Ja, im Endeffekt läuft das so. In den ersten 6 Monaten der gesetzlichen Gewährleistung ist der Händler in der Nachweispflicht, das das betreffende Teil einwandfrei geliefert wurde, ab dem 7. Monat der Kunde.
Die im Einzelfalle nachzuweisen ist quasi nicht möglich, was zwar auf der einen Seite bedeutet, dass man sich in den ersten 6 Monaten eigetnlich gar nicht abkaspern muss, sondern sofort auf ein funktionierendes Gerät bestehen kann, andernseits aber auch bedeutet, dass man auch mit dem jetzigen, 24monaten Gewährleistungsrecht defacto nur 6 Monate Gewährleistung hat.
Hat der Händler 3 mal erfolglos nachgebessert (innerhalb einer jeweils gesetzten, angemessenen Frist), kann der Kunde wählen, ob er einem weiteren Nachbesserungsversuch zustimmt, oder ob er die Wandlung in Geld oder Neuware haben will. Die Wahl dabei, ob nach dem 3. Erfolglosen Versuch Geld oder was anderes fliesst, hat übrigens in jedem Falle der Kunde, nicht der Händler!!!
Sogesehen würde ich in so einem Falle das Ding einschicken, 2 WOchen Frist setzen, und dieses Spiel 3 mal wiederholen und dann mein Geld zurückverlangen. Spätestens 8 Wochen später ist man raus.
Alternativ nach der ersten versäumten Frist eine 1 wöchige Nachfrist setzen, und wenn diese auch verstrichen ist, sofort per Anwalt das Geld zurückfordern. Sollten dann Fristen wieder nicht eingehalten werden, SOFORT mit Mahnbescheid o.Ä. draufkloppen. Wenn der Händler mit solchen Sachen wie Kratzern am Sockel anfängt die Du selbst nicht verursacht hast, dann wird er sich noch viel weiter winden.
Ob er Fristen verstreichen lässt, weil er auf Freigabe vom Hersteller wartet ist BTW. bestenfalls schade für den Händler und nicht Dein Risiko...
Im Vorfeld würd ich allerdings mit dem Händler reden, ihm die Rechtslage schildern, und ihm dann die Wahl lassen, ob er den offiziellen oder den Kulanten Weg wählen will...
Charlie