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Original geschrieben von rmol
Da steht streng genommen nur was zur Auszahlung des "zusätzlichen Cashback" [...]
Eben, damit ist imho das MC-Cashback gemeint.
Zitat
Muss es nicht umgekehrt so heißen? [...]
Richtig ist folgende Formulierung:
Die jetzt auflaufenden MC-Cashback-Beträge werden frühestens dann von "vorgemerkt" auf "bestätigt" umgeswitcht, wenn 30 € an anderweitigen Shop-Cashback-Umsätzen aufgelaufen sind und deren Auszahlung beantragt wurde. Die MC-Cashback-Beträge ihrerseits können aber ebenfalls erst dann ausgezahlt werden, wenn sie mind. 30 € betragen.
Ich glaub' mein Hirn hat sich gerade ausgehängt. 
:gpaul:
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So ist es. Steht verklausuliert auch auf http://www.andasa.de/mastercardinfo.html unter "Wann erhalte ich wieviel Bargelbonus (sic!)?".
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Das stimmt so nicht. Es gibt viele Shops, in denen man deutlich mehr als 2 % Cashback bekommt, ebenso gibt es entsprechende Sonderaktionen. Die ersten MC-Cashbacks wurden ja von Anfang an bestätigt, zusammen mit irgendwelchen Sondergutschriften war ich dann bei ca. 23 €. Bei einer 30 %-Cashback-Aktion bei Yves Rocher habe ich mich dann neulich mit irgendwelchen halbwegs brauchbaren günstigen Artikeln über die 30 €-Marke gequält. Da ich dadurch die übrigen 45 € MC-Cashback "freigeschaltet" habe, hat sich das Ganze summa summarum gelohnt. Darin, dass Andasa durch die niedrigen Cashback-Sätze eigentlich unattraktiv ist, geh ich mit Dir natürlich chloroform.
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Kleiner Erfahrungsbericht Andasa-Cashback-Auszahlung
Allhier.
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Kleiner Erfahrungsbericht Andasa-Cashback-Auszahlung
Habe am 16.07. die 30 €-Auszahlungsgrenze erreicht und die Auszahlung von ca. 35 € beantragt. Direkt nach der Beantragung wurden die bisher nur vorgemerkten Mastercard-Cashback-Beträge i. H. v. ca. 45 € auf bestätigt umgeswitcht. Am 17.07. wurde das Mastercard-Cashback für Juni vorgemerkt. Daraufhin habe ich die Auszahlung der bestätigten Beträge beantragt und der Juni-Betrag i. H. v. ca. 1,5 € wurde bestätigt. Am 20.07. bekam ich zwei automatisierte Emails, dass die Überweisungen veranlasst wurden, heute wurde die Kohle meinem Konto gutgeschrieben. Die jetzt auflaufenden MC-Cashback-Beträge können wiederum erst ausgezahlt werden, wenn 30 € an anderweitigen Shop-Cashback-Umsätzen aufgelaufen sind. :mad:
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Die bisherigen zwei Statements von quicker zum Thema bei FB, gut versteckt mittendrin in der heute entbrannten User-Diskussion:

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Original geschrieben von insane-92
Den Basis Score kann man nicht vergleichen mit den Branchenscores wo es A - M gibt. [...]
Den Basisscore kann man deshalb nicht mit den Branchenscores vergleichen, weil er eine in der Praxis völlig irrelevante Größe ist. Kein potentieller Geschäftspartner interessiert sich für den. Im Übrigen kann er eine völlig andere Größenordnung als die Branchenscores (die übrigens auch in Prozent angegeben werden), ja sogar als deren Durchschnittswert, haben.
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Original geschrieben von Timba69
[...] Bullshit ist es nicht was ich schreibe, sondern die Wahrheit und Fakten, soviel mal dazu. Freundlicher geht das ganze auch.
Ok, dann mal freundlicher: es sind nicht "die Wahrheit" und Fakten, sondern Behauptungen und Spekulationen.
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Wenn über dich keine Daten vorhanden sind, dann schätzt die Schufa das Risiko damit ab, wie sich alle anderen mit keinen Daten in der Zukunft verhalten haben.
Hä? Back to the future? 
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Abgleichen kann man da nichts, da man mathematisch mit 0 nicht gleichen kann. Und nichts anderes ist Scoring. Berechnung von Wahrscheinlichkeiten und Gleichungen.
Das schreibe ich doch die ganze Zeit, ob Du das ganze nun abgleichen oder abschätzen nennst. Ok, ich hätte "vergleichen und daraufhin abschätzen" schreiben sollen.
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Und wenn ich schreibe, nicht vorhandene Daten, dann meine ich nicht vorhandene Daten. Es gibt halt Menschen, die in der Schufa nicht vorhanden sind.
Mag ja sein, aber das ist hier ja nicht das Thema. Es ging um die Frage, wie man einen vorhandenen Score verbessert. Was haben denn in der Schufa nicht vorhandene Menschen für 'nen Score?
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Zudem ist das Berechnungsprogramm nicht transparent, das haben nun schon mehrfach diverse Gerichtsurteile festsgestellt. Wenn das System objektiv wäre und alle Fälle beinhalten würde, dann würde sich die Schufa auch nicht wehren, das System offen zu legen.
Tut sie aber. Sin ist nunmal ein privatrechtliches Unternehmen, mehr nicht.
Da geh ich voll und ganz mit Dir chloroform. Nur ist das ein weiteres Faktum, dass es Dir verbietet, Deine aufgestellten Behauptungen aufrecht zu erhalten.
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Versand ab KW 38, steht in der Email.