Produktinformationsblatt für das Protection-Pack S / M / L PP 10.10
Mit diesem Produkt informat ionsblat t möchte Sie der Versicherer, die ALTAIRAssurances Luxembourg S.A., (im Folgenden auch wir bzw. uns ), über die wesent lichen Merkmale des Protection-Pack S / M / L informieren. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen
nicht abschließend sind. Lesen Sie daher bitte auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Datenschutzinformat ion sorgfältig.
1. Art des angebotenen Versicherungsvertrages
Der Versicherungsvertrag bietet Schutz gegen Zufallsschäden der versicherten Sache.
2. Versicherte und ausgeschlossene Risiken
Wir ersetzen Ihnen die durch ein unvorhergesehenes Ereignis zerstörte, beschädigte oder abhanden gekommene (Diebstahl, Einbruch, Raub, Taschendiebstahl [dieser nur bei Protection-Packs M und L versichert]) versicherte Sache. Weitere Informationen zu den versicherten sowie zu weiteren ausgeschlossenen Risiken finden Sie unter §§ 1 und 2 der AVB.
3. Versicherungsprämie
Die auf Ihrem Versicherungsantrag vermerkte monatliche Prämie wird jeweils 14 Tage im Voraus vor Beginn der folgenden Versicherungsperiode von ihrer Mobilfunkrechnung oder Ihrem Prepaid-Guthaben aufgrund der von Ihnen erteilten Einzugsermächtigung eingezogen.
Genauere Informationen finden Sie unter § 4 der AVB.
4. Ausschlüsse
Wichtige Ausschlussgründe sind:
a) Schäden oder Funktionsstörungen, die auf eine unsachgemäße Handhabung entgegen der Empfehlungen der Gebrauchsanweisung, nicht autorisierter Reparatur, Reparaturversuche oder Änderungen oder betriebsbedingter Abnutzung (z.B. Kratzer welche die Funktion nicht beeinträchtigen) oder Alterung (z.B. Leistungsabfall von Akkus) zurückzuführen sind;
b) Schäden oder Funktionsstörungen die von Ihnen selbst oder von mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen oder Lebenspartner vorsätzlich oder grob fahrlässig oder in Ausübung einer Straftat verursacht wurden;
c) wenn sie die versicherte Sache vermieten.
Weitere Ausschlussgründe finden Sie in § 2 Absatz 2 bis 4 der AVB.
5. Obliegenheiten
Sie sind unter anderem verpflichtet,
a) den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, beim Servicepartner des Versicherers anzuzeigen (Telefon 01805-013074 *, Fax: 01805-008116*, E-Mail: protection_pack@assurant.com) und bei Abhandenkommen gleichzeitig Ihre O2 SIM-Karte sperren zu lassen (Postpaid: 0179 55 222, Prepaid: 0179 55 282);
b) im Fall von Diebstahl, Taschendiebstahl, Raub, Einbruch oder Verlust unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und auf Verlangen die Nummer des Aktenzeichens sowie die Anzeige der Polizei zu übermitteln;
c) den verabredeten Austauschtermin einzuhalten;
Sollten Sie eine Obliegenheit verletzen sind wir unter Umständen von unserer Verpflichtung zur Leistung frei. Weitere Obliegenheiten im Versicherungsfall sowie nähere Angaben zu den Folgen einer Obliegenheitsverletzung entnehmen Sie bitte § 7 der AVB.
6. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Versicherungsvertrages, der zusammen mit dem Kauf der versicherten Sache bei der Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG (nachfolgend O2) zustande kommt, und endet mit dem Ende des Versicherungsvertrages § 3 der AVB.
Weitere Informationen zum Beginn und zum Ende des Versicherungsschutzes finden Sie in § 3 der AVB.
7. Möglichkeiten der Beendigung des Vertrages
a) Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins und der übrigen Versicherungsunterlagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Den vollständigen Text der Widerrufsbelehrung finden Sie im Versicherungsantrag / Versicherungsschein, der Ihnen in Kopie ausgehändigt wird.
b) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Ende jeder Versicherungsperiode (1 Monat) kündigen.
c) Der Vertrag kann im Schadenfall oder aus wichtigem Grund gekündigt werden.
d) Ihre Widerrufs- bzw. Kündigungserklärung ist in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) an die Assurant Deutschland GmbH, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, Telefon 01805-013074, Fax: 01805-008116 (0,14 /Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 /Min.), E-Mail: protection_pack@assurant.com zu richten.
