Beiträge von Rabb

    Zitat

    Original geschrieben von Mekong
    Es ist empirisch erwiesen, dass Frauen behaarte Männerbrüste wieder besser finden, als Hühnerbrüste, also steht dazu ;)


    Gruß
    Mekong


    Männerbrüste hört sich irgendwie komisch an.... :rolleyes: :D


    back OT:
    Ich trage zu meinen kurzen Hemden (oberster Knopf offen) T-Shirts von Bueckle , soweit ich weiß ist dabei weder an den Armen noch am Hals was vom T-Shirt zu sehen. Sind zwar auch etwa teurer, aber bisher ihr Geld voll und danz wert.


    Grüße Rabb :)

    @ Realnokia:


    Habe ich oben vergessen zu erwähnen, aber es gibt noch das Übergangsrecht aus § 76 Nr. 8 FeV: Darunter fallen dann die Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h aber nicht mehr als 50 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
    Diese dürfen ebenfalls mit Klasse M geführt werden, aber nur wenn sie vor dem 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    Auch ist zwischen altem und neuen Fahrerlaubnisrecht zu unterscheiden, die Klasse M ist nicht gleich der alten Klasse 4, sie sind sich nur sehr ähnlich. Mit einer Klasse 4 Fahrerlaubnis darf man grundsätzlich einen Roller mit einer bbH < 50 km/h und einem Hubraum von < 50 cm³ führen.


    Ansonsten gilt mein oben gesagtes: Klasse M heißt alles Zweirädrige mit weniger als 50 cm³ und nicht schneller als 45 km/h.

    Grüße Rabb :)

    Die Klasse B des Führerscheins schließt grundsätzlich die Klasse M ein (§ 6 Abs. 3 FeV).
    Und diese Klasse M berechtigt zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
    Und unter solch ein Kleinkraftrad kann auch ein Roller fallen.


    Grüße Rabb :)

    @ Stefan:
    Eben, hypothetische Kausalverläufe lassen wir außen vor. Habe ich auch nicht anders behauptet und wollte dies auch nicht. Allerdings kann man sehr wohl bei einer vorwerfbaren/strafbaren Handlung das normgerechte Verhalten zurunde legen, den vorliegenden Sachverhalt daran prüfen und somit einen Verstoß begründen.


    Und mein Beispiel von oben sollte nur ein verständliches und anschauliches Beispiel für die Einhaltung des Sicherheitsabstandes sein, dir als Vielfahrer muß ich ja sowas nicht erklären.


    Ansonsten sind wir ja einer Meinung, wer grundlos stark bremst zahlt, ebenso wie der zu dicht Auffahrende.


    Allzeit gute Fahrt,


    Grüße Rabb :)

    Und was wäre gewesen, wenn da ein Kind über die Straße gerannt wär??


    Nennt sich Grundsatz der doppelten Sicherung:
    Der Vordermann darf nicht grundlos stark abbremsen, der Hintermann muß so viel Abstand halten, daß er jederzeit anhalten kann.
    Näheres -> StVO lesen ;)


    In diesem Fall haben also beide eine vorwerfbare Handlung begangen, und normalerweise wird das nicht billig.
    Wieso eine mündliche Verwarnung auch noch zurückgenommen wird, ist mir ein Rätsel.
    Und beim Unfall ist es relativ egal, ob seitlich, frontal, längs oder sonstwo.


    Grüße Rabb :)

    Zitat

    Original geschrieben von haiko_fries
    ist mofa nicht sogar schon ab 14??


    Nein,

    Zitat

    § 10 Abs. 3 FeV Mindestalter


    Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre.


    Grüße Rabb :)

    Kenne die Prüfungsordnung dafür nicht, meines Wissens reicht die Abnahme in einer Fahrschule, bestehend aus einem theoretischen und praktischen Teil. Eben die Vermittlung der wichtigsten StVO-Regeln, sowie etwas Rumgefahre, ohne auf der Fresse zu landen.


    Und dann bekommt man die Bescheinigung und kann die Nachbarschaft, sowie den Rest der zivilisierten Menschheit, tyrannisieren...


    Grüße Rabb :)

    Re: Klar...


    Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    Hatte wohl einen :gpaul:.


    Gibt es mit 15 nicht auch schon Mofa oder ist das ohne Führerschein?:rolleyes:


    Ja, ab 15 Jahren kann man Mofa (bzw. Fahrrad mit Hilfsmotor - FmH 25) fahren. Dazu braucht man aber keine Fahrerlaubnis i.S.d. Fahrerlaubnisverordnung (FeV), es reicht eine Prüfbescheinigung.
    Für eine 'richtige' Fahrerlaubnis muß man mindestens 16 Jahre alt sein.


    Grüße Rabb :)

    Soweit ich das mitbekommen habe, konnte Jordan nachweisen, daß sich zum Zeitpunkt des Abruchs Fisichella bereits für etwa 10 Sekunden in der 56. Rennrunde befand (jaja, was nicht alles geht... :rolleyes: ).
    Demnach zählt nicht die 53., sondern das Ende der 54. Runde als Ergebnis, und in eben jener Runde hat Fisichella geführt.
    Im Übrigen kann ich das mit dem Ferrari-Sieg ebenfalls unterschreiben... :D


    Grüße Rabb :)