Beiträge von Rabb

    @ Helge:


    Das kann man so pauschal nicht sagen. Es hängt von vielen Faktoren ab, ob es zu einem Verfahren (sei es Anklage, Strafbefehl oder Einstellung) kommt.


    Aber bleiben wir mal beim hier im Raum stehenden Unfall.
    Bisher hatten wir einen Verkehrsunfall mit Sachschaden. Dieser wird in der Regel im Rahmen des Opportunitätsprinzips bearbeitet. Dh: Es kann von mündlich verwarnt bis zig-hundert Euros Bußgeld gehen.
    Der Staatsanwalt bekommt davon normalerweise nichts mit, da das gesamte Verfahren über Polizei und Bußgeldstelle geht. Es liegt ja keine Straftat, sondern lediglich eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor.


    Anders wird die Sache, wenn der Verdacht einer Straftat besteht: Dann müssen Polizei und Staatsanwaltschaft (im folgenden StA genannt) ermitteln (Legalitätsprinzip).
    Vorliegend könnte dies eine fahrlässige Körperverletzung sein (also das HWS, und Vorsatz dürfte der Verursacher hoffentlich auch nicht gehabt haben). Und abhängig von der vermuteten Schwere der Schuld, aber auch anhand weiter Umstände (Sachschaden, Sorgfaltswidrigkeit, Strafantrag des Geschädigten) wird der StA eine Entscheidung treffen.


    Also, den gesunder Menschenverstand hat nicht ganz unrecht.


    Grüße Rabb :)

    Zitat

    Original geschrieben von Helge
    ...
    2.) Wird in der Regel der Unfallgegner nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Das ist doch auch bei keinem anderen Verletzungsschema bei Unfällen der Fall.


    Man, du mußt es ja wissen... :rolleyes:


    Was soll es den sonst sein? Erfolg, Kausalität und das ganze andere Fahrlässigkeitsgedöns liegt idR vor.


    Und bei Verkehrsdelikten prüft der Staatsanwalt gerne, ob nicht doch öffentliches Interesse gegeben ist.
    Aber du hast recht, angeklagt wird man nicht gleich. Es gibt halt dann einen Strafbefehl... :D
    (oder der StA stellt's ein)


    Grüße Rabb :)

    Aber bevor du jemandem eine fahrlässige Körperverletzung unterstellst und versuchst eine Versicherung über den Tisch zu ziehen, lies' dir voher vielleicht doch noch diesen Artikel durch.


    [URL=http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,311972,00.html]Klick[/URL]


    ;)


    In diesem Sinne,
    Grüße Rabb :)

    Ähh, einer von uns beiden hat wohl einen :gpaul: :D
    Wieso sollen die nicht reinschreiben, daß es 25 Gewinner geben wird? Heißt ja noch lange nicht, daß du dabei bist. Also stell den Schampus wieder in den Kühlschrank und warte die Verlosung ab.


    Trotzdem viel Glück,
    Grüße Rabb :)


    Ein Staatsanwalt kann keine Anzeige ablehnen, für ihn besteht Strafverfolgungszwang (Legalitätsprinzip, § 152 (2) StPO). Er kann sie höchstens einstellen, ua. wegen fehlendem öffentlichen Interesse.
    Tja, dummerweise haben wir hier aber ein absolutes Antragsdelikt (§§ 185, 194 StGB). Dh der Geschädigte kann Strafantrag anstellen (die förmliche Aufforderung des Geschädigten an ein Strafverfolgungsorgen als solches tätig zu werden § 77 StGB). Und dann bedeutet dies doch wieder Arbeit für unseren Staatsanwalt.


    Grundsätzlich muß ich dir aber Recht geben, unsere Rechtssystem sollte sich schon mit gravierenderen Straftaten beschäftigen. Und viel rauskommen wird dabei sowieso nicht.


    Grüße Rabb :)

    @ JoPi:


    Nein, ich halte grds. niemanden und nichts für unfehlbar.
    Aber mein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat war anders gemeint:
    Ich kenne keine LG Entscheidung, welche aus meiner Sicht aus dem Bauch heraus getroffen wäre. Ganz allgemein hat ein Richter sein Urteil auf objektiv nachvollziehbare Tatsachen zu stützen.
    Ebensowenig wird ein Richter just for fun jemanden verurteilen und sich die "Schmach" antun, daß die nächste Instanz sein Urteil wegen einer offensichtlichen Fehlentscheidung revidiert.


    Ferner vertraue ich dem deutschen Rechtsstaat, es gibt wahrscheinlich wenige andere Länder auf dieser Welt, wo der Betroffen/Beschuldigte/Angeklagte so große Rechte besitzt (Berufung/Revision bis zum Erbrechen).
    Ein - möglicherweise - zu Unrecht Verurteilter hat also jede Menge Chancen, daß doch die Wahrheit zu Tage tritt. In der Causa Rolf F. kam jetzt schon mal die nächste Instanz zu einer Verurteilung, daher glaube ich nicht, daß das OLG zu einer anderem Entscheidung (höchstens im Strafmaß) kommt.


