ZitatOriginal geschrieben von Gunn
Nichts. Aber haftet er nicht für bei ihm untergestellte KFZ?
Vielleicht :), sofern er den Schaden zu vertreten hat.
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ZitatOriginal geschrieben von Gunn
Nichts. Aber haftet er nicht für bei ihm untergestellte KFZ?
Vielleicht :), sofern er den Schaden zu vertreten hat.
ZitatOriginal geschrieben von supersiggi
Gilt das sowohl für die Teilkasko als auch für die Vollkasko?
Gilt IMHO für beide.
ZitatOriginal geschrieben von supersiggi Ich bin dummerweise davon ausgegangen, dass dieser Schaden von dem VW Händler (bzw. seiner Versicherung) getragen wird....
Was hat sein Händler den "falsch" gemacht? ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Sebastian
Der Sachverständige schätzt die Reparaturkosten und natürlich auch Deinen eventuellen Wertverlust, den Dir die Versicherung dann ersetzen wird/muss.
und
ZitatOriginal geschrieben von supersiggi P.S.: Du hast während der Reparaturzeit Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, alternativ lässt sich dieser auch auszahlen
IMHO seid ihr da etwas voreilig. In der Kaskoversicherung werden weder Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder gar die Wertminderung des Fahrzeugs erstattet. Zumindest nicht ohne ausdrückliches hinzubuchen dieses Services.
Schau, dass der Gutachter der Versicherung recht schnell kommt und checken quer (z.B. durch Kostenvorschlag deiner Werkstatt), ob die Schätzung angemessen ist. Sollte es Differenzen geben, kannst du immer noch selbst einen Gutachter beauftragen und parallel schon mal deinen Anwalt konsultieren.
Hatte vor rund 2 Jahren einen Unfall (Blechschaden ca. 1.000 €) in den Niederlanden: Der Niederländer war angetrunken und hat Fahrerflucht begangen. Nach 1,5 Jahren hatte ich mein Geld auf dem Konto. Kurzum, es war ein Drama.
Dein Fall ist sicher unschön, glaube aber nicht, dass du mit ähnlichen Schwierigkeiten zu rechnen hast, da dein "Unfall" in DE stattgefunden hat.
Im Normalfall bekommst du nach einiger Zeit ein Schreiben von einer deutschen Versicherung, die für die niederländische Versicherung als Schadensbeauftragte eingesetzt worden ist (bei mir damals Allianz). Über diese läuft dann die gesamten Kommunikation und die Abwicklung (also in deutsch). Allerdings gibt es zuweilen Schwierigkeiten zwischen niederländischer Versicherung und der Deutschen.
Sollte nach einer angemessen Zeit (4-6 Wochen) noch nichts angekommen sein, würde ich mich an den GDV-Zentralruf wenden, bevor man juristischen Beistand einholt.
Gruß und viel Erfolg!
EDIT:
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Du hast doch ne RS also wieso noch überlegen?
Geh zu nem kompeteten Anwalt und lass den das für Dich regeln.
Kostet Dich nichts und Du sparst Zeit + Nerven.
CH
Solange zumindest ein wenig Hoffnung besteht, dass der Fall ohne juristischen Beistand gelöst werden kann, halte ich dieses "Nicht-überlegen" für falsch. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine RS-Versicherung von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Ich würde daher nur in den wirklich notwendigen Fällen diesen Weg bestreiten.
ZitatOriginal geschrieben von supersiggi
Welche Versicherung übernimmt den Schaden?
Die des Händlers, oder Deine (Vollkasko)?
Ähm, für einen Hagelschaden wäre die Teilkasko zuständig. Der Händler hat damit nichts zu tun.
ZitatOriginal geschrieben von marlborolights
Am Anfang ist man übrigens "eigenmächtig abwesend", nicht fahnenflüchtig!
Wie sieht es aus mit Helfern (Freundin) und Wissenden (Threadersteller:D); werden Sie strafrechtlich belangt?
Wenn er die Zuschüsse zur Ich-AG braucht, wird er eine private Krankenversicherung mit Risikozuschlag nie und nimmer bestreiten können. Er sollte seine gesamte Lebensplanung vielleicht noch einmal überprüfen, so wird das nix werden, leider.
Samstags, Ferienbeginn in diversen Bundesländern, super Wetter, A7 und noch zum Fußballspiel GER-BRA, vergiß' es. Da brauchst du doch schone fast ne Stunde durch den Tunnel oder über die Brücken. In 7 Stunden ziemlich unrelealistisch. So ab 18 Uhr dürften die BAB dann aber recht leer sein. ![]()
Dennoch: Viel Erfolg !
Eigentlich gibt es nur zwei Möglichkeiten:
- Irgendein versicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis (> 400 € pro Monat) für 1-2 Monate
- Selbstzahler
ZitatOriginal geschrieben von Vodaföhn
Rahmenverträge sind übrigens ausgeschlossen von diesem Angebot!
Ähm, wie jetzt? Auf Seite 1 sollte es doch noch gehen. ![]()