Beiträge von Charlie_D

    Naja, wobei Ericsson eigentlich ja schon mehr tot als lebendig war, als die mit Sony zusammengingen.
    Das war zeitlich damals ja ein wenig unglücklich, da ihre letzte Eigenentwicklung, das T68, einschlug wie eine Bombe, und sie es mit dem, was daraufhin an Phones folgte (dann zugegebenermaßen mit Sony im Boot) wohl auch selbst gepackt hätten.


    Charlie

    Zitat

    Original geschrieben von teddy3
    Oh, danke für die Blumen :D
    Um es kurz zu machen: Ich hab die Infos aus erster Quelle. Bin zwar nicht selbst Betriebsrat (sowas gibts in meinem "Betrieb" nicht), aber meine bessere Hälfte.


    Man soll nicht nachtreten, ich weiss, aber einen Kommentar muss ich noch abgeben, sonst erstick ich noch dran ;):


    Auch entgegen oft geäußerten Meinungen hat ein Betriebsrat NICHT die Befugnis, eigenmächtig Gesetze zu ändern!


    Grüße


    Charlie

    Das soll jetzt keine dumme Anmache sein: Wenn ich das mit der zerstörung von Gegenständen so lese, dann drängt sich mir eine Frage auf: Schon mal mit professioneller Hilfe versucht?
    An rechten Zorn oder so hat jeder mal, aber wenn da dann gleich Sachen kaputt gehen... Ich weiss nicht, ob da rauchen das richtige ist/war.
    IMHO hast Du ein anderes Problem, und so wie sich das für mich anhört, gehört das behandelt...


    Charlie

    Naja, im Endeffekt hast Du schon Recht - kommt es allerdings zu einer Verhandlung, wird der Umstand, wie dies alles Zustande gekommen ist, schon beläuchtet. Und das Dir der Richter dann noch wohlgesonnen ist, kann ich mir nicht denken.


    Machs doch so: Ruf ihn an, sag ihm, Du gibts ihm jetzt 3 Stunden bedenkzeit. Ruft er Dich binnen der nächsten drei Stunden nicht an und erledigt die Sache, stehst Du in 3 Stunden und einer Minute im Revier und machst ne Strafanzeige gegen ihn.
    Auf keine weitere Diskussion einlassen, auflegen.


    Dann siehst Du ja, was passiert. Nur musst Du nach ablauf dieses Ultimatums natürlich auch wirklich Anzeige erstatten, sonst kommst Du noch unglaubwürdiger rüber...


    Charlie

    Aber sowas ist für einen Selbstständigen meist recht suboptimal ;)! Die "normalen" Consumer Electronics Finanzierungen laufen doch eh meist über CC oder so und kosten unterm Strich meist >=10% Zins p.a.
    Für den Tarif kann man es ja auch gleich über Kontokorrent laufen lassen...


    Für Selbständige ist zudem eh meist Leasing das mittel der Wahl (ausser, man bekommt irgendwoher wirklich sehr günstiges Geld).


    Im Netz wirst Du nur sehr schwer wirkliche Geschäftsangebote finden, die meisten sind klar auf Privatkunden ausgelegt, und dementsprechende Tarife bieten sie auch an...


    Charlie

    Re: Festnetzanschluß 24 Monate binden-oder VoIP abwarten?


    Zitat

    Original geschrieben von jd_cort
    ich bin T-Com Kunde mit ISDN Standard und DSL 1000. Mein Telefonaufkommen ist ca. 3 EUR im Monat, ca. EUR 50,00 fallen aber an Grundgebühr an. Jetzt will


    Glaube nicht, dass Du da bei Einsatz von VoIP viel sparen kannst, da geht es ja hauptsächlich um günstige Gesprächsgebühren, und die fallen bei Dir ja eh nich ins Gewicht...
    Privat war die Situation bei mir ähnlich, deswegen bin ich zu Arcor gewechselt.


    Grüße


    Charlie

    So wie ich das sehe, ist die Strafanzeige bei der Polizei mal das erste, was Du unbedingt machen solltest. Die Staatsanwaltschaft wird sich dann schon dahinter klemmen, und die Adresse rausfinden. Die können zumindest über die Bank den echten Kontobesitzer ermitteln, und dann geht schon eher was vorwärts.


