Also, erstmal bedeutet die Einschaltung eines Inkassounternehmens genausowenig einen SchuFa Eintrag, wie ein Mahnbescheid dem entweder Folge geleistet oder widersprochen wird.
Aber nun zum eigentlichen Thema: IMHO ist Mobilcom (obwohl ich mit den Brüdern auch schon massivste Probleme hatte) in diesem Fall im Recht.
Du kannst zwar den Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit Kündigen, ob da die zeitweilige Störung des SMSC und eine ignoranz bezüglich Deiner Wünsche dazu ausreichen, wage ich jetzt einfach mal zu bezweifeln.
Mir gehts z.Zt. ähnlich, habe mich für den falschen Netzbetreiber entschieden (ja, ich habe gekauft, ohne mich vorher RICHTIG zu informieren...), und komme jetzt auch nicht (nicht mal gegen Zahlung der kompletten Rest-GG oder so) mehr raus.
Aber: Shit happens !
Ich kann dafuer (eigentlich schade:D ) auch nicht den Netzbetreiber haftbar machen !
Drum mein Fazit:
Zahle, und zwar komplett. Denn ausser scherereien und einem Haufen Ärger wirste nichts erreichen !
Charlie