Datenschutzinformationen
Wir erheben über Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG (nachfolgend O2), wo Sie die versicherte Sache gekauft haben, die Angaben in Ihrem Antrag (Antragsdaten) und verarbeiten und nutzen weitere versicherungstechnische Daten wie Versicherungsdauer, Prämie sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten (Vertragsdaten) zur Abwicklung der Vertragsbeziehung. In einem Versicherungsfall speichern wir alle Ihre hierzu gemachten Angaben und ggf. auch Angaben von Dritten (z.B. Schädiger) (Leistungsdaten).
Die Bearbeitung von Versicherungsfällen im Rahmen der Vertragsbeziehung übernimmt für uns Assurant Deutschland GmbH, Frankfurt am Main. Dieser Gesellschaft übermittelt O2 die Vertragsdaten und die zur Durchführung des Versicherungsverhältnisses notwendigen Daten, insbesondere Ihren Namen und Angaben zu einem Versicherungsfall.
Die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher Daten erfolgt unter Beachtung der in Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Rechenzentren in Europa und den USA, die entweder der Unternehmensgruppe unseres Dienstleisters, Assurant Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, angehören oder von Dritten betrieben werden.
Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern oder eventuelle Widersprüche in Angaben aufzuklären, kann es erforderlich sein, anderen Versicherern Antrags-, Vertrags-
oder Leistungsdaten zu übermitteln oder in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie Teilabkommen) personenbezogenen
Daten (z.B. Ihren Namen und Anschrift), Art des Versicherungsschutzes und des Risikos anderen Versicherern zu übermitteln.
Ihre Rechte
Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten sowie unter weiteren Voraussetzungen Ansprüche auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung der Daten.
Die Einwilligung in die Verwendung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen.
Rückfragen
Für Fragen, Beschwerden und Anregungen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden: Assurant Deutschland GmbH, Datenschutzbeauftragter, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main Fax: 01805-008116 (0,14 /Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 /Min.), E-Mail: datenschutzbeauftragter@assurant.com.
Altair Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für das Protection-Pack S / M / L AVB O2PP 10.10
§ 1 Was ist wo versichert?
(1) Versichert ist weltweit das im Versicherungsantrag über die IMEI (International
Mobile Equipment Identity) genau bezeichnete Mobilfunkgerät einschließlich der im Original-Lieferumfang enthaltenen Zubehörteile (versicherte Sache).
(2) Um den Versicherungsvertrag abschließen zu können, müssen Sie als Versicherungsnehmer Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland habenund einen Mobilfunkvertrag mit O2 unterhalten.
§ 2 Welche Gefahren und Schäden sind versichert und welche nicht?
Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gelten?
(1) Wir ersetzen die durch ein unvorhergesehenes Ereignis zerstörte, beschädigte oder abhanden gekommene versicherte Sache. Abhandenkommen bedeutet Diebstahl, Einbruch oder Raub. Taschendiebstahl ist nur bei Protection-Packs M und L versichert. Das Protection-
Pack-M versichert darüber hinaus verloren gegangene versicherte Sachen, die sich glaubhaft an einem bekannten Ort befinden, sich jedoch mit vertretbarem Aufwand nicht wiederbringen lassen (z.B. Gerät ist in unzugängliche Felsspalte gerutscht). Außerdem ersetzt Ihnen der Versicherer Benutzungsgebühren die Ihnen durch eine missbräuchliche Verwendung ihres Gerätes durch Dritte nach Abhandenkommen bis zur Kenntnis des Verlustes und der unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, veranlassten Sperrung Ihrer SIM Karte entstanden sind (Protection- Pack-S: bis zu 500, M und L: bis zu 2.000).
(2) Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden oder Funktionsstörungen
a) für die eine gesetzliche Gewährleistung oder eine Garantie von Hersteller
oder Händler unabhängig von der Verjährung besteht;
b) die von Ihnen selbst oder von mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
lebenden Angehörigen oder Lebenspartner vorsätzlich oder grob
fahrlässig oder in Ausübung einer Straftat verursacht wurden;
c) durch unsachgemäße Handhabung entgegen Empfehlungen der Gebrauchsanweisung,
durch nicht autorisierter Reparatur, Reparaturversuche oder Änderungen oder betriebsbedingte Abnutzung (z.B. Kratzer welche die Funktion nicht beeinträchtigen) oder Alterung (z.B. Leistungsabfall von Akkus);
d) an oder durch Software (z.B. durch Computerviren oder Programmierfehler).
