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Original geschrieben von babapapa
[...]
der nicht im Autohaus arbeitet, aber die Branche kennt...
Deinen Ausführungen zu Leasing vs. Finanzierung kann ich so halbwegs folgen, es zählt eben nur was mal zahlt, mit allen Nebenkosten.
Wenn du allerdings angibts, die Branche zu kennen, sollte dir auch bekannt sein, dass ein fixer Prozentsatz nie die reelle Händlermarge darstellt. Es sind viel zu viele Faktoren, mit denen ein Vertragshändler (insbesondere bei VAG) seine Marge beeinflussen kann. Das fängt an bei bestimmten Neuwagenabnahmemengen, geht über eine Finanzdienstleistungsquote bei der Herstellerbank über eine Servicequote und -qualität (wer ist nicht schon einmal nach einem Werkstattbesuch von einer netten Dame angerufen wurden?) bis hin zu Provisionszahlungen aus Versicherungsvermittlung und für das Halten von Vorführwagen etc. pp. Die aktuellen WKZs für nahezu alle VW-Modelle von 500 bis 700 € nicht zu vergessen.
Es ist also keineswegs so, dass ein Händler irgendeinen Prozentsatz nur am Auto hat und schon gar nicht ist dieser bei allen Händlern gleich. Deine genannten 11% beim Polo können für einen VW-Servicepartner, der die Autos über einen Stützpunkthändler bezieht schon zuviel sein, ein anderer Händler verdient trotz 11% noch prächtig daran.
Eben aufgrund der Intransparenz für den Händler selbst, haben diese Schwierigkeiten ihr Geschäft kaufmännisch ordentlich zu steuern. Davor sind auch große Händler nicht gefeiht. So kommen eben zunehmend Händler ins straucheln. Wenngleich ich mein Geld auch lieber bei der Bank anlegen würde, als es in einen Autohandelsbetrieb zu stecken. Da stimmt das Chance-Risiko-Verhältnis aufgrund der enormen Marktveränderungen m.E. nicht, aber wem erzähl` ich das. 
EDIT:
Zitat
Original geschrieben von Rechtsupweg
Das der Vorteil der 3%-igen Mehrwertsteuererhöhung bei Leasing nicht gilt, sollte jedem klar sein, denn der monatliche Leasingbetragt setzt sich zusammen aus dem "Nettoleasing" und der Umsatzsteuer, die natürlich entsprechend des aktuellen gesetzl. Satzes hinzuaddiert wird.
Dies gilt im Übrigen nicht nur für die Leasingrate, sondern auch für den Teil der Anzahlung, die nach dem 1.1.2007 liegt, da die Anzahlung gleichmäßig über die Leasingdauer verteilt werden muss. So sieht es zumindest die Finanzbehörde.