Berufung
Gericht mildert Strafen für Autobahn-Raser ab
29. Juli 2004 Das Karlsruher Landgericht hat das ursprüngliche Urteil gegen den als Raser und Drängler angeklagten früheren Mercedes-Testfahrer Rolf F. abgemildert. Statt einer Haftstrafe verhängten die Richter eine Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen fahrlässiger Tötung. Die Verteidigung kündigte an, Revision einzulegen. Sie fordert weiter einen Freispruch, weil ihr Mandat nicht der Fahrer gewesen sein könne. Auch die Staatsanwaltschaft zieht eine Revision in Betracht.
„Die Kammer hat keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten", sagte der Vorsitzende Richter Harald Kiwull am Donnerstag in der Urteilsbegründung. „Dennoch ist er nicht der Rambo der Straßen, als der er oft beschrieben wurde.“ Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, daß der 35jährige seine Stelle verloren habe und durch das öffentliche Interesse an dem Fall stark belastet sei. „Er wird für längere Zeit gebrandmarkt sein. Ein normales Leben wird ihm lange nicht möglich sein", sagte Kiwull.
Stets Unschuld beteuert
In erster Instanz war Rolf F. im Februar wegen fahrlässiger Tötung und grober Verkehrsgefährdung zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Im Berufungsverfahren forderte die Verteidigung Freispruch aus Mangel an Beweisen. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, daß der Versuchsingenieur von DaimlerChrysler im Juli 2003 auf der Autobahn 5 mit seinem fast 500 PS starken Mercedes so dicht auf den Kleinwagen einer 21jährigen Frau auffuhr, daß sie das Steuer verriß und gegen einen Baum prallte. Die Frau und ihre zweijährige Tochter waren sofort tot.
Der Angeklagte hatte in dem Indizienprozeß stets jede Schuld an dem Unfall von sich gewiesen. Sein Anwalt zweifelte Berechnungen an, wonach der Angeklagte in 35 bis 40 Minuten die 83 Kilometer lange Wegstrecke bis zum Unfallort habe zurücklegen können.
Kein Mitverschulden des Opfers
„F. konnte zur fraglichen Zeit an der Unfallstelle sein", befand dagegen das Gericht. Er sei mit einer Geschwindigkeit von mindestens 220 Kilometern pro Stunde auf den Kleinwagen aufgefahren und habe nur einen Abstand von zehn bis 20 Metern gehalten. Damit habe der Angeklagte rücksichtslos gehandelt und sich der fahrlässigen Tötung und der groben Verkehrsgefährdung schuldig gemacht. „Ein Mitverschulden der Frau sieht die Kammer nicht", betonte Kiwull. Zugleich milderte das Gericht das Fahrverbot gegen den Angeklagten von 18 auf zwölf Monate ab.
Quelle:
FAZ.net