Re: Re: Due Schufa testet ein "milderes" Verfahren
ZitatOriginal geschrieben von dieker
Den Schufa-Eintrag veranlassen die Gläubiger-Banken in der Regel erst, nachdem drei Mahnungen rausgegangen sind, wobei spätestens die zweite Mahnung dem säumigen Schuldner androhen muss, dass bei Nichtzahlung ein Schufa-Eintrag erfolgen wird. -
Schon interessant, was hier für Schauergeschichten wieder kursieren...
Schufaeintrag gibts nur für gekündigte und/oder nicht bezahlte Kredite sowie für einen Mahnbescheid, und das auch erst wenn er die Rechtsgültigkeit erlangt hat, will heissen wenn ihm nicht wiedersprochen wurde.
Wenn man "nur" Mahnungen kassiert-wurscht. Selbst wenn man einen Mahnbescheid erhält und den dann bedient kommts nicht in die Schufa.
BTW muss man weder Mahnen noch irgendwelche Schritte in einer Mahnung androhen. Wenn auf einer Rechnung ein konkretes Zahlungsdatum vermerkt ist, ist man automatisch ab diesem Datum in Verzug und es wäre sogesehen möglich einen Mahnbescheid zu erwirken.
ZitatOriginal geschrieben von Schlueten
Wobei man die Schufa auch nicht überschätzen sollte.
Aufgrund der hohen Kosten einer Abfrage scheuen sehr viele Kreditinstitute die Zusammenarbeit mit denen.
Auch das ist ein immer wieder gern verbreitetes Ammenmärchen. Viele FIRMEN fragen eher bei der Creditreform, Bürgel oder sonstigen an, da die Schufa in der Tat teils astronomische Preise für Abfragen erhebt.
Allerdings gibts in Deutschland wohl kein Kreditinstitut, das NICHT mit Quasi allen WIrtschaftsauskunftsteien, vor allem aber mit der Schufa, zusammenarbeitet.
Charlie