Beiträge von Rabb

    Gut, machen wir weiter:
    er hat sich (5.) beim Eintreffen an der Teststrecke in Papenburg nicht ordnungsgemäß am Tor gemeldet (jaja, hat er sicher nur vergessen...),
    er hat sich (6.) sehr für diesen Unfall interessiert (welcher Vielfahrer tut dies schon, bei einer überdurchschnittlichen Jahresfahrleistung hat man dann viel zu tun).
    Auch von diesen Indizien sollte man als objektiver Prozessbeobachter was gehört haben.
    -> Du willst hier den Richter spielen, argumentierst aber wie ein Verteidiger...


    Und genau das hat ein Gericht zu tun. Und nicht nur einseitig entlastende Indizien zu werten, sondern das Gesamtbild zu gewichten.


    Auch wird das Urteil nicht anhand einer DIN A4-Seite gefällt und innerhalb vn 2 Minuten gefällt. Vorliegend waren es sicher was-weiß-ich wieviele Seiten und 7 Verhandlungstage.


    Daher würde ich mir nicht anmaßen, einem Gericht Inkompetenz und Befangenheit vorzuwerfen.


    Aber was ich auch schon längere Zeit gemerkt habe: Mit Autofahrern zu streiten hat keinen Sinn, ist jetzt nicht persönlich gemeint, sondern zieht sich quer durch alle Schichten.


    Grüße Rabb :)

    Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Ganz genau das ist es, was ich meine. Schnellfahren ist so oder so böse und völlig unkorrekt. Sei es moralisch oder umwelttechnisch. Völlig indiskutabel. Die Meute möchte einen Schuldigen. Da kein anderer greifbar ist, nimmt man den, ders vielleicht gewesen sein könnte. Die Meute hat was sie will. Alles wird gut.


    Eine Art der Rechtssprechung, die, hoffentlich nicht nur bei mir, unbehagen auslöst...


    Charlie


    Das ist ja wohl absoluter Stuss. Kein Gericht wird jemanden nur wegen dem Willen des Mobs verurteilen. Zur Verurteilung muß das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein, was hier offensichtlich aufgrund der Zeugenaussagen und der Sachverständigengutachten der Fall war.
    Aber wenn ich mich so umschaue, tummeln sich die wahren Experten hier im Forum... :rolleyes:


    Grüße Rabb :)

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    ...Solange wir keines haben, solange haben wir keines. Und so lange darf man 250 fahren, wenns die Piste hergibt. Und so lange ist jemand (oder SOLLTE auf jeden Fall) erheblich teilschuldig, wenn er 120 fährt, sich durch einen Spurwechsel vor einen mit 250 heranfahrenden Fahrer setzt und dann vor Lauter Schreck das Lenkrad verreisst.
    ...


    Na also, da haben wir's doch. Die 250 kann man halt nur fahren "wenns die Piste hergibt". Verkehrsrechtlich heißt das "optimale Verkehrs-, Umwelt-, Fahrzeug-, Straßen- und Teilnehmerbedingungen." Und dies dürfte sehr selten der Fall sein. Wenn ich als Fahrzeugführer vor mir ein Auto sehe, das erheblich langsamer fährt als ich (was hier offensichlich vorlag) muß ich eben meine Geschwindigkeit verringern. Und der Spurwechsel vor den Angeklagten fand AFAIK nicht statt. Also wollen wir mal hier niemandem was unterstellen.


    Grüße Rabb :)

    Hier nochmal ein (seriöser) Artikel:



    Somit hat also der Angeklagte die Alleinschuld im vorliegenden Fall, sein Verhalten war kausal für den Tod von zwei Menschen. Ich hoffe mal, daß in der Revision beim OLG doch wieder eine härtere Strafe rauskommt, das heute gefällte Urteil ist ein Witz.
    Wäre das Gericht nicht von der Schuld des Täters überzeugt, so wäre er auch nicht verurteilt worden. Ebenso haben die Richter das be- und entlastende Beweismaterial zu sichten, zu bewerten und in der Urteilsfindung zu berücksichtigen. Wieso sich einige hier so aufspielen ist mir ein Rätsel, man könnte fast meinen, mit dem Führerschein haben sie das 2. Staatsexamen in Jura geschenkt bekommen...


    Und ich bezweifle auch, daß sich die "Zielgruppe" der Raser (nicht Schnellfahrer), Drängler und sonstigem Straßengesockse das Urteil mal durch den Kopf gehen läßt. Schade eigentlich, den Generalprävention soll so ein Urteil normalerweise auch noch leisten.


    In diesem Sinne, man sieht sich am nächsten Baum.
    Grüße Rabb

    Meine Freundin hat seit knapp zwei Jahren mein im August 2000 gekauftes Z5 in Gebrauch und ist damit immer noch top zufrieden. Der Lack ist zwar an den Ecken inzwischen ganz schön ab, aber diese Schwachstelle war ja schon kurz nach Erscheinen bekannt.
    Ansonsten funktioniert es immer noch tadellos, ich werde es mir wohl irgendwann wieder als 2. oder 3. Handy unter den Nagel reissen...


    Grüße Rabb :)

    Zitat

    Original geschrieben von T-bold47
    ....
    Eine absolut klare Trennlinie zwischen Gefährung und Behinderung ist mir bis jetzt jedenfall nicht bekannt. Eine Behinderung liegt ja sicherlich dann bereits vor, wenn der nachfolgende Wagen während des eigenen Überholvorgangs auch leicht bremsen muss. Das jedoch passiert auf der dt. Autobahn tausendfach am Tag.


    Behinderung: Ist die Beeinträchtigung einer berechtigten Verhaltensweise eines Verkehrsteilnehmers.


    Gefährdung: Die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung muß räumlich-zeitlich in greifbare Nähe gerückt sein.


    Schädigung: *rums* ;)


    Grüße Rabb :)

    Zitat

    Original geschrieben von Timecop
    Man will eben einen gewissen Standard in der Führungsebene haben, ich werd mich hier aber nicht auf eine Diskussion über Sinn und Unsinn dieser Regelung einlassen, meiner Meinung nach ist dieses ganze Studium nicht gerade der Weisheit letzter Schluss. :rolleyes:


    ...


    *hochhol*


    Moin,


    habe gerade beim Durchlesen dies entdeckt. Nun würde mich schon mal interessieren, wie du zu diesem Schluß kommst. Oder wie man es in deinen Augen besser machen könnte.


    Schönes WE,
    Grüße Rabb :)

    Timecop:


    Dem Einstellungsberater gefällt es sicher besser, wenn sich jemand schon über den Beruf informiert hat. Ich glaube auch nicht, daß ein Einstellungsberater einem Bewerber Gründe sagen wird, warum dieser zur Polizei will.
    Um sich aber über den Arbeitsalltag zu informieren ist der Eb. sicher empfehlenswert.


    Grüße Rabb :)