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Original geschrieben von handy-sascha.de
Klar, jeder Einzelhändler wird um jeden einzelnen Cent runtergehandelt oder geprellt und es wird sich jede erdenkliche Sparmöglichkeit ausgedacht und bei nem Hotelzimmer aktiviert man plötzlich eine "Moral"? :confused:
Du kannst ja gerne mit dem Hotel "handeln" und ggf. ein anderes aufsuchen, sofern du nicht handelseinig wird. Du verwechselst da womöglich etwas.
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Original geschrieben von handy-sascha.de
IMHO sind die 25,- rausgeworfen...
Wenn man sich auch nur halbwegs geschickt anstellt, merkt im Hotel niemand was und man spart die 25,-. Ich habe schon nach GranCaranaria 3 Flüge und ein 2er Zimmer gebucht und niemand hat was gemerkt, selbst nicht, wenn jemand anders (aber immer nur 2) mit zum Frühstück geht.
Ich möchte ja niemanden zu soetwas anstiften, aber wenn man nicht mehr verbraucht und benutzt, wenn man zu Dritt ist, als wäre man zu zweit, dann finde ich es ok, wenn man sich das "gönnt". Aber letztenendes muss jeder es selbst wissen.
Auch das finde ich weniger OK!
Nicht nur, dass es aus moralischen Gründen fragwürdig ist (es Duschen ja sicherlich auch nur zwei :D), so vorzugehen, so ist es bei Haftungsfragen eher ungeschickt, z.B. Feuer mit Personenschaden usw.
Das so etwas bei geschicktem Verhalten möglich ist, bestreitet niemand, allerdings finde ich es eher ehrbärmlich, sorry.
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Original geschrieben von Maxx
Hm, da stellt sich mir die Frage:
Wenn ich nun z.B. Sylvester irgendwo ein EZ buche (für mich allein), es sich zu später Stunde dann aber eine weitere Person mir anschließt (ihr wisst ja ... der Alkohol) :D, dann kann mir doch keiner verbieten diese mit auf mein Zimmer zu nehmen und dort nächtigen zu lassen oder?
Sofern du vorher (sofern möglich :D) oder eben nachher, die Mädels oder Jungs am Empfang darauf hinweist, sollte es keine Probleme geben.
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Original geschrieben von MPtelecom
Der Trick ist doch ganz einfach:
Mediamarkt bietet einen TV statt für 399,- für 99,- Euro an, hat den aber nicht lieferbar und auch gar nicht vor ihn lieferbar zu haben. Die Kunden kommen aber erstmal ins Geschäft und kaufen ja vielleicht was anderes.
Der Einzelhändler X um die Ecke könnte nun den Mediamarkt abmahnen, was aber nicht mehr geht, da der Saturn bereits abgemahnt hat.
So kann der Mediamarkt die Werbung ohne Probleme weiterlaufen lassen, da selbst die Kosten der Abmahnung im eigenen Haus bleiben.
oder einfacher ausgedrückt:
Media Markt? ... ich bin doch nicht blöd

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Kannst du mir den Satz mal genauer erläutern? Sofern die Kosten im eigenen Haus bleiben, ist dies doch eher schlecht, oder?
Gruß,
Martin
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Original geschrieben von Bullson
Ne, ist nicht die Frage. Sonst hätte ich die ja gestellt 
Die ursprüngliche Forderung entsprang einem Fehler desjenigen der die intrum beauftragt hat. Diese wurde also storniert. Nur intrum mag dem nicht folgen.
Könnte ja verstehen, wenn die sich nun einen Betrag von ihrem Auftraggeber wünschen.....
Aber nich von mir.
Und die Frage ist wirklich nur: Wohin kann man sich (außer an seinen Anwalt) wenden?
Der Rest ist für mich geklärt.
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Ganz einfach: Ein Fax (billiger als Einschreiben) an den Präsidenten des Amtsgerichts Darmstadt und eine Kopie des Faxes an die Inkasso-Fuzzies. Damit sollte sich der Fall schnellstmöglich erledigt haben (Erfahrung aus einem Vorfall von einem Verwandten 2. Grades).
Viel Erfolg!
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Re: SE K700i kaufen u. zahlen per AMEX?
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Original geschrieben von thorty
Hallo,
weiß einer von Euch wo man im Netz oder im Raum NRW das K700i zu einem attr. Preis kaufen kann u. mit AMEX ( AmericanExpress ) zahlen kann?
Amazon.de bietet Zahlung per AMEX an, allerdings kostet das mobile dort 315 Euro. MPTELECOM u. Co bieten das Handy zwar günstig an, jedoch keine KK-Zahlung.
Hat einer einen Tip?
Gruß
thorty
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Yagma.de --> 289,80 € + Versand
E-BUG --> 269,90 € + Versand
expansys --> 284,95 € + Versand
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Original geschrieben von Christian
Vielleicht sollte man manche Dinge aber auch einfach nicht überbewerten. 
BTT bitte. 
Vielleicht meinte er aber auch ihn 
Gruß,
Martin
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Dazu kam gestern ein Beitrag bei RTL Extra, vielleicht hift die das schonmal weiter.
Ich würde sagen: Finger weg!
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Diese Gedanken sollte sich eigentlich euer Betriebsrat machen, sofern vorhanden. Betrifft es die gesamte Belegschaft sollte ein Interessenausgleich nach § 111 f BetrVG geschlossen werden. Ansonsten würde ich mir einmal den § 613 a BGB intensiver ansehen.
Gruß,
Martin
EDIT:
Ach ja, sofern ein sich um eine Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder einen Formwechsel handelt, wäre auch das Umwandlungsgesetz von Interesse. Insgesamt sollte die Materie aber den Fachleuten überlassen werden, da die Folgen aus (solchen) Betriebsübergängen meist nicht ganz trivial sind.
Zitat
Original geschrieben von LarryT78
[...]
Beispiel:
Es gibt die Formulierung "An die stelle von "Aktiengesellschft" tritt "GmbH" in den Vertrag ein.
Kling fair ist aber nicht so weil in diesem Fall z.b. die Betriebszugehörigkeit auf null gesetzt wird.
[...]
Entweder die "GmbH" tritt vollumfänglich in die Rechte und Pflichten aus dem mit der "AG" bestehenden Arbeitsvertrag ein oder eben nicht, daher für mich nicht nachzuvollziehen.
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zu 2.: Dir sollte bewußt sein, dass in Frankreich eher weniger wert auf das Früstück gelegt wird, heißt Croissant, Marmelade und Kaffee.
zu 3.: Von Metz nach Paris sind es IMHO knapp 20 € (einfach)
Gruß,
Martin