Dass die Feldjäger, genauso wie jeder Privatperson, in bestimmten Fällen andere Personen festhalten dürfen ist logisch.
Allerdings dürfen sie eben keine Kontrollen (Verkehrs-, Taschen-) durchführen (solange man kein Soldat ist bzw. sich nahe einer BW-Einrichtung befindet). So lese ich das zumindest.
Bundeswehr für die innere Sicherheit?
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Zitat
Original geschrieben von DaywalkerXX
Martyn. ja,das sind sie. sie können jederzeit ein gebiet zu militärischer sicherheitz zone erklären. dann hast da nix mehr zu melden.... muß aber soweit ich mich erinner mindestens feldwebel oder offizier dabei sein.
Bei einem Volksfest dürfte das aber nicht oft notwendig sein.Ob jetzt die ganzen Alkoholleichen von der Polizei, Feldjägern oder nem Privaten Sicherheitsdienst aufgesammelt werden dürfte relativ egal ist.
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Hallo!
Muss mich nun auch mal zu Wort melden.
Einer der Hauptgründe dafür, das dort Feldjäger sind, ist wirklich, dass ab einem bestimmten Dienstgrad ein beschränkter Bereich (z.B. Festzelt) zu mil. Gebiet erklärt werden könnte und dort die "normale" POL keine Befugnisse hat. Sollte dies, nun durch eine angeheiterten Kameraden des entsprechenden Dienstgrades (aus welchem Grund auch immer) erklärt werden, können die Feldjäger ohne Zeitverzögerung eingreifen.
Ein Amtshilfeersuchen der Polizei, im Bereich ihrer normalen Aufgaben, an die Feldjäger ist meines Wissens nicht Möglich. Gegenüber Zivilpersonen haben Feldjäger oder MP (auf zivilem Grund und Boden) nur die gleichen Rechte und Befugnisse, wie jeder andere Bundesbürger auch.MfG
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Aha, soso.
Und warum sind dann nicht überall immer Feldjäger unterwegs? Denn wenn dies ein entsprechend angeheiterter Dienstgrad der Bundeswehr immer und überall tun kann, dann sollten sie doch vielleicht sich nicht nur auf dem Oktoberfest blicken lassen? Was ist, wenn Offz. xy das Waldstück abcd zum militärischen Bereich erklärt, weil er dort grillen will? Darf ich dann nicht mehr rein oder raus? Und auf welcher rechltichen Grundlage soll dies geschehen?Und ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich die Polizei bei offenkundiger Rechtwidrigkeit einer solchen Anordnung beeindrucken lassen würde...
Grüße Rabb

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Weil die Wahrscheinlichkeit bei so einem riesigen Fest viel größer ist?
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Zitat
Original geschrieben von XDA
Einer der Hauptgründe dafür, das dort Feldjäger sind, ist wirklich, dass ab einem bestimmten Dienstgrad ein beschränkter Bereich (z.B. Festzelt) zu mil. Gebiet erklärt werden könnte und dort die "normale" POL keine Befugnisse hat. Sollte dies, nun durch eine angeheiterten Kameraden des entsprechenden Dienstgrades (aus welchem Grund auch immer) erklärt werden, können die Feldjäger ohne Zeitverzögerung eingreifen.
Ich denke nicht das ein paar besoffene Soldaten einfach ein Gebiet ohne Grund zum militärischen Gebiet erklären können, und falls doch, wäre imho eine solche Erklärung ohnehin nichtig.Die Polizei kann ja noch Dienstende auch nicht einfach in ein Festzelt spazieren, den anwesenden Gästen Platzverweise erteilen, damit man genügend Plätze für die Kollegen frei bekommt und dort ungestört feiern kann.
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Zitat
Original geschrieben von raix
Weil die Wahrscheinlichkeit bei so einem riesigen Fest viel größer ist?Ich sehe es ja ein, dass Soldaten in Schlägereien oä. verwickelt sind. Und wenn einem da noch die Feldjäger u.U. eine disziplinarrechtliche Folge androhen, dann ist das auch OK.
Aber bloß weil die Gefahr besteht, dass irgendein Besoffener Bundi ein exterritoritales Festgelände gründet, finde ich als Begründung etwas witzig...

Ich habe auch noch nie von so einem Fall gelesen/gehört. Aber ich lasse mich auch gerne vom Gegenteil überzeugen.
Grüße Rabb

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Ich meinte damit auch die Wahrscheinlichkeit, daß generell Militärangehörige auf dem Oktoberfest irgendwelchen Unfug anstellen.
Wie gesagt sind für die ja immer die Feldjäger zuständig.
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