Nö, hab die nicht, das ist meine Interpretation der Produktbeschreibung und der Anpreisung der Karte als "Zweit-Dispo". Der Verfasser dieses Beitrags scheint eine zu haben.
Beiträge von speeny
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Re: Santander CleverCard
ZitatOriginal geschrieben von lisari
[...]- 5. Monatliche Grundgebühren sollen ja nicht anfallen. Gibt es sonst Fallstricke, oder könnte man sie als Girocard bei monatl. 100% Ausgleich komplett kostenlos betreiben?
[...]
So wie ich das verstehe, fallen die Zinsen ab Transaktionsdatum an, somit ist sie nur in den ersten 6 Monaten nach Vertragsabschluss kostenlos. -
Heute gibt's eine für den einen oder die andere vielleicht einigermaßen akzeptable Möglichkeit die 30 €-Auszahlungsgrenze für's Andasa-Cashback zu erreichen, aus dem Andasa-Newsletter:
ZitatYves Rocher: Nur heute 1 Gratis Produkt deiner Wahl + 30% Cashback
Ab 30 € Bestellwert VK-frei.
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Hier stand Sinnloses...
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Doch mein voller. Aber mit dem korrekten Zitieren haben ja bekanntermaßen sogar Verteidigungsminister zuweilen Schwierigkeiten. Also nochmal, woher stammt das obige Zitat? Jedenfalls nicht aus der nicht mehr gültigen Verordnung (EG) Nr. 2560/2001. Die wurde nämlich mittlerweile abgelöst von der Verordnung (EG) Nr. 924/2009. Da steht's aber blöderweise auch nicht drin. Dafür steht aber in deren Art. 3 Abs. 4:
Zitat(4) Diese Verordnung gilt nicht für Entgelte für Währungsumrechnungen.
Woraus ich schließe, dass z. B. bei Anwendung der Schweden-Regelung trotzdem Gebühren fällig werden können. Aber wo diese Regelung steht, weiß ich immer noch nicht.
Edit: jetzt weiß ich's. Die Schweden-Regelung ergibt sich aus Art. 14.Und jetzt kommen Sie... (frei nach Stenkelfeld)
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Re: Re: Ziraat
ZitatOriginal geschrieben von kmak
[...] (neben den wohl fehlenden kostenlosen Barabhebungen bei mindestens einer relevanten Automatengruppe) [...]Wobei sich die in Kombination mit der Barclay New oder Gold Visa nicht wirklich als Haken darstellen.
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Du täuschst Dich, bei meiner Barclaycard Gold Visa passiert mir das häufiger bei Barabhebungen.
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Zitat
Original geschrieben von The Player
[...] Kann ich die Karte, wie jedes andere über das Internet erworbene Produkt, mit einer vierzehntägigen Frist widerrufen? [...]Sollte wohl machbar sein. Was sagt denn die Widerrufsbelehrung? Und nenn doch mal das Kind bzw. die Karte beim Namen...
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Du bist im konkreten Fall aber in einem Offtopic-Unterforum. Somit geht es mitnichten ausschließlich um Mobilfunk. :gpaul:
o2 hat bei mir noch nie sonderlich auf den Schufa-Score geschaut. Genauer gesagt noch gar nie. Und das nicht etwa, weil ich bei denen keine Verträge hatte und habe. Im Gegenteil.