Beiträge von Charlie_D

    Ich kann DIr nur eines Empfehlen: Halt Dich da raus!
    Du hast das trum verkauft, Du hast die Rechnung beigelegt, fertig. Der Käufer der Karte hat schlicht und ergreifend die Ar***karte gezogen.
    Ob Vobis oder FSC für den Mangel haften müssen oder nciht - Du bist Privatverkäufer (bist Du doch ?!?) und somit würd ich an Deiner Stelle mich von dem ganzen Vorfall nicht stören lassen.


    Charlie

    He!


    Welche is es denn? Ich war in der Grundi in der Edelweiß Kaserne, 2. 8 Gebirgsinst.
    Das schaffst Du schon! Die Sorgen schon dafür, dass Du das schaffst :D


    Im Ernst, was glaubst Du, erwartet dich? Vollpension und 3Sterne Service?
    You're in the Army now! Da gehts halt nu ma a bisserl roher zu als im "normalen" Leben. Ich hatte noch 3 Monde Grundausbildung, und bin da im Tal des Grauens (so haben wir Mittenwald liebevoll genannt) richtig oft Wandern, Zelten, etc. gewesen. Teils bei ziemlich unwirschen Temperaturen und unter nicht wirklich angenehmen Voraussetzungen.
    Wir hatten dann noch nen extremst sadistisch veranlagten Hauptmann als Kompaniechef, das war eine absolute Kampfsau. Der meinte aus uns innerhalb 3 Monaten einen Haufen Elitesoldaten zu machen...


    Ihr glaubt gar nicht, was ich dem alles gewunschen habe :D:D


    Ich habe seid dem btw. nen massiven Bergkoller; wenn ich Berge sehe, könnt ich permanent Kotzen :D


    Charlie

    Das mit den AGB's ist ja eben der Witz an der Geschichte. Verbraucherschutzverbände gehen davon aus, dass mindestens 3/4 aller AGB's (auch von grossen Firmen) rechtlich nicht haltbar sind.


    Und, egal ob Nebenleistung oder nicht, ein Sonderkündigungsrecht eines Vertrages entsteht, wenn sich die Vertragsbedingungen für einen Vertragspartner verschlechtern. Es heisst nicht wenn sich der Vertrag um 10% verteuert, es heisst nicht wenn sich die Hauptleistung verschlechtert, es heisst eindeutig wenn sich die Vertragsbedingungen verschlechtern.


    Und, ob das Tarifwechseln nun für einen wichtig ist oder nicht (ich glaube, ich habe meinen Tarif die letzten paar Jahre nicht gewechselt...), wenn das wegfällt oder nun kostenpflichtig wird, is es eine Verschlechterung.


    Anders sieht es allerdings aus, wenn eine Aktion Grundsätzlich Zeitbegrenzt ist, wie es z.B. die iMode Tarife am Anfang waren. Da wurden die Superbilligen GPRS-Gebühren ja immer nur von Monat zu Monat verlängert. Schloss man das ab, konnte EPS die Gebühren jederzeit erhöhen.


    Charlie

    Zitat

    Original geschrieben von loco.joe


    Also ich schließe Mobilfunkverträge immer noch ab, um mit einem Handy zu telefonieren. ;)


    Und darauf, also das Telefonieren direkt bzw. an sich, wirkt sich diese Änderung nicht aus. Das Telefonieren an sich kostet heute genauso viel wie vorher auch.


    Echt??? Du telefonierst hauptsächlich ??? :D
    Doch, es wirkt sich schon aus. Man hätte ja die Option gehabt, dass wenn der normale Minutenverbrauch sinkt, dass man kostenlos in einen kleineren Tarif wechseln könnte. Diese Möglichkeit fehlt nun. Das ist IMHO schon ein nicht ganz unwichtiges Vertragsdetail, dass auch gerne als Kaufanreiz seitens EPS genannt wurde...


