Beiträge von Rabb

    Moin @all


    Meiner Meinung nach sollte es auch in Deutschland im begrenzten Rahmen öffentliche Sektionen/Obduktionen geben. Selbstverständlich soll sowas nicht zu einem Jahrmarktsklamauk verkommen und der Belustigung des Volks dienen, ebensowenig wie als Thrillersatz für irgendwelche Freaks.


    Aber auch mich stört dieses Tabu, daß alles, was irgendwie mit dem Thema Tod zu tun hat, tabuisiert wird. Warum sollte man nicht einem begrenzten Kreis von interessierten Laien diese Möglichkeit geben? Ich selbst habe schon vor ein paar Jahren an einem Rechtsmedizin Kurs für Juristen in Heidelberg teilgenommen, habe aber (leider) die Obduktion am Semesterende aus persönlichen Gründen verpaßt.


    Auch habe ich mir damals in Mannheim die Körperwelten-Ausstellung angesehen, und war in der Tat fasziniert: Besser habe ich den menschlichen Körper in keinem Buch der Welt gesehen, es war schlicht atemberaubend und höchst informativ. Und eine Verletzung der Würde sehe ich keineswegs, ein Mensch kann auf jeden Fall seine Würde veräußern, ihm dieses Recht abzusprechen halte ich da schon fast für den schlimmeren Eingriff in die menschlichen Persönlichkeitsrechte.


    Somit unterstütze ich die Aktion in London von GvH, hätte ich Zeit und Möglichkeit gehabt, ich wäre hingegangen.
    Übrigens: Es war ein 72 Jahre alter Deutscher, keine 32-jährige.


    Meine Meinung....


    Grüße Rabb :)

    Bin jetzt seit fast 3 Stunden über o.tel.o eingewählt, hatte heute sogar reltiv wenig Probleme, mich einzuwählen. Normalerweise brauchte ich sonntags 15 - 20 Versuche, heute ging es schon beim dritten.
    Hast du schon mal einen anderen Einwahlknoten von Arcor oder Otelo ausprobiert?


    Grüße Rabb :)

    Eben, deshalb sehe ich deine Chance auch nicht so gut, zumal dein "Entlastungszeuge" eine vorwerfbare Handlung sich zu schulden hat kommen lassen (er war halt nicht angeschnallt). Von den beiden Beamten werden sicher zwei gleichlautende Stellungnahmen kommen, wobei ich denen nicht einmal Bösartigkeit unterstellen will, sie sind sicherlich der Ansicht, daß du halt nicht angeschnallt warst


    Aber das letzte Wort hat jetzt zunächst mal die Verwaltungsbehörde, schildere denen den Sachverhalt, kann schon sein, daß die Sache anders ausgeht.


    Und wie heißt es so schön: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand." :)


    Grüße Rabb :)

    wolf:
    Nachdem du dem Starfbescheid (ich hoffe es heißt so) vor Ort widersprochen hast, wird dieser nun an die zuständige Verwaltungsbehörde (Bußgeldbehörde) weitergeleitet. Von dieser wirst du dann einen Brief bekommen, daß du die afaik €30,- + Verwaltungsgebühren überweisen sollst. Nun hast du die Möglichkeit, Stellung zu dem Vorwurf zu nehmen, also schilderst du nochmals den Sachverhalt, und je nachdem, wie der Sachbearbeiter drauf ist (und wie glaubwürdig deine Schilderung ist), ist es durchaus möglich, daß das Verfahren eingestellt wird (oder auch nicht, was ich glaube).


    Viel Erfolg und Grüße


    Rabb :)

    Zitat

    Original geschrieben von Bullson


    Erklär das mal dem Polizisten der neulich meinen Mitarbeiter einer Leibesvisitation unterzogen hat nur weil er keinen Perso bei sich hatte.


