Beiträge von nutellatoast

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Jein. Du kannst den Wagen damit aufschließen.
    Aber nicht fahren.
    Kann Dir ja aber bei einem "normalen" defekten Schlüssel auch passieren, daß Du nicht fahren kannst.


    Schon klar!


    Ich finde dieses Feature generell nicht schlecht und wollte daher wissen, ob es für mich Sinn macht. Dabei sind für mich zwei Fragen wichtig;


    1. Kann ich bei einem Elektronikproblem oder bei leeren Batterie das Auto dennoch fahren, oder muss ich auf die gelben Engel warten? Sollte bei einem Fahrzeug ohne Keyless-Entry o.g. Fälle eintreten, so kann ich manuell in mein Fahrzeug und es ggf. auch starten.


    2. Da ich regelmäßig in Camping-Urlaub fahre und da mein Auto ziemlich nahe am Zelt steht, die Frage: Wie bekomme ich mein Auto dann abgeschlossen?


    Gruß und Dank,
    Martin

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Wir reden hier beim Golf V GTI von einem Neuwagen. Nicht von Autos mit 157000km, die über 4 Jahre alt sind.
    Dann sollte man im voraus klären, ob man auch einen Gebrauchten haben will.


    Das Keyless im Laguna schloss auf ca. 5 bis 10m Entfernung ab und gab einen Ton von sich, wenn er abschloss.


    Noch eine Frage hätte ich zu diesem System: Gibt es die Möglichkeit, im Fall der Fälle, die Türen und den Wagen manuell zu öffnen bzw. zu starten?


    Gruß,
    Martin

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Wobei ein Dieselmotor auch noch andere Vorteile wie geringerer Verbrauch und dabei höheres Drehmoment hat, an die Ottomotoren einfach nicht rankommen.
    [...]


    Diese Vorteile ergeben sich aber im wesentlichen aus dem Turbo. Ein Otto-Motor mit Turbo dürfte damit auch keine Probleme haben.

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    [...]
    Ist IMHO auch legal - Du musst dann halt die km-Pauschale bei der nächsten Steuererklärung geltend machen. Kommt am Ende aufs selbe raus (außer halt dass es eine Weile dauert, bis man das Geld hat).
    [...]


    Nein, es kommt nicht auf das selbe raus. Ersetzt der AG die 0,30 € pro gefahrenem km, z.B. bei 250 km = 75 €, bekommt man diese 75 € ausbezahlt. Bei der Steuererklärung wird dein zu versteuerndes Einkommen um eben diese 75 € gemindert. Im Endeffekt macht das lediglich rd. 25% (je nach Steuersatz) der 75 €, also gerade einmal rd. 19 €!


    Gruß,
    Martin


    Noch etwas: Wenn nur die Benzinkosten vom AG übernommen werden, kann man trotzdem die Dienstfahrt über die Steuererklärung abrechnen. Die vom AG bereits erstatteten Aufwendung (hier: Benzin) müssen in Abzug gebracht werden.

    Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Naja, ganz so einfach ist das nicht. Der Arbeitgeber darf max. 0,30 € pro gefahrenem Kilometer zahlen. Höhere Beträge stellen steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen dar.


    Sofern Fockx unentgeltliche Mahlzeiten erhält, so sind diese durch Pauschalsätze von dem Tagessatz (6 bis 24 € je nach Dauer der Abwesenheit) abzuziehen.


    Ist das denn wirklich so misszuverstehen? Sollte er dir mehr zahlen, zählt das zu deinem Einkommen und muss versteuert werden.


    Was mich wundert: Jede halbwegs gut organisierte Firma hat so etwas ähnliches wie ein Reisekostenformular, wodrinnen genau diese Beträge vorgegeben sind einschl. eventueller Abschläge für erhaltene Mahlzeiten.


    Gruß,
    Martin

    Zitat

    Original geschrieben von BigDaddy
    Der Nachteil besteht allerdings darin, dass man Gespräche die der Anrufbeantworter entgegen genommen hat nicht mehr mit dem ISDN Telefon übernehmen kann. Zudem kosten ISDN Anrufbeantworter momentan ein Heidengeld.


    MfG BigDaddy


    Habe auch nur einen einzigen gefunden und zwar von Tiptel für rd. 200 € (!). Da lohnt es sich ja fast ein neues Telefon inkl. AB zu kaufen (120-150 €). Allerdings wollte ich für den AB nicht mehr als 50 € ausgeben.


    Gruß,
    Martin


    Ja nee is klar :D