Beiträge von Rabb

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Wer sagt das Autos bisher nicht überwacht werden? Der Beckstein hat es in Bayern doch vorgemacht. Anhand eines ähnlichen Systems konnte man Autodiebe verfolgen und Dingfest machen.



    Das ist ja der Trugschluss. Es läßt sich durch solch ein System keine Straftat, kein Mord, kein Anschlag verhindern. Und, wie schaut es in London aus? Hat man durch die komplette Verkabelung der Stadt den Anschlag im Juli verhindern können?
    Es wird, wie immer nur die Folgen kaschiert, nicht aber das eigentliche Problem.


    Soso, dann solltest du dir mal Erhebungen zum Thema Videoüberwachung anschauen. Klar mag an videoüberwachten Orten die Kriminalität verdrängt werden, aber am Ort der Überwachung selbst sinken in aller Regel die Fallzahlen deutlich. Wer nämlich davon ausgehen muss, dass er bei der Straftat selbst gefilmt werden wird, überlegt es sich mehrmals. Einem Terroristen auf dem Weg in sein persönliches Paradies mag dies egal sein, aber zumindest in der Vorbereitungsphase könnte man so an Filmmaterial kommen (oder Gehilfen filmen).
    Und im Falle einer bedeutenden Straftat hat man schnell Ermittlungsansätze.


    Grüße Rabb :)

    Wenn solch ein System der respressiven Straftatenbekämpfung (insbesonders Verbrechen) dient, bin ich absolut dafür. Auch der Verhinderung im Bereich Terrorismus könnte dieses System wichtige Daten liefern.
    Ferner kann ich mir nicht vorstellen, dass unser Staat damit Bewegungsprofile von irgendwelchen unbescholtenen Bürgern erstellen will. Daher verstehe ich das Rumgeheule hier im Thread (mal wieder) nicht.


    Grüße Rabb :)

    Zitat

    Original geschrieben von raix
    Weil die Wahrscheinlichkeit bei so einem riesigen Fest viel größer ist?


    Ich sehe es ja ein, dass Soldaten in Schlägereien oä. verwickelt sind. Und wenn einem da noch die Feldjäger u.U. eine disziplinarrechtliche Folge androhen, dann ist das auch OK.


    Aber bloß weil die Gefahr besteht, dass irgendein Besoffener Bundi ein exterritoritales Festgelände gründet, finde ich als Begründung etwas witzig... :D


    Ich habe auch noch nie von so einem Fall gelesen/gehört. Aber ich lasse mich auch gerne vom Gegenteil überzeugen.


    Grüße Rabb :)

    Aha, soso.
    Und warum sind dann nicht überall immer Feldjäger unterwegs? Denn wenn dies ein entsprechend angeheiterter Dienstgrad der Bundeswehr immer und überall tun kann, dann sollten sie doch vielleicht sich nicht nur auf dem Oktoberfest blicken lassen? Was ist, wenn Offz. xy das Waldstück abcd zum militärischen Bereich erklärt, weil er dort grillen will? Darf ich dann nicht mehr rein oder raus? Und auf welcher rechltichen Grundlage soll dies geschehen?


    Und ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich die Polizei bei offenkundiger Rechtwidrigkeit einer solchen Anordnung beeindrucken lassen würde...


    Grüße Rabb :)

    :top:


    Ich werde auch mein Konto bei der KSK HN auflösen.
    Um ehrlich zu sein, war mir der Laden in letzter Zeit schon immer unsypathischer geworden. Liegt vielleicht auch daran, dass einige Bekannte dort arbeiten und mir deren überhebliche Aussagen über Kunden, Arbeitsvoraussetzungen etc. auf die Nerven gingen.
    Und nachdem sie diese absolut überzogenen Gebühren eingeführt haben (der Dienstleistungsriese ist die KSK HN ganz sicher nicht), liefern sie einem wenigstens noch eine richtige Steilvorlage. Danke, Herr Hambücher :p


    Grüße Rabb :)


    Das ist aber ein sehr hinkender Vergleich.
    Er ist zwar Nutzer, wohl aber auch der sogenannte wirtschaftliche-faktische Halter. Er kann jederzeit Zweck und Ziel einer Fahrt bestimmen, ebenso betreibt er das Fzg. wohl auf eigene Rechnung.
    Somit ist er der Halter, weniger erheblich ist der im Fzg-Schein eingetragene.


    Und wegen ausländischen LKWs: Kabotageverkehr ist verboten.


    Grüße Rabb :)

    Ich habe 1999 mit 21 Jahren mein linkes Auge lasern lassen, damals hatte ich auf diesem Auge -2,25 Dioptrien. Rechts hatte (und habe ich) 0,25 Dioptrien.
    Mein Augenarzt meinte, dass er solch einen Eingriff nur durchführt, wenn der Augapfel nicht mehr weiterwächst. Und afair meinte er damals, dass bis etwa -10 Dioptrien gute Werte (also nahe an die Null) zu erzielen sind.
    Als mehr oder weniger Hauptrisiko ist die erhöhte Blendempfindlichkeit bei Nacht.
    Welches Verfahren er angewandt hat, weiß ich leider nicht mehr. Zahlen durfte ich damals 2800 DM.


    Im Jahre 2002 musste ich mich aus einem anderen Grund in der Uniaugenklinik Heidelberg untersuchen lassen. Das Ergebnis war eine Sehleistung von 100% und keinerlei Spätfolgen.
    Bis heute habe ich keinerlei negative Veränderungen an meinem gelaserten Auge bemerkt.
    Daher würde ich diesen Eingriff auch wieder vornehmen lassen.


    Grüße Rabb :)

    Zitat

    Original geschrieben von Handydoctor
    :) In der Firma läuft bei uns Deutschlands meistgehörtes Radio SWR3.
    Die haben gute Comedy und noch Moderatoren die mehr, als nur den Claim
    runter beten.
    Die privaten Dummfunker wie R.Regentonne,Latrine1 und PickelFM usw.sind nicht auszuhalten. Die tun sich nur Leute mit geringem IQ an.;)


    Da stimme ich doch mal voll und ganz zu. SWR3 ist echt :top:


    Grüße Rabb :)

    Irgendwelche Belege würden mich auch interessieren.


    Denn in meinen Augen ist es unerheblich, ob die Polizei uniformiert oder in zivil auftritt.


    Rein gesetzestechnisch dürften wir uns im Bereich des StVG (StVO) und des jeweiligen PolG befinden.


    Gemäß § 44 (2) StVO ist die Polizei befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen zu regeln. Dafür braucht sie ein akutes Verkehrsregelungsbedürfnis. Da das Blitzen eine hoheitliche Aufgabe ist, wird durch das Abstellen eines PKWs dieser Zweck beeinträchtigt. Daher wird der Autofahrer aufgefordert, sein Fahrzeug wegzustellen.
    Da diese Aufforderung zielgereicht an einen bestimmten Fahrer erfolgt, handelt es sich um eine Weisung. Dies stellt einen Verwaltungsakt dar, und diesem sollte nachgekommen werden. Ansonsten kann dieser Verwaltungsakt auch zwangsweise durchgesetzt werden.


    So lautet meine Antwort, ich lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren.


    Grüße Rabb :)