    Allerdings: Ohne Dir nahetreten zu wollen, Typen, die einen Deal, sei er noch so halbseiden, auf diese Art wie Du es gemacht hast "absichern", sorry, aber denen gehört es nicht anders!
    Das hört sich für mich nach ein bisschen "ich wollte den linken, jetzt hat er mich erwischt" an.
    Wer dann noch auf das Konto eines völlig Unbekannten nur anhand einer Handy- und Kontonummer Geld überweist, und das auch noch nachdem, wie Du selbst schreibst, das ganze ja schon schief lief - nochmal sorry, dem ist nicht zu helfen!


    Charlie

    Zitat

    Original geschrieben von teddy3
    Und da in erster Linie nun mal dieses Gesetz gilt, verstehe ich nicht, was daran schwer ist zu begreifen, dass nicht der AG bestimmt, wann ich meinen Urlaub nehme, sondern ich selbst als AN. Ich beantrage den Urlaub und kann höchstens gesagt bekommen, es geht oder es geht nicht.


    Die einzige Ausnahme, wo dies nicht zu beachten ist, ist entweder eine vertragliche oder innerbetriebliche Vereinbarung.


    Also, erstmal nimmt der AN keinen Urlaub, der AG gewährt ihn. Die Initiative dazu (der Urlaubsantrag) geht i.d.R. vom AN aus.
    So wie jetzt in diesem Falle gewährt der AG auf eigene Initiative Urlaub, der AN kann zwar dagegen votieren, stehen dem aber Betriebliche Gründe entgegen kann der AG den Urlaub trotzdem gewähren.


    Btw: Ob das Gesetz per Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag auszuhebeln ist, darüber sind sich die Gerichte noch nicht so wirklich einig.


    Es gibt derzeit ein paar nette Präzedenzfälle gerade im Hinblick auf das BUrlG was Schnittlohn bei Urlaub betrifft. Das Gesetz sagt aus, dass der Schnittlohn der letzten 13 Wochen zu zahlen ist, viele Tarifverträge allerdings ersetzen dies durch pauschal 7 Stunden. Die Anwälte der Tarifgemeinschaften sehen sich im Recht, die Anwälte der Klagenden logischerweise auch.
    Man wird sehen, wie das ausgeht...


    Charlie

    Zitat

    Original geschrieben von teddy3
    Falsch. Der AG hat das Recht zuzustimmen oder die Zustimmung zu verweigern. Und das hängt ganz allein vom rechtlichen Rahmen ab. Und das sind: 1. BUrlG, 2. Arbeitsvertrag, 3. innerbetriebliche Vereinbarung zwischen BR und AG. Hiergegen kann kein AG verstoßen und somit ist das Direktionsrecht vom Tisch.


    Sorry, aber das ist Unsinn. Lies Dir das Posting von DeusExMachina nochmal durch, anschliessend das BUrlG. Dann dürften eigentlich keine Fragen offensein.

    Zitat

    Original geschrieben von teddy3
    Realität hin oder her. Hier wird nicht diskutiert, wie was wo gehandhat wird, sondern was erlaubt ist und was man evtl. dagegen machen kann.


    Klar, die Diskussion dreht sich doch um nix anderes, oder? Auslegung oder/Handhabung hin oder her - es ist erlaubt und man kann nix dagegen machen (rein rechtlich). Begründung: siehe oben!


    Charlie

    Zitat

    Original geschrieben von teddy3
    Aber, veeper hat Urlaub aufgedrückt bekommen, den er nicht haben will und auch nicht beantragt hat. Das ist eine andere rechtliche Situation.


    Nein, ist es nicht. Der Arbeitgeber hat in diesem Falle das Direktionsrecht.

    Zitat

    Original geschrieben von teddy3
    @all
    Die Sprüche von wegen "dann kündige doch und mach dich selbständig" sind aus einer anderen Zeit. Entweder haben diejenigen die letzten Jahre verschlafen oder keine Ahnung von der Materie.


    Auch wenn ich persönlich eine solche Vorgehensweise selbst nicht schön finde: So ist das nun mal "da draussen".


    Willkommen in der Realität.


    Charlie