Beiträge von Rabb

    bimmelbommel:


    Es gibt meines Wissens keine Spezialnorm, die regelt, daß beide Hände permanent (außer meinetwegen zu Schaltvorgängen) am Lenkrad sein müssen.


    Eine Bestrafung wäre aber über den Auffangtatbestand § 1 StVO möglich. Demnach müßte aber wenigstens ein anderer Verkehrsteilnehmer durch die Verhaltensweise des Fahrers behindert werden.
    Und in der Verwarnung wird dann eben vermerkt, daß der Fahrer Alkohol konsumiert hat und dadurch nicht aufmerksam war (dies hat aber in der Regel keine strafschärfende Wirkung).


    Grüße Rabb :)

    Klar kann man als Fahrzeugführer Alkohol konsumieren.


    Und die kritische Grenze liegt bereits bei 0,3 Promille. Ab diesem Wert, zusammen mit Ausfallerscheinungen, ist der Lappen weg.


    In diesem Sinne,
    Prost Rabb :)

    N'abend,
    haben die Zeugen irgendwelche Angaben zum Unfallhergang gemacht? Wenn der Aufprall stärker war, würde ich dir auch empfehlen, in einer Werkstatt nachschauen zu lassen. Habe schon Autos gesehen, wo von außen nichts zu sehen war, nur ging nach dem Unfall der Kofferraum nicht mehr zu, da der Rahmen verzogen war.


    Stefan:
    Visitenkarte anbringen reicht in der Regel nicht aus, da diese durch den Wind weggeweht oder durch irgendwelche Leute (warum auch immer) entfernt werden kann. Daher warten und falls Halter oder Benutzer nicht nach einer angemessenen Zeit auftaucht die Polizei verständigen.



    castellohimself:


    Unfall ist jedes plötzliche, unerwartete Ereignis, in welchem sich die typischen Gefahren des Verkehrs verwirklichen und zu einem nicht nur unerheblichen Schaden führen.
    Und daß man über diesen "Zentralruf der Kfz-Versicherer" fremde Kennzeichen abfragen kann, finde ich :top:, ich liebe Datenschutz. ;) :D


    Grüße Rabb :)

    Moin,


    einen geschlossenen Verband hat man, wenn sich
    - mehr als 3 Fahrzeuge
    - mit einer sichtbaren, an jedem Fahrzeug angebrachten Kennzeichnung(Fahnen, Beleuchtung, Drappierung; ausreichend kann auch ein Band oä. an der Antenne sein)
    - in einer geschlossenen Bewegung (in Kolonne, in eine Fahrtrichtung) und
    - unter einheitlicher Führung (Verbandsführer, dh. organisiert)
    fortbewegen.


    Daraus ergeben sich dann die Verbandsrechte (keine Sonder- oder Wegerechte). Aber verkehrsrechtlich gilt dann dieser Verband als ein Fahrzeug.


    Darunter kann jede Hochzeitsgesellschaft, Leichenzug oder ähnliches fallen.
    Ist dies nicht ordnungsgemäß angemeldet, so stellt dies einen Verstoß gegen den o.g. § 29 (2) StVO (übermäßige Straßenbenutzung) dar, da die "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" beeinträchtigt wird und dies eine übermäßige Straßenbenutzung darstellt.
    -> Verkehrsordnungswidrigkeit


    Wie einfach eine offizielle Erlaubnis zu erlangen ist, weiß ich auch nicht.


    Grüße Rabb :)

    Jo, das hat aber nichts mit Sonder- oder Wegerechten zu tun, dies sind die "normalen" Verbandsvorrechte, die vielen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt sein dürften, aber beachtet werden müssen.
    Blaulicht soll in solch einem Fall nur die geschlossene Einheit kenntlich machen, einen Verband können aber auch normale Bürger bilden.


    Grüße Rabb :)

    Zitat

    Original geschrieben von Lord EX
    ...und wir wissen doch alle, was bei ner Anzeige gegen Unbekannt rauskommt, oder? :rolleyes:


    Hast du schon mal daran gedacht, daß die Geräte wieder auftauchen könnten? Ich würde auf jeden Fall Anzeige erstatten, aber wenn du das nicht für nötig hälst, ist das dein Problem.


    Und zum Thema Schlägerei-neben-euch:


    Kommt immer darauf an, wieviele Leute sich da prügeln, ob gefährliche Gegenstände oder gar Waffen im Spiel sind. Was soll den z.B. ein Rausschmeißer ausrichten, wenn sich 10 Dödel schlägern?


    Grüße Rabb :)

    Moin,
    wenn ich jetzt nicht komplett daneben liege, habe ich eine Skimaske (Mund- und Nasenschutz) aus Neopren. Und diese hält doch sehr warm.
    Ob dies auch bei Handschuhen so ist, besonders bei Schwitzehänden, weiß ich nicht


    Grüße Rabb :)