(3) Versicherungsschutz besteht außerdem nicht
a) wenn Sie die versicherte Sache vermieten;
b) bei bloßem Verschwinden (z.B. Verlegen) oder nicht beaufsichtigtem oder ungesichertem Liegenlassen (z.B. in unverschlossenem Fahrzeug oder unverschlossen am Arbeitsplatz);
c) im Protection-Pack-Sfür Taschendiebstahl;
d) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen bei Schäden an der versicherten Sache die durch Kriegs- und Terrorereignisse jeder Art, innere Unruhen, Vandalismus, Erdbeben oder Kernenergie oder die durch Konfiszieren der versicherten Sache verursacht werden;
e) an Ihren persönlichen Daten und Software die auf der versicherten Sache gespeichert sind;
f) für Folgeschäden.
(4) Wir leisten keinen Ersatz für unbeschädigte Teile eines Satzes oder eines Artikels einheitlicher Art, Farbe oder Design außerhalb des Original- Lieferumfanges der versicherten Sache.
§ 3 Wie kommt der Vertrag zustande, wann beginnt der Versicherungsschutz,
welche Laufzeit hat er und wie kann er beendet werden?
(1) Sie stellen Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages für Ihr gewähltes Protection-Pack bei der Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG (nachfolgend O2). Ihr Antrag wird vom Versicherer angenommen, wenn Ihnen O2 die Versicherungsdokumente ausgehändigt hat. Ist dies nicht der Fall, erlischt Ihr Antrag.
(2) Der Versicherungsschutz beginnt mit Bezahlung der Erstprämie.
(3) Die Versicherungsperiode beträgt einen Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch monatlich, längstens jedoch für 60 Monate.
(4) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Ende jeder Versicherungsperiode kündigen.
§ 4 Wann ist die Versicherungsprämie fällig und wie ist sie zu zahlen?
Die auf Ihrem Versicherungsantrag vermerkte monatliche Prämie wird jeweils 14 Tage im Voraus vor Beginn der folgenden Versicherungsperiode von ihrer Mobilfunkrechnung oder Ihrem Prepaid-Guthaben aufgrund der von Ihnen erteilten Einzugsermächtigung eingezogen.
§5 Was müssen Sie tun, wenn sich Ihre Vertragsdaten ändern?
Wenn sich Ihre Vertragsdaten ändern oder, im Fall eines Garantieaustausches der versicherten Sache, die IMEI ändert , informieren Sie in jedem Fall unverzüglich den Servicepartner des Versicherers, die Assurant Deutschland GmbH, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, Telefon 01805- 013074*, Fax: 01805-008116*, E-Mail: protection_pack@assurant.com.
§ 6 Wie, wann und in welchem Umfang leistet der Versicherer Ersatz?
(1) Nach Eingang und Prüfung aller zur Schadenregulierung notwendigen Informationen vor 16:00 Uhr eines Werktages (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage) tauschen wir Ihre versicherte Sache am folgenden Werktag aus. Ort und Zeit können sie innerhalb Deutschlands flexibel vereinbaren. Wenn wir Sie zu dem vereinbarten Termin nicht antreffen, werden wir Ihnen ab dem dritten Austauschversuch die Logistikkosten berechnen. Die Austauschsache wird nur gegen Zahlung dieser zusätzlichen Kosten ausgehändigt.
(2) Sie erhalten eine neue oder überholte Sache gleicher Art Güte, die nach der Funktion gleichwertig ist, bei den Protection-Packs S und M aber nicht notwendigerweise von derselben Marke. Wir verlangen von Ihnen die Übergabe und Übereignung der beschädigten Sache (außer bei Abhandenkommen) sowie die Zahlung des vereinbarten Selbstbehaltes in bar an den beauftragten Logistikpartner.
(3) Beim Protection-Pack-L sind 2 Schäden innerhalb von 12 Monaten gedeckt.
§ 7 Was haben Sie im Versicherungsfall zu beachten (Obliegenheiten)?