    Charlie

    Zitat

    Original geschrieben von loco.joe
    Nun, IMHO besteht hier kein Sonderkündigungsrecht. Ein Tarifwechsel stellt im Bezug auf den eigentlichen Vertrag nur eine sog. Nebenleistung dar. Und eine Veränderung im Bereich der Nebenleistungen bewirkt kein Sonderkündigungsrecht; auch dann nicht, wenn die Änderung für den Kunden nachteilig ist. Genauso steht es ja auch in Punkt 4.2 der AGB's.


    Eine Änderung im Bereich der Nebenleistungen hat ja erstmal keine unmittelbare Auswirklung auf das Telefonieren und den in seiner aktuellen Form bestehenden Vertrag.


    Klar hat das Auswirkungen. Und zwar zu Deinem Nachteil wenn Du den Tarif wechseln willst. Vielleicht hat man ja den Vertrag deshalb abgeschlossen, um im Bedarfsfalle kostenlos wechseln zu können.
    Eine Minutenpreis Erhöhung z.B. hätte auch keine unmittelbare Auswirkung aus das Telefonieren (das geht ja nach wie vor), und trotzdem wäre der Fall da eindeutig. Wieso hier nicht?


    Zudem, ich bleibe dabei, der AGB Punkt 4.2 ist IMHO hinfällig, weil der gültiges Recht aushebeln würde.


    Charlie

    Naja, die werden Dir wohl nen freundlichen aber recht bestimmten Brief zurückschreiben (aus ihrem reichhaltigen Sortiment an Maschinell erstellten Formbriefen :D) in dem sie Deiner Sonderkündigung nicht entsprechen, aber gerne zum nächstmöglichen regulären Termin der Kündigung dann stattgeben.


    Wie gesagt, ich würds drauf ankommen lassen - Rechtschutzversicherung natürlich immer vorausgesetzt, weil freiwillig lassen die Dich wohl kaum ziehen...


    Charlie

    Na, das würd ich aber ma drauf ankommen lassen.
    Per gesetzlicher Definition kann man einen Vertrag Sonderkündigen, wenn sich die Konditionen wären der Laufzeit zu ungunsten eines der Vertragspartner ändern. Kündigen kann dann der jeweils benachteiligte Part.


    Auch wenn man die teurer gewordene Sonderdienstleistung noch nicht in Anspruch genommen hat, so könnte man dies, bei einer bereits bestehenden Freischaltung des Merkmals, dennoch jederzeit tun. Da man, insbesondere, wenn der Dienst gleich bei Vertragsabschluss mit aktiviert wurde, davon ausgehen kann, dass dies mit ein Grund für den Vertragsabschluss war.


    Würden für diesen Dienst andere AGB's und Bedingungen gelten, so wie EPlus das ja in ihren AGB's anführt, dann müsste man jedes dieser Merkmale gesondert beauftragen und es müssen einem die entsprechenden Bedingungen vorher bekannt gegeben werden. BTW. muss zum Entkoppeln eines Dienstes der Vertrag ohne Einschränkungen weitergeführt werden können, da sich sonst ja wieder die Vertragsbedingungen ändern!


    Wird also z.B. GPRS teurer, und Du hast das Feature zwar Freigeschalten aber noch nie benutzt, gilt das Sonderkündigungsrecht, war es aber noch nie aktiviert, und Du musst es erst über die Hotline freischalten lassen, gilts nich.


    BTW: Die AGB's dürften somit in diesem Punkt ungültig sein, da sie IMHO geltendes Recht ausser Kraft setzen würden, und das is eher nicht gern gesehen vor Gerichte ;)


    Charlie

    Re!


    Nein, wenn man die Lüfter auf 1/4 Leistung stehen hat, reicht das für die allermeisten Anwendungen gemütlich aus, und der Krawall hällt sich ordentlich in Grenzen. Fährt man alles was man hat hoch, gibts schon nen ordentlichen Orkan, so ists nicht, allerdings übertönt dann immer noch der Lüfter der Grafikkarte das ganze Szenario (Originallüfter Radeon 9800pro). Da müsste allerdings die Tage der Ersatz geliefert werden, dann herrscht von da her erstma Ruhe!


    Charlie