Jo, sag ich's doch....
Beiträge von Tha Masta
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Original geschrieben von maximumhandy
Ein gemeinsamer Mietvertrag ist rechtlich eine BGB-Gesellschaft. Diese kann von jedem Gesellschafter aufgekündigt werden.Interessant wäre es mal, auf welche Rechtsgrundlage du soetwas begründest.
Eine BGB Gesellschaft kann nämlich entgegen deiner Ausführungen bei nichtvorhandensein anderer Regelungen (Gesellschaftervertrag) Willenserklärungen nur EINSTIMMIG (also weder allein noch mehrheitsfähig) abgeben.
Diese Einstimmigkeit kann im Gesellschaftsvertrag verändert werden, jedoch meines Wissens auch nur im Innenverhältniss. Im Außenverhältniss müsste die Zustimmung nach einer Regelung im Gesellschaftsvertrag also Notfalls gerichtlich erwirkt werden. Dann passt auch wieder dein Gesetzeszitat.
Edit: Gerade diese Einstimmigkeit ist auch der Grund dafür, das es bei Erbengemeinschaften mit Immobilienbesitz häufig zu Zwangsversteigerungen kommt, da sich die Erben nicht einigen können. Der eine will verkaufen, der andere möchte gerne behalten, hat aber kein Geld um den anderen auszuzahlen....
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Original geschrieben von mannesmann
Lest mal eueren Mietvertrag genau durch, wenn es ein "Formmietvertrag" von Haus und Grund ist, habt ihr gute Chancen über einen Trick aus der Sache rauszukommen. In professionell erstellten Meitverträgen bevollmächtigen sich die Gesellschafter einer BGB Gesellschaft (Liebespaar
) gegenseitig für einander Erklärungen gegenüber dem Vermieter abzugeben, also auch die Kündigung.Zeig mir einen Vertrag, wo soetwas drinnen steht. Gibt es nicht.
Was du meinst ist die Formulierung, das an einzelne zugestellte Schreiben vom Vermieter an als alle zugestellt gilt. Sonst könnte sich ein Mieterpäärchen erfolgreich gegen eine Kündigung wehren, indem einfach einer der beiden auszieht und nach unbekannt verzieht.
Tipp aus der Praxis (habe ich auf der Vermieterseite schon mehrmals so gemacht): Da der jenige der ausgezogen ist meistens dann auch keine Miete zahlt wird er es nicht merken, wenn keine Mietzahlungen mehr geleistet werden.
Also einfach 2 Monate nicht zahlen, dann kann der Vermieter kündigen und natürlich einen neuen Mietvertrag mit der einen Person abschließen.
Sollte natürlich im voraus alles abgesprochen werden, nicht das die Wohnung am Ende weg ist. -
Okay, damit ist diese Theorie schonmal hinfällig

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Blöde Frage, aber liegt die Erklärung für das Problem vielleicht nicht einfach daran ,das der TE im Dreiländereck war und sich das belgische "Base" Netz eingefangen hat... ? wäre zumindestens eine Erklärung für mich.
Die Idee mit der nicht vorhandenen Sendelizenz in Deutschland für den Roamingpartner ist sehr nett, das wäre auch erstmal meine Herangehensweise an diese Sache.
Wenn Base dann behauptet, der Roamingpartner dürfe in D senden, weil er hier als Subfirma von base arbeitet kann man wiederrum argumentieren, das es sich ja damit um base selber handelt und deswegen keine Roaminggebühren anfallen.Im Endeffekt würde ich den Spieß umdrehen. Widerspruch einlegen mit der Begründung, das es das Netz, über welches man angeblich gesurft haben soll in Deutschland garnicht gibt und man doch bitte nachweisen soll, das der Betrieb von dem Netz überhaupt erlaubt ist.
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Original geschrieben von Sencer
Es geht um die Begriffe der Laugzeit und der Kündigungsfrist. Du kannst nicht eine Kündigungsfrist haben die länger als die Laufzeit ist (IMHO, IANAL). Denk nochmal in Rühe drüber nach...Wirklich? Was sind denn dann ubefristete Mietverträge (gewerblich) die mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündbar sind?
Keine Laufzeit aber effektiv doch mindestens 6 Monate Kündigungsfrist.ZitatDas einzige was zur Debatte steht, ist ob der Begriff "monatlich kündbar" impliziert, dass die Kündigungsfrist vom normal üblichen 1 Monat auf 0, bzw 1 Tag verkürzt wird.
Richtig. Ich glaube wir meinen schon da gleiche... es ist eben einfach unkomplett ausgedrückt weil damit Werbung gemacht werden soll. Eine genaue Reglung ist es nicht. Nur ich denke da wird schon teilweise mit spekuliert, das die Leute meinen die können sehr schnell raus. Das es dann im Zweifelsfall dann doch 2 Monate -1 Tag sein können könnte schon überraschend sein. Mehr habe ich nicht gesagt... Die Aussage das es "gebräuclich" ist ändert da leider garnichts dran bzw. macht es nicht besser.
Welchen § meinst du denn genau im HGB? Ich bin heut irgendwie zufaul mir das rauszusuchen

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Amazon hat aber auch irgendwie einen besonderen Beförderungsvertrag mit DHL. Ich habe jedenfalls schon mehrfach festestellen können, das bei mir Sendungen mit dem gleichen Aufgabedatum in den Stosszeiten mindestens einen Tag länger gebraucht haben als die, die von amazon kamen...
Scheint wohl irgendein unklausulierrter "auf jedenfall binnen 24 Stunden zustellen" Tarif zu sein!
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Ja, einfach ausgedrückt ist es eine 5-monatige Kündigungsfrist.
Trotzdem wäre die Aussage in der Produktbeschreibung "monatlich künbar" ja nicht falsch...
Ich denke, das ist Interpretationssache, und im Zweifelsfall weiß man eben nicht wie der Richter das sieht, aber wenn z.B. "monatlich künbar" in der Produktbeschreibung und in den AGBS dann "monatlich kündbar zum Ablauf des 5. Folgemonats" steht dürfte es dem Richter leicht fallen...
Es geht darum, ob die AGB Klausel überraschend ist in Verbindung mit dem "monatlich kündbar"
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Wie könnt ihr vom Abzocke sprechen, wenn die Mieter durch ein kostspieliges - vom Vermieter intalliertes und bezahltes - System rd. 2/3 Ihrer Müllkosten Allgemein - also der einzelne durchaus auch noch mehr einsparen konnte?
Es wird schon seine Gründe haben, diese Mindestfüllmenge einzuführen - ich denke da an Probleme mit der Gelben Sack Müllabfuhr wegen Fehlwürfen, den Missbrauch von öffentlichen Mülltonnen in der Nähe usw...
Und sind wir mal ehrlich: Wer bitte schön hat denn pro Woche nicht ein Sackerl Restmüll? Vor allem vor dem Hintergrund, das es keine Biotonne gibt wäre alles andere doch auch schon richtig ecklig.
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Wenn deine Argumentation stimmt, könnte dann aber auch in den AGB's stehen, dass der Vertrag jederzeit zum Ablauf des auf die Kündigung folgenden 5. Monats kündbar ist. Ist ja auch monatlich.
Werben könnte man dann trotzdem noch mit "keine MVLZ - monatlich kündbar"