@ Charlie_D:
Da es hier nicht die erste Diskussion, hier nicht das einzige Forum ist und auch nicht das erste Mal, daß ich mit anderen Autofahrern diskutiere (auch beruflich), ist es mir aufegfallen, daß sich beim Thema Autofahren nur Experten rumtreiben. Es gibt wenige Bereiche (ok, Fußball vielleicht), in dem viele von ihrem Sachverstand so felsenfest überzeugt sind. Daher war es jetzt wirklich nicht böse gemeint, ich habe eben in den letzten Jahren diese Erfahrungen gemacht.
Bei der Zeugenaussage vor Gericht war keiner von uns offensichtlich dabei. Zeugen können sich gar mannigfaltig irren, sei es unabsichtlich oder auch absichtlich.
Daher könnten bspw. zwei Zeugen pro Rolf F. aussagen, einer gegen ihn. Wenn dieser Eine aber glaubwürdiger ist (meinetwegen wegen Fachkenntnis, Sichtverhältnissen oä), wieso soll sich dann ein Gericht nicht ihm folgen?
Da keiner von uns eben dies weiß, finde ich, daß man auch nicht behaupten kann, das Gericht habe aus dem Bauch heraus entschieden. Sowas kann dir vielleicht noch vor dem AG passieren, ein LG macht sowas nicht. Auch will kein Richter, daß ein Urteil wegen so eines Verfahrensfehlers kassiert wird.
Das Kinderschänderbeispiel paßt hier - wie ich finde - nicht sonderlich rein, aber wenn du es schon schreibst, gehe ich halt auch noch drauf ein:
Bei diesen Prozessen kommt es häufig vor, daß, um dem Opfer eine erneute Aussage vor Gericht zu erspraren (Schlagwort sekundäre/tertiäre Viktimisierung) dem Täter bei einem Geständnis Strafmilderung zugesagt wird. Und sowas muß dann eben in der Urteilsfindung auch berücksichtigt werden.
Grüße Rabb 
edit für Marko:
Bei Strafverfahren mag dies zutreffen, aber lies' dir mal ein paar Veraltungsgerichtssachen durch. Da schlackerst du mit den Ohren, wie da teilw. entschieden (eher wohl gewürfelt) wird... 