ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Dingens
Moin
irgendwie habe ich den Eindruck, daß die von Dir zitierte Stelle nix mit der Siuation zu tun hat, in der Du steckst:
Die Stelle regelt, daß 1. Man erst nach 6 Monaten
Arbeit vollen Anspruch aud Urlaub hat un din §5 kommen dann die Ausnahmen, wann man Anspruch auf Teilurlaub hat (z.B. wenn Du die Firma innerhalb der 6 Monate wieder verläßt etc.)
Du bist aber, wenn ich res richtig verstanden habe in der Situation, daß Du Deinen Arbeitgeber verlaäßt, länger als nach 6 Monaten arbeiten.
Dafür ist dieser zitierte Text aber gar nicht zuständig, sondern daß ist sicher irgendwo anders geregelt.
Oder habe ich jetzt einen :gpaul: ?
Grüße
Der Dingens
Du triffst den Nagel auf den Kopf!
ITSE hat sich da völlig verannt. Der von ihm zitierte § regelt, wie du schon schreibst, den Mindesturlaub den Arbeitnehmer zu bekommen haben. Aber nix weiteres ...
Da dein Arbeitsgeber dir jährlichen Urlaub in der gesetzlich mindestens vorgeschriebenen Höhe gewährt und du mindestens 6 Monate beschäftigt bist, ist der § für dich erledigt.
Woher nimmst du die absurde Auffassung, dass bei einer Kündigung nach Jahresmitte der gesamte gesetzliche Jahresurlaub genommen werden kann? Der Sinn eines gesetzlich verankerten Urlaubsanspruches ist die Erholung der arbeitenden Bevölkerung und genau für diesen Zeitraum steht die Urlaub gemäß deinem Arbeitsvertrag zu, heißt: keine Arbeit, kein Urlaub, pasta.
Und wenn du nach Gesetzestexten suchst, dafür gibt es keinen. Urlaub ist in dem Falle wie ein Lohnentgelt zu behandeln und das bekommst du ja auch nicht über den Kündigungszeitpunkt hinaus.
Glaub` mir, du bist sinnbildlich in eine Rinne geraten und kommst da nicht mehr raus!
Gruß,
Martin