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Original geschrieben von bernbayer
Nach meinen Rechtsgefühl auch nicht, ich habe doch die Anfrage nicht in Auftrag gegeben. Nehmen wir mal an, ich habe eine einwandfreie Bonität und nie eine Zahlung platzen lassen und ich soll trotzdem Geebühren bezahlen nur weil jemand daran Zweifel hat. Gute Banken machen das sicher nicht. Ich bin bei der "HVB", die haben mir noch nie was in dieser Hinsicht berechnet.
Die Kosten fallen immer an und werden immer berechnet. Seriöse Auftraggeber (der wäre hier Mobilcom) übernehmen diese Kosten in der Regel im Rahmen der Bonitätsprüfung. Mobilcom hätte bei Belehrung über das Auskunftsersuchen darüber informieren müssen, dass die Gebühren nicht übernommen werden, sondern vom Antragsteller zu tragen sind. Für das Vorgehen dieses S...ladens können aber beide Banken nichts. 
Das Thema ist übrigens auch hier nicht
neu
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Original geschrieben von bernbayer
Das die Bank für solche Anfragen ihren Kunden Gebühren berechnet, daß ist schon sehr ungewöhnlich. Mir wurde sowas bei meiner Hausbank noch nie berechnet.
Ich kenne es (im gewerblichen Bereich) nicht anders. Worauf fußt deine Aussage zur Ungewöhnlichkeit?
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Original geschrieben von Symphonie
Auf den ersten Blick habe ich im Online-Preisverzeichnis zwar nichts gefunden, aber ich mache meiner Bank auch gar keinen Vorwurf. Mit 10,00 EUR scheint sie sogar zu den preiswerteren Banken zu gehören.
Die Bank muss dies in ihrem Preisverzeichnis aufführen. Bei welcher Bank hast du das betreffende Konto? 10 € sind im Bereich der Volks- und Spardabanken Standard.
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Original geschrieben von Thomas201
Und um es zu vervollständigen:
Die Kosten für so eine Auskunft finden sich normalerweise im Preisverzeichnis deiner Bank.
So ist es. Steht zu 99% im Preisverzeichnis deiner Bank. Eine Bankauskunft ist häufig Gegenstand einer Kreditwürdigkeitsprüfung, allerdings üblicher Weise bei gewerblichen Kunden.
Es muss vom Anfragenden (meist über ein anderes Kreditinstitut) aber ein berechtigtes Interesse vorhanden sein. Dies ist meist die geleistete Unterschrift bei Kreditanträgen o.ä.
Nachtrag:
Die Standard-Bankverbindung von Mobilcom ist bei der Deutschen Bank Kiel. 
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Original geschrieben von Thomas4711
Leasingfirma und AG geben klar vor, wer mit dem Wagen fahren darf und wer nicht, bei uns eben:
- der Leasingnehmer
- in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner
- in Notsituationen eine Begleitperson, sprich ein Freund kann den Wagen fahren, wenn ich einen Gipsfuss habe und daneben sitze.
Es ist nicht erlaubt:
- das Fahrzeug Dritten zu überlassen
Alles anzeigen
Üblich sind zusätzlich noch
- in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder / Eltern
- Generell alle Personen (die zum führen eines Fahrzeuges berechtigt sind), sofern der Mitarbeiter im Fahrzeug mitfährt, nicht nur in Notsituationen
- andere Mitarbeiter der Firma
Der Leasingnehmer ist übrigens in der Regel die Firma.
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Original geschrieben von dala
Z.B. dab und GE Money Bank bieten beide 5%, das sollte wohl momentan einer der besten Zinsätze für Tagesgeld sein.
Mal abwarten, was durch die Zinsentscheidung am Donnerstag passiert.
Da passiert Null-Komma-Gar-nix, da der Markt minimum 0,5% bereits vorweg genommen hat und dies bereits eingepreist ist.
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Re: Kartenproblem-Loesung: Nur Strichcode dieser Karten mitführen
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Original geschrieben von dominiks
Zum Perso und Führerschein: Reicht es eigentlich nicht aus, nur den Führerschein mitzuschleppen (ausgenommen natürlich Auslandsreisen), da er ja auch als Lichbildausweis gilt?
Der Führerschein gibt zum Beispiel keinerlei Auskunft über die Nationalität und den Wohnort/Anschrift. Insbesondere die Nationalität ist bei Personenkontrollen interessant ...
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Wenn man davon ausgeht, dass der Chef Zahlungsschwierigkeiten hat und das ist trotz gutem Auftragsbuch nichts Ungewöhnliches, würde ich mich schon mal nach einem neuen Job umsehen.
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Auf die Schnelle noch etwas zur Untermauerung meines Beitrages Link
Auszug
"Für die Legitimation ist „eine persönliche Anwesenheit der zu identifizierenden natürlichen Person“ bei der legitimierenden Stelle notwendig, weil nur so die Übereinstimmung zwischen äußeren Merkmalen der Person und ihrem Bild bzw. den Angaben im Personalausweis oder Reisepass geprüft werden kann."
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Die Legitimation nach dem Geldwäschegesetz kann nicht über eine Vollmacht erfolgen. Sinn der Legitimation ist es festzustellen, dass die Person "gegenüber" (Augenscheinnahme) mit den vorgelegten Ausweispapieren übereinstimmt. Wie soll dies bei einer Vollmacht geschehen? Dort könnte höchstens der Bevollmächtigte legitimiert werden, nicht aber der Vollmachtgeber ...