schon mehr (T-Com, T-Online) und weniger (T-Mobile) Ärger (wegen DSL & Flat) mit der Telekom hatte, finde ich den Schriftverkehr äußerst witzig. Wobei ich bei Problemen immer sehr freundlich mit der Hotline gesprochen habe, dort aber nie jemand kompetentes anzutreffen war. Daher konnte man diesen Leuten nicht mal böse sein, sie können ja eigentlich nichts dafür.
    In diesem Laden weiß wirklich niemand, wer was wann warum gemacht hat. Und was Kundenservice angeht, ist der Rosariese unter aller Sau.


    Und da auch fast jeder meiner Bekannten Probleme mit der Telekom hatte, denke ich langsam, daß da (T-) Systems dahintersteckt... :D


    Grüße Rabb :)

    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Die Frage ist also: Wieviele Leute können Sicher in einem PKW sitzen? Und das sind nur so viele wie Sitzplätze im Fahrzeugschein stehen. Alles andere könnte Ärger geben, und daher darf ich das indirekt auch nicht.


    Und ergänzend nur, wenn sie auch angeschnallt sind. Aber in diesem Thread ging es darum, wieviele Leute in einem Auto straffrei maximal mitgenommen werden können. Und dies können eben mehr sein, als im Fzg.Schein stehen oder Gurte vorhanden sind. Und genau dieses im straßenrechtlichen Sinne erlaubte Mehr muß zu Fuß gehen, wenn unsere Freunde in Grün-Silber gefahrenabwehrend tätig werden.
    Daher gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen, Willkür gibt es weder im Straf- noch im Ordnungswidrigkeitenrecht.
    Aber es ist zweifellos am besten, wenn man nur soviele Leute mitnimmt, wie auch Gurte vorhanden sind.


    Grüße Rabb :)

    clubber:
    Du könntest theoretisch 9 Personen mitnehmen. Aber wie du in einen Corsa 9 Personen (angenommen, diese wiegen pro Person im Schnitt 70 kg = 630 kg) ohne Überschreitung des zul. Gesamtgewichts transportieren willst würde ich mir ja gerne ansehen. :D
    Und Überladung kann natürlich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
    Außerdem darf der Fahrer nicht in seiner Sicht/Gehör durch die Besetzung eingeschränkt werden. Auch das dürfte nicht ganz einfach sein...


    Brainstorm:
    Da gibt es keine Willkür, höchstens Unkenntnis. ;)
    fantomas hat es ja schon ganz richtig geschrieben, wenn das Auto auf Grund seines Alters keine Gurte hat, greift auch das Argument der Gefahrenabwehr nicht.


    In diesem Sinne,
    Grüße Rabb :)

    Moin,
    habe gestern auch diese "Taff"-Sendung gesehen.
    Zum Sachverhalt, da es scheinbar verschiedene Auffassungen gibt:
    Das Fahrzeug (afair 5er BMW) war vorne mit 2 Personen besetzt (also Fahrer und Beifahrer), hinten mit 5 Personen. Also insgesamt 7 Personen, wobei zwei Personen auf der Rückbank vorgeworfen wurde, daß sie den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten (es mußten ja alle Personen aussteigen). Dabei war ersichtlich, daß eben zwei Personen nicht angeschnallt waren. Zur Klarstellung: Auf der Rückbank hatte nur eine Person den Gurt angelegt. Somit wurden zwei Personen mit den 30,- EUR verwarnt.
    Dies hing aber nicht damit zusammen, daß die Rückbank "überbelegt" war.
    Aus Gründen der Gefahrenabwehr durfte der Fahrer nur mit insgesamt 5 Personen weiterfahren, die anderen beiden wurden später abgeholt.


    Somit besteht keinerlei Widerspruch zu den in diesem Thread gemachten Aussagen.


    Grüße Rabb :)

    Zitat

    Original geschrieben von matze929
    Sitzplatzanzahl = Anzahl der mitgeführten Personen



    Wo keine Sitze sind darf auch keine Person befördert werden. Auf der Ladefläche eines LKWs übrigens auch nicht. Auch wenn jemand was anderes behauptet, informiert euch.


    Ach ja? Wenn Carsten schon ein Gesetz verlinkt, sollte man es zumindest auch lesen.


    Im § 21 Abs. 2 StVO steht:


    Zitat


    (2) Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten müssen, auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder wenn sie mit dem für ihren Arbeitgeber eingesetzten Fahrzeug zu oder von ihrer Arbeitsstelle befördert werden. Auf der Ladefläche von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.


    Informiert euch... :p


    Grüße Rabb :)


    edit: leider nur 2. Sieger... ;)

    N'Abend,


    1. zählt die Sitzanzahl im Fzg.-Schein nicht. Wie schön erwähnt zählt nur das zGg. aus dem Fzg.-Schein.


    2. Es dürfen nur soviele Personen sein, wie die Fahrerlaubnis zuläßt.


    3. Alle vorhandenen Gurte müssen angelegt sein.


    4. die Sicht/das Gehör des Fahrers darf durch die Beladung/Besetzung nicht beeinträchtigt sein.


    Grüße Rabb :)