Vielleicht sollte man sich einmal vor Augen führen, dass nicht die Versicherung der Schadensverursacher, sondern derjenige war, der das 8210 runtergeworfen hat.
Insofern ist derjenige verpflichet Schadensersatz zu leisten:
§ 249 BGB
Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
D.h. der Verursacher muss den vorherigen Zustand wiederherstellen. Wenn seine HP die Regulierung übernimmt, sich damit aber der vorherige Zustand nicht wiederherstellen läßt, muß hier der Schuldner leisten.
Dies ist gerichtlich IMHO durchsetzbar. Selbstverständlich ist dies in dem speziellen Fall nicht realistisch, da es nur um "peanuts" geht.
Gruß,
Martin