(1) Sie sind verpflichtet
a) den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich beim Servicepartner des Versicherers anzuzeigen (Telefon 01805-013074*, Fax: 01805-008116*, E-Mail: protection_pack@assurant.com) und bei Abhandenkommen gleichzeitig Ihre O2 SIM -Karte sperren zu lassen (Postpaid: 0179 55 222, Prepaid: 0179 55 282);
b) nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen und dabei unseren Weisungen zu folgen;
c) im Fall von Diebstahl, Taschendiebstahl, Raub, Einbruch oder Verlust unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und auf Verlangen die Nummer des Aktenzeichens sowie eine Kopie der
Anzeige zu übermitteln;
d) auf Anforderung den Kaufbeleg über die versicherte Sache sowie den Beleg über den Abschluss Ihres Protection-Pack zu übersenden;
e) uns bei der Schadenermittlung und regulierung zu unterstützen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen;
f) den verabredeten Austauschtermin einzuhalten;
g) uns ein Wiederauftauchen der abhanden gekommenen versicherten Sache unverzüglich anzuzeigen.
(2) Sollten Sie eine der in Absatz 1 genannten Obliegenheiten verletzen, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei, sofern Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzt haben. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der
Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie nachzuweisen. Wir sind jedoch in jedem Fall zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist, es sei denn, Sie haben die Obliegenheit arglistig verletzt.
(3) Sofern Sie uns eine Änderung Ihres Namens oder Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt haben, genügt für den Zugang einer Willenserklärung von uns gegenüber Ihnen die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an Ihre letzte bekannte Adresse bzw. Ihren letzten bekannten
Namen. Die Erklärung gilt 3 Tage nach Absendung der Erklärung als zugegangen.
§ 8 Was gilt, wenn aus einem anderen Vertrag Versicherungsschutz besteht?
Soweit Sie eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag egal, ob dieser von Ihnen oder einer anderen Person abgeschlossen wurde - beanspruchen können, besteht kein Schutz aus diesem Vertrag (Subsidiarität). Wir leisten ferner nicht, wenn der Versicherungsschutz aus einer anderen Versicherung, die Sie abgeschlossen haben wegen Unterversicherung nicht ausreicht.
§ 9 Welches Recht gilt und welches Gericht ist zuständig?
(1) Dieser Versicherungsvertrag unterliegt deutschem Recht.
(2) Die Vertragsbedingungen und alle weiteren Informationen sowie die sonstige Kommunikation erfolgen in deutscher Sprache.
(3) Für Klagen gegen Sie ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für Klagen gegen uns sind das Gericht nach Satz 1 sowie die Gerichte örtlich
zuständig, in deren Bezirk unser Geschäftssitz liegt.
§ 10 Wer sind der Versicherer und Ihr Ansprechpartner, an wen können Sie sich wenden, wo können Sie sich beschweren?
(1) Der Versicherungsvertrag wird abgeschlossen mit der ALTAIR Assurances Luxembourg S.A., 26 Rue de Louvigny, L-1946 Luxemburg, zugelassen durch das Kommissariat Aux Assurances in Luxembourg (RCS B 105162), Managing Director: Alvaro Villamor Garcia, für den Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassen (Register Nr. 7883 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers ist der Betrieb von Versicherungsgeschäften im Bereich Nicht-Lebensversicherungen.
(2) Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zum Versicherungsschutz ist der Servicepartner des Versicherers, die Assurant Deutschland GmbH, Geschäftsführer: Jörg G. Scheidel, Dr. Dietrich Geck, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, Telefon 01805-013074 *, Fax:
01805-008116*, E-Mail: protection_pack@assurant.com.
(3) Sollte es einen Anlass gegeben haben, sich über uns zu beschweren, so wenden Sie sich bitte auch an die Assurant Deutschland GmbH. Wir und Assurant Deutschland GmbH werden Ihre Anliegen ernst nehmen und gemeinsam nach besten Kräften versuchen Ihre Anfragen zu beantworten und Probleme zu lösen.
Daneben können Sie sich aber auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Bereich Versicherungen, Postfach 13 08, 53003 Bonn, Telefon: 0228/ 41 08 0, Fax:0228/ 41 08 15 50, E-Mail: post stelle@bafin.de wenden. * 0,14 /Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 /Min