Es soll ja auch DECT Telefone geben, welche gertrennte Funk- und Basisstationen haben... schau dich mal bei der Gigaset Serie von Siemens um.... kein Problem!
Beiträge von Tha Masta
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am einfachsten ist es meiner Meinung nach mit folgender Methode:
1. Mast montieren & mit Wasserwage komplett senkrecht ausrichten.
2. Auf astra.de aurechnen lassen, welche Neigung man an der Antenne für
seinen Standort braucht
3. Neigung an Antennenhalterung einstellen, festschrauben und auf Mast
schieben.
4. Auf 19,2°Ost einstellen ist dann relativ einfach, weil die Neigung schon
stimmt, man muss also nicht in "2 Richtungen" suchen. -
warum setzt du nicht einfach den Anschluss dahin, wo du auch den PC hast bzw. den DSL Anschluss hin haben wilst und nimmst dann ein einfaches DECT Mobilteil?
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Die Frist beginnt zu laufen am Ende des Abrechnungzeitraums. Meist ist das der 31.12.
Wenn nun Nebenkosten aus 2005 abgerechnet werden ist die Abrechnung zu begleichen (wenn inhaltlich korrekt)
Aus 2004 hingegen wäre schon "verjährt". -
Hallo zusammen.
Also ich weiß, das ist hier kein Steuerforum, aber ich glaube ich habe im hier vorliegenden Fall nur ein Brett vor dem Kopf!
Also es geht um folgendes:
Nehmen wir an:
Gründung einer OHG am 01.01.1997, 2 Gesellschafter, je 50% Anteil
1. Verkauf am 01.12.2001, 50 % ein Gesellschafter wird ausgewechselt
2. Verkauf 01.02.2002, 50%, zweiter Gesellschafter wechselt aus.
Sind die Verkäufe nun nach §1 Abs. 2a grunderwerbsteuerfrei? Meiner Ansicht nach ist das Definitionssache.
Der erste ist sowieso frei, liegrt zwar innerhalb der ersten 5 Jahre, ist aber unter 95%.
Bei dem zweiten ergeben sich 2 Sichtweisen:
1. Sagt man: ab den 01.01.1997 dürfen sich 5 Jahre keine Veränderungen der Anteile größer 95% ergeben -> steuerfrei, da außerhalb der 5 Jahresfrist
2. sagt man, 5 Jahre rückgerechnet vom 01.02.2002 müssen die Anteile zu mind. 5% einen noch axistierenden Gesellschafter gehören -> nicht steuerfrei, da garkein Altgesellschafter mehr vorhanden.
Wer weiß hier Rat?
Auszug aus dem GRESTG §1 Abs.2a:
ZitatGehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, daß mindestens 95 vom Hundert der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft.
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also ich finde du bist auch nicht ganz unschuldig. zuerst Lastschrift platzen lassen, dann einen unkorrekten Betrag überweisen.
Sowas geht anscheinand noch nicht per automatikBuchungssystem, sprich da sitzen auf der andereren Seite noch immer Buchhalter, die für deine 25€ im Monat alles manuell buchen müssen, was keine Lastschrift ist.
Und das dann da Fehler geschehen können ist nur menschlich... dir sind ja ebenfalls welche unterlaufen.
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ich finde diese Ehrung der IHK ein bisschen übertrieben.
Ich würd da lieber auf die Erwähnung im Arbeitszeugnis verzichten und die Ehrung in Kopie der Bewerbung beilegen, als Referenz quasi
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Ich find's schn drollig, das jemand am 31.07.06 um halb sechs Abends fragt, ob er mit seiner Karte, die sowieso lt. Aufdruck nur bis zum 01.08. gültig ist noch zum Arzt kann.
Scheint sowieso zu spät zu sein

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Oh Mann!Nichts für Ungut, aber irgendwie scheinst du ja null Ahnung zu haben. Hast du nicht einen Freund oder Bekannte der sich mit sowas zumindestens in den Grundzügen auskennt?
Weiterhelfen wird man dir hier nicht können, zumal du ja auch nicht auf die gestellten Fragen antwortest.
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Wenn du einen Analoganschluss hast und keine dazu passende TAE würd ich mal bei der Telekom anrufen, die sind nämlich für die Übergabe bis zur ersten TAE zuständig und sollten dir eigentlich die richtige Dose setzen können.