    Aber vielleicht kannte der sich auch nicht so gut aus :gpaul:


    Eine Pflicht zum Mitführen besteht in der Tat nicht, allerdings ist die Polizei (in Ba-Wü zumindest, in den anderen Bundesländern ist es sicherlich ähnlich geregelt) im Rahmen der Identitätsfeststellung dazu befugt, eine Person nach Ausweispapieren zu durchsuchen. Da eine gesicherte Personalienfeststellung zu erfolgen hat, ist die Durchsuchung das mildeste Mittel, eine weitere Möglichkeit wäre eine Verbringung zur Dienststelle.
    Und laut §111 OWiG sind zumindest falsche Personalienangaben strafbewehrt.
    Irgendeinem Türsteher zeige ich meinen Ausweis sowieso nicht, dann gehe ich halt woanders hin.


    Und Hamasaki:
    Hat dein "Heimatland" (ist nicht böse gemeint) keinen dem Perso ähnlichen Ausweis? Oder ein vergleichbares Ausweispapier? Wenn ja, einfach beantragen.


    Grüße Rabb :)

    Zitat

    Original geschrieben von none
    glen.grant


    Wie stupide muss ein Individuum sein, um in 3 Threads in Folge die gleiche Frage zu stellen?
    Bist du 8 oder doch leider, und dann tut es mir wirklich leid, etwas daneben?


    Willkomen bei TT, du hast dich aber nicht wirklich angemeldet, um uns dies mitzuteilen, oder?
    Crossposting kann mal passieren, aber deine Leistung hier stellt vieles, was ich hier im Forum erlebt habe, in den Schatten. :flop:


    Schönen Sonntag noch,


    Grüße Rabb

    Ergänzend läßt sich noch sagen, daß dir bei vielen Fragen der Einstellungsberater bei der für dich zuständigen Polizeidirektion weiterhelfen kann. Einfach mal Fragen, in der Regel bekommt man schnelle und kompetente Hilfe, auch persönliche Beratungsgespräche sind möglich.


    Bewerbung kannst du afaik auch mit einem Zwischenzeugnis machen, das Abizeugnis mußt du dann eben nachreichen.


    Anonsten hat SvenBln schon viel richtiges gesagt, du kannst nicht nach dem Abi einfach sagen, daß du ein Jahr "frei" willst. Entweder Bundeswehr oder Zivi stehen dann ins Haus. Eine Rückstellung (auch nach einer erfolgreichen Bewerbung) halte ich persönlich für fast unmöglich, lasse mich aber auch eines besseren belehren.


    Und daß bei euch das mündliche Abitur nach dem 01.07 sein soll kann ich nicht nachvollziehen, nicht nur die Polizei-BW stellt zum 01.07. ein, auch die Bundeswehr holt sich zum Monatsersten im Juli ihre Kinder. :confused: Daher müßte bis zum 30.06 alles über die Bühne gegangen sein.


    Hoffe dir geholfen zu haben,


    Grüße Rabb :)

    @ Marc:
    Ist leider so, daß defekte R520m inzwischen entweder gegen T39m oder T68 getauscht werden. :( Ich bringe es aber nicht übers Herz, meins herzugeben, es hat mit ca. 300.000 Stück (afaik) Seltensheitwert und bekommt mal einen Ehrenplatz. Aber deine Kritik kann ich zum großen Teil nachvollziehen, besonders ärgerlich ist der "Kein-Netz-Bug", also das ausbuchen, obwohl das Gerät Empfang anzeigt. Auch das Klappern der Tastatur ist nervig und hat mich veranlaßt, daß ich mein R520m als 2.Handy benutze. Aber hergeben? Nie im Leben! :)
    Schau Dir mal dir Links an: Klick , ansonsten viel Glück und Spaß mit Deinem R520m.


    Grüße Rabb :)


    Edit: Habe gerade noch diesen Link zum Thema kein Netz entdeckt, es gibt aber noch andere Threads, einfach mal Suchen. ;) :)