Dass es berechnet wird, vermute ich auch, nur biste dann mit 'nem Widerspruch definitiv im Recht und nicht auf Kulanz angewiesen.
Beiträge von speeny
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Zitat
Original geschrieben von rmol
[...] Die am Verfahren beteiligte Vbz könnte auch wissen, ob das Urteil nun rechtskräftig ist oder nicht.Laut heutiger telefonischer Auskunft des vzbv ist es rechtskräftig, es wurde keine Revision eingelegt.
Ergo dürfte mit einem AGB-Widerspruch das Thema Kartenpfand für die Altverträge definitiv erledigt sein. :top:
Edit: schriftlich hab ich's jetzt auch:
ZitatSehr geehrter Herr,
das Urteil ist rechtskräftig. Die Revisionsfrist lief am 11.08.2012 ab.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Rebelsky
Fachbereich 1 Sachbearbeitung Kollektiver Rechtsschutz
Section Legal EnforcementNochmal für alle zur Bezugnahme beim evtl. Streit ums Pfand: Az. 2 U 12/11 OLG Schleswig vom 03.07.2012.
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1. Nein.
2. Ob beim Abschluss eine Abfrage gemacht wurde, kann ich nicht mehr feststellen (war vor der BDSG-Novelle), danach keine weiteren Abfragen. -
Von welcher Bank überweist Du?
ZitatOriginal geschrieben von MartinBBBB
[...] wurde am 22 gebucht [...]Meinst Du damit das Datum, das in dieser Bestätigungsmail von Advanzia genannt wird?
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Hab mal 'ne Anfrage an den BGH gestellt, ob Revision gegen das OLG-Urteil eingelegt wurde. Antwort, Vollzitat:
ZitatIn dem genannten Verfahren ist hier bis zum 2.4.2013 keine Rechtsmittelschrift eingegangen.
Ernst, JAIDemnach wäre die Frist ja verstrichen. Ich glaube aber eher, dass der Schreiber der Antwort nicht der passende Adressat für die Anfrage gewesen ist...
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Kalixa: "GRATIS Upgrade zu MasterCard® PayPass™"
Gerade von Kalixa 'ne Email mit obenstehendem Betreff erhalten:
Zitat[...] Nur für kurze Zeit bieten wir ausgewählten Kunden ein kostenloses Upgrade an – tauschen Sie Ihre Karte gegen eine kontaktlose Kalixa Card ein! [...]
Prozedere ist in der Mail beschrieben, Angebot endet am 7. April.
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Ich habe auch mehrere TL-Verträge und ich habe eine Email mit Betreff "Wichtige Information zu Ihrem Vertrag" und folgendem Inhalt erhalten:
ZitatSehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
bitte beachten Sie, dass Sie der nächsten Rechnung beigefügt eine Information über die Änderungen in der Ziffer 7.1 der AGB Ihres Vertrages erhalten. Bitte lesen Sie die aufgeführte Änderung sorgfältig durch. Um Ihre Rechnung abzurufen gehen Sie auf http://www.talkline.de/rechnung und melden sich dort mit Ihrer Rufnummer bzw. Ihrem Benutzernamen und Ihrem persönlichen Kennwort an. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen Ihr Talkline KundenserviceUnd die Mitteilung ist separates Deckblatt der Online-Rechnung, also im gleichen pdf-Dokument.

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Die Mitteilung war bei mir Bestandteil der Märzrechnungen, insofern sollte eigentlich jeder mit Alt-AGB-Vertrag "angeschrieben" worden sein bzw. noch werden.
Und nochmals: der fragliche Passus der AGB ist noch nicht nichtig, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
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Das handhaben die seit über 'nem Jahr so. Ich denke, das langt als Kündigungsbestätigung, abgesehen davon, dass der Email-Betreff teilweise genau so lautet.
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Ich kann nirgends einen Hinweis finden, dass das zweitinstanzliche Urteil rechtskräftig ist, ich denke mal, dass sie Revision beim BGH eingelegt haben.