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Original geschrieben von AdministratorDr
Ich denke er kann das ständige gejammer über eine Marke nicht mehr hören. Ich sehe das aber in dem Zusammenhang auch nicht anders.
Wenn ich mir die letzten Auto-Threads so ansehe, müßten die VW-Fahrer wohl eher beleidigt zurückknurren, allerdings unterstelle in Stefan einfach mal, dass er über diesen Dingen steht. Insofern kann ich nicht glauben, dass das der Grund für seine (aus meiner Sicht) stark angestiegene "Aggressions-Schwelle" ist.
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Stefan
Schade, deine Sicht der "Auto-Dinge" hat bisher nicht geschadet, aber langsam wird es peinlich, ehrlich. Was ist los? 
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Re: f**k Ford, Airbag ohne grund geplatzt während der Fahrt!!!
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Original geschrieben von Zipracer63
[...]
Wir haben Auto-Rechtsschutz und wollen uns das net gefallen lassen, gibt es da eurer Meinung nach irgendwelche chancen auf Schadensersatz/übernahme von spesen ...?
[...]
Würde dir empfehlen, als erstes die telefonische Rechtsberatung vom ADAC in Anspruch zu nehmen und die zu erkundingen, ob die Verkehrs-Rechtsschutz auch diese Art von Vorfällen abdeckt, wäre mir da nicht so sicher. :confused:
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Original geschrieben von oli-haas
nutellatoast
Danke für die info, war es doch fraglich!
Und nicht wie phonesparadies.de geschrieben und nicht belegt hat!
Gern geschehen! Dennoch muss ich gestehen, dass die Schlussfolgerung von dir falsch ist, vielleicht liest du noch einmal genauer?
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Abzüge durch die Versicherung können nur dann erfolgen, wenn durch die Reparatur des Unfallfahrzeuges dem Geschädigten ein finanzieller Vorteil entsteht. Dieser entsteht etwa dadurch, dass durch die Reparatur bereits vorhandene Beschädigungen beseitigt werden und dadurch "eigene" Reparaturkosten gespart werden.
Die Mehrwertsteuer wird durch die Versicherung nur erstattet, wenn diese auch tatsächlin angefallen ist und dies durch eine Rechnung nachgewiesen wird,
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Original geschrieben von Stefan
Oder hast Du noch nie was von einfrierenden Alumotoren, selbstzerstörerischen Getrieben, kaputten Fensterhebern, ständig spinnenden Luftmassenmessern, bei Nässe unzureichend funktionierenden Bremsen etc. gehört?
Beim Golf V? Mir bisher nicht bekannt.
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Also für die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeuges werden benötigt:
- Personalausweis
- Fahrzeugbrief
- Grüne Abmeldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung (Deckungskarte)
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht)
- AU-Bescheinigung
- ggfs. Vollmacht (und dann Personalausweis des Bevollmächtigten)
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Original geschrieben von jabrokoss
hallo,
jeder geschädigte hat das recht, seinen gutachter selber zu wählen! und wenn die versicherung ein gutachten möchte, dann zahlt die es auch.
Genau, aber nicht den "Gegengutachter", sondern eben nur den bereits [von ihr] Beauftragten.
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Wenn dies nicht der Fall ist, wird auf jeden Fall der sog. "merkantile Minderwert" erstattet.
Dein Wort in Gottes Ohr! 
In der Kasko-Versicherung ist der Minderwert in der Regel ausgeschlossen. "Auf jeden Fall" dürfte meiner Meinung nach schwierig werden.
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Original geschrieben von jabrokoss
@ maretzky: wenn du einen gutachter der versicherung nicht traust, dann beauftrage einen eigenen... du weisst ja: wes (schreibt man das so???) brot ich ess....*zw*
Ach ja, und den selbstbeauftragten Gutachter zahlt die Kaskoversicherung auch nicht ... 