Irgendwie klappt das Verlinken auf die ADAC-Seite nicht, daher erlaube ich mir den gesamten Text hier rein zu stellen:
Liefertermin vereinbaren
Lassen Sie sich nicht darauf vertrösten, dass die Lieferung baldmöglichst oder schnellstens erfolgen wird. Vereinbaren Sie ein konkretes Datum als Liefertermin. Auf einen verbindlichen Liefertermin lässt sich praktisch kein Händler ein. Ein unverbindlicher Termin kann vom Händler, ohne dass sich irgendwelche Rechtsfolgen ergeben, bis zu sechs Wochen überschritten werden.
Rücktritt oder Schadenersatz bei Terminüberschreitung
Hat der Händler den unverbindlichen Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten, so können Sie den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Ein Verzugsschaden ist vom Verkäufer zu ersetzen, wenn er den Verzug zu vertreten hat (bei leichter Fahrlässigkeit ist der Schadenersatz auf 5 % des Kaufpreises beschränkt). Setzen Sie dem Verkäufer weiter eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen zur Lieferung, so können Sie vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Wagen auch nicht innerhalb dieser Frist geliefert wird und den Verkäufer ein Verschulden trifft (bei leichter Fahrlässigkeit aber nur bis höchsten 25% des Kaufpreises).
Ersatzwagen bei Terminüberschreitung
Verlangen Sie vom Händler die Zusage, dass er Ihnen bei Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermins ohne Berechnung einen Ersatzwagen zur Verfügung stellt, falls Sie auf eine termingerechte Lieferung dringend angewiesen sind. Ohne eine solche Zusage können Sie auf Kosten des Händlers einen Mietwagen nur dann nehmen, wenn der Händler den Lieferverzug verschuldet hat.
@ Erik
Sieht wohl nicht so prikelnd aus.
Dennoch viel Erfolg!
Gruß,
Martin