    Daher finde ich es doch etwas verwunderlich, daß man hier den Gerichten teilweise so negativ gegenüber tritt. Vielleicht sollte man weniger Hold und Salesch senden, sondern doch mal ein echtes Verfahren senden. Aber meine Kritik an der mangelhaften Vermittlung der Rechtsfindung habe ich ja weiter oben schon kundgetan.


    Grüße Rabb :)


    P.S.:
    Ach ja: Es ist zwar schön, daß jeder hier "in dubio pro reo" kennt. Aber dies bedeutet nicht, daß ein Angeklagter dann freizusprechen ist, wenn gegensätzliche Zeugenaussagen vorliegen. Den wie schon erwähnt gibt's ja unterschiedliche Zeugenqualitäten. Und erst wenn hier quasi auch eine "Patt"situation herrscht, beide also gleich glaubwürdig wären, käme in dubio pro reo zum tragen.

    @ Charlie_D:


    Da es hier nicht die erste Diskussion, hier nicht das einzige Forum ist und auch nicht das erste Mal, daß ich mit anderen Autofahrern diskutiere (auch beruflich), ist es mir aufegfallen, daß sich beim Thema Autofahren nur Experten rumtreiben. Es gibt wenige Bereiche (ok, Fußball vielleicht), in dem viele von ihrem Sachverstand so felsenfest überzeugt sind. Daher war es jetzt wirklich nicht böse gemeint, ich habe eben in den letzten Jahren diese Erfahrungen gemacht.


    Bei der Zeugenaussage vor Gericht war keiner von uns offensichtlich dabei. Zeugen können sich gar mannigfaltig irren, sei es unabsichtlich oder auch absichtlich.
    Daher könnten bspw. zwei Zeugen pro Rolf F. aussagen, einer gegen ihn. Wenn dieser Eine aber glaubwürdiger ist (meinetwegen wegen Fachkenntnis, Sichtverhältnissen oä), wieso soll sich dann ein Gericht nicht ihm folgen?
    Da keiner von uns eben dies weiß, finde ich, daß man auch nicht behaupten kann, das Gericht habe aus dem Bauch heraus entschieden. Sowas kann dir vielleicht noch vor dem AG passieren, ein LG macht sowas nicht. Auch will kein Richter, daß ein Urteil wegen so eines Verfahrensfehlers kassiert wird.


    Das Kinderschänderbeispiel paßt hier - wie ich finde - nicht sonderlich rein, aber wenn du es schon schreibst, gehe ich halt auch noch drauf ein:
    Bei diesen Prozessen kommt es häufig vor, daß, um dem Opfer eine erneute Aussage vor Gericht zu erspraren (Schlagwort sekundäre/tertiäre Viktimisierung) dem Täter bei einem Geständnis Strafmilderung zugesagt wird. Und sowas muß dann eben in der Urteilsfindung auch berücksichtigt werden.


    Grüße Rabb :)



    edit für Marko:
    Bei Strafverfahren mag dies zutreffen, aber lies' dir mal ein paar Veraltungsgerichtssachen durch. Da schlackerst du mit den Ohren, wie da teilw. entschieden (eher wohl gewürfelt) wird... :D

    @ Stefan:


    Woher weißt du, daß ich Student (in gewissem Sinne) bin? Habe ich dir schon mal den Lack zerkratzt?


    Aber zu deiner Beruhigung: Ich bin vviiiellll zu faul, daher bewege ich mich bevorzugt mit meinem FmH 25 Baujahr '84 durch den öffentlichen Verkehrsraum.... SCalsoNR :D *brrrööööömmmmmm*


    Grüße Rabb :)

    @ Jochen:
    Das hat aber sicher auch mit Bequemlichkeit zu tun. Wer hier wird sich überhaupt die Mühe machen, und sich mal das Urteil durchlesen? OK, ich weiß es selber nicht, ob, wann und wo es veröffentlicht wird. Aber wenn ich drankomme, werde ich mir sicher mal die Mühe machen und es durchlesen. Leider ist auf der HP des LG KA nichts zu finden, hätte mich gefreut, wenn in so einem die Öffentlichkeit bewegenden Fall das Urteil gleich veröffentlicht worden wäre. Vielleicht wären dann die Gräben und Auffassungen hier weniger tief und konträr.
    Den wenn ich deutschen Gerichten eines vorwerfen werde, dann ist es die absolut mangelhafte Öffentlichkeitsarbeit, viele Urteile und Entscheidungen können dem Volk einfach nicht vermittelt werden. Hat aber auch mit einer gewissen juristischen Selbstgefälligkeit zu tun.
    Und es ist keinesfalls zwangsläufig so, daß die besten Richter an "höheren" Gerichten sitzen. Es kam durchaus schon vor, daß irgendwelche Leute zum BGH oä weggelobt wurden. Daher denke ich, daß es beim OLG genauso der Fall sein kann.


    Naja, in diesem Sinne warten wir die Revision ab,
    Grüße Rabb :)