Beiträge von Rabb

    Merlin:
    Habe gerade mal im Internet gesucht und war in der Tat verwundert. Ich werde morgen gleich mal in meinem Tatbestandskatalog schauen, welchen ich an meiner Arbeitsstelle habe. Den ersten Schritt nach 2 Monaten (EUR 15,-) habe ich noch nicht gesehen.
    Ich war wirklich sicher, daß es ein zweistufiger Aufbau ist... :confused:


    In diesem Sinne mea culpa,


    Grüße Rabb :)

    N'Abend,
    es gibt 2 Stufen, das erste Verwarnungsgeld ist nach 3 Monaten Überziehung fällig. Hier vorliegend also ab 01.03.2004.


    Da in den meisten Fällen AU und HU gleichzeitig ablaufen, wird von Tateinheit ausgegangen und nur ein Verstoß gebührenpflichtig verwarnt. Wären es unterschiedliche Ablauftermine (bspw. HU fällig 11/03, AU fällig 10/03), so geht die Verwaltungsbehörde von Tatmehrheit aus, beide Verstöße werden angezeigt und auch kassiert.


    Die zweite Stufe ist nach 8 Monaten erreicht, da gibt es dann Punkte.


    Also auch meine Empfehlung: Ab zur Untersuchung, die neue Plakette wird sowieso zurückdatiert, solltest du erst in einigen Wochen (oder gar Monaten) dein Fahrzeug vorführen.


    Grüße Rabb :)

    Zitat

    Original geschrieben von Dj F-O-G
    Ich habe in Salzburg schonmal 10 € gezahlt weil ich die Strasse nicht an ner Ampel überquert hab und nicht durch die Unterführung gehen wollte! Leider haben uns die Polizisten gesehen...naja kann man nix machen! War mir aber dann auch egal...


    Na dann ist ja alles in Butter, kannst es dir ja leisten... ;)


    Zitat


    Die 70€ musst er zahlen, ich muss ihn mal fragen warum genau. Die haben sogar in seine Chick-Packung reingesehen! (Ja das machen die "Grünen" bei uns in der Region gerne...Russen und Türken kontrollieren sie nichtmehr, vor denen haben sie zu viel Schiss und die Deutschen und Österreicher pisacken sie zum gehtnimma!)


    Was ist den eine Chick-Packung? Kam er aus dem Wienerwald oder von KFC?
    Aber um dich aus deiner Traumwelt zurückzuholen: Eine Durchsuchung ist bei Verdacht eines BtM-Verstoßes gängie Praxis und nichts besonderes in deiner 'Region'.
    Und da ich selber mehrere Polizisten im Bekanntenkreis habe, kann ich dir sagen, daß keiner Angst vor irgendeiner Bevölkerungsgruppe hat (wäre ja auch noch schöner). Aber vielleicht ist es ja in deiner 'Region' anders.
    Und auf die Antwort eures Lehrburschen sind wir alle sehr gespannt.


    Grüße Rabb :)


    ad 1: In betracht kommt entweder § 24a StVG oder § 316 StGB, beides ist die Rechtfertigung für eine Blutentnahme (sofern eben ein Anfangsverdacht gegeben ist). Regelt sich dann nach § 81a StPO.


    ad 2:
    [list=1]
    [*]Selber fahren,
    [*]mobiler Prüfstand,
    [*]Beschlagnahme/Sicherstellung und Überprüfung durch Sachverständigen
    [/list=1]


    ad 3: Der Dräger-Vortest kostet in der Tat nix (mußte nie dafür blechen), war aber sicher nur eine Ausrede, um deinen Bekannten loszuwerden... ;)


    Grüße Rabb :)

    @ Dj F-O-G:
    Yo, du und deine Mum sind echt die allergeilsten...
    aber wieso soll euer Lehrbursche jetzt EUR 70 zahlen? Das würde mich schon interessieren, da
    1. ein (negativer) Vortest auf Drogen nichts kostet und
    2. das Ergebnis einer Blutentnahme sicher nicht feststeht.


    back on topic:
    Ich hatte bisher nur netten Kontakt zur Polizei, hat aber vielleicht auch etwas mit Anstand, Benehmen und Kommunikationsfähigkeit zu tun. Wie man in den Wald ruft...
    Daher verstehe ich auch nicht, wieso sich einige hier so aufregen. Wenn man selbst freundlich ist, habe ich noch nie einen unfreundlichen Schutzmann erlebt.


    Und zum Thema Roller: Da ich neben einer Hauptschule wohne, würde ich mir mehr Kontrollen wünschen, damit einige wieder zu Fußgängern degradiert werden.


    Und jedes kleine Kind weiß, daß man, sofern man sich nicht ausweisen kann, u.U. mit zur Polizei muß. Also kein Grund, hier so einen auf beleidigt zu machen. Selber schuld, beim nächsten mal eben den Perso mitnehmen.


    Just my 0,02 ct,


    Grüße Rabb :)

    Keine Sorge, mir kannst du nix vermiesen. Bin kein Fan bayrischer Autos, wenn schon, dann Daimler (aber bitte jetzt keine Diskussion über das Kaltstartverhalten der CDIs oder ähnliches). Aber in den meisten Situationen ist der 316er ausreichend motorisiert und daher für einen Kaufinteressenten durchaus eine Überlegung wert.

    Und Streit ist es auch keiner, du hast deine Meinung, ich habe Recht... :p :D


    Grüße Rabb :)

    xoduz:
    Bist du überhaupt schon mal mit einem 316i (mit-) gefahren? Ein guter Kumpel von mit hatte einen, bis er sich einen 320td zugelegt hat. Durfte daher oft genug auf dem Beifahrersitz zu Gast sein.


    Es war natürlich kein Sportwagen, aber man konnte den Touring recht flott bewegen. Auch wirkte der Motor nicht im geringsten überfordert, weder in der Beschleunigung, noch in der Elastizität. Ansonsten würde ihn BMW ja auch nicht verbauen, wenn er den Werten zuwiderlaufen würde ("Freude am Fahren").


    Also: Werte auf dem Papier sind schön und gut, ein eigener Eindruck was ganz anderes. Und wenn man keine Anhnung hat, ... ;)


    Schönen Sonntag noch,
    Grüße Rabb :)

    Martyn:
    Jein, die hier angesprochenen Vergleichsfingerabdrücke sind in der Tat absolut freiwillig, eine weigerung darf dem Betroffenen nicht zum Nachteil gereicht werden.


    Aber:
    Eine erkennungsdienstliche Behandlung kann durch die Polizei im Falle einer Weigerung beim Beschuldigten im Strafverfahren auch mit Zwang durchgesetzt und durchgeführt werden, die Staatsgewalt zeigt dann ihre böse Fratze... ;) :D


    Grüße Rabb :)

    Es dürfte sich im vorliegenden Fall in der Tat nur um Vergleichsfingerabdrücke handeln, diese werden nach Abschluß der Ermittlungen gelöscht und nicht bis in "alle Ewigkeit" gespeichert. Diese dienen dazu, tatortberehtigte Personen und deren Fingerabdrücke einander zuzuordnen.


    Aber einige Paranoiker werden jetzt immer noch vor unserer Staatsgwalt zittern... :D


    Grüße Rabb :)