ohne jetzt die links gelesen zu haben, sieht's nicht so gut aus für dich...
Wenn Ihr beide die Whg angemietet habt, seit ihr eine GBR (eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die Willenserklärungen nur geschlossen abgeben können.
Eine Kündigung ist nur mit Unterschrift aller Mieter möglich.
Aber folgende Ideen hätte ich da:
Erstmal mit der Mitbewohnerin und dem Vermieter reden: Vielleicht ist der ja sogar einverstanden, den Vertrag aufzulösen und mit der Mietbewohnering als Alleinmieter neu zu schreiben.
Vorraussetzung ist allerdings, das deine Mitbewohnerin das unterstützt.
Als böse Tour würde mir dann noch einfallen, das ihr als GBR gemeinschaftlich und solidarisch zur Mietzahlung verantwortlich seid.
Würde heißen, das wenn du einfach aufhörst zu zahlen und trotzdem drinnen wohnenbleibst und deine Mitbewohnerin nicht in der Lage ist, die Miete komplett alleine aufzubringen, der Vermieter früher oder später auch ohne Zustimmung deiner Mitbewohnerin kündigen kann (wg. Zahlungsverzug)
Alles im allen ist das eine ziemlich doofe Situation in der man auf (das letzte bisschen?) Vernunft der Beteiligten rechnen muss!