Beiträge von nutellatoast

    Hi,


    habe einige Fragen zu einer "Wandlung" eines Fahrzeuges, vorab aber noch einmal die Zusammenfassung dessen, was mir schon bekannt ist:


    Im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag muss der Käufer für die Nutzung des Kfz pro angefangene 1.000 km 0,67% des Kaufpreises an den Verkäufer zahlen. Bei einem Kfz gibt es die Besonderheit, dass Überführungskosten gezahlt wurden. Zudem wurden Aufwendungen im Glauben auf den Erhalt der Sache (KfZ) getätigt (z.B. Winterräder).


    Nun zu den Unklarheiten:


    1. Was geschieht mit den Überführungskosten im Falle eines Rücktritts? Gehören diese zum Kaufpreis oder wie wird damit umgegangen?


    2. Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf die Erstattung (Schadensersatz) der Aufwendungen z.B. für die Winterräder? Und wie wird dann damit umgegangen?


    Mir ist bewußt, dass letzten Endes alles mit Verkäufer verhandelt werden müßte, allerdings interessieren mich die grundsätzlichen (rechtlichen) Ansprüche. Die Fragen richten sich vorallem an unsere "Rechtsverdreher" :) und an diejenigen untern euch, die bereits eigene Erfahrungen sammeln mußten. Selbstverständlich ersetzt all dieses keine ordentliche Rechtsberatung bei einem Juristen. Da es sich jedoch nicht um einen konkreten Fall handelt, könnt ihr zur Vervollständigung meines Wissens sicherlich beitragen.


    Gruß und Dank,
    Martin

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
      nutellatoast:


    Ansprüche aus der Garantie kann man nicht beim Hersteller UND/ODER Verkäufer geltend machen, sondern AUSSCHLIESSLICH beim Hersteller, es sei denn, es ist beim Kauf explizit vereinbart worden, dass der Verkäufer gleichzeitig auch die Garantieabwicklung für den Hersteller übernimmt.


    Und genau das ist hier der Fall und um diesen geht es doch, oder?


    Zitat Garantieleistungen Motorola:


    INANSPRUCHNAHME DER GARANTIELEISTUNGEN


    In den meisten Fällen wird der autorisierte Motorola Händler, bei dem Sie den Motorola Personal Communicator mit Originalzubehör erworben haben und/oder von dem das Produkt installiert worden ist, die Garantieansprüche anerkennen und/oder entsprechende Garantieleistungen vornehmen. Alternativ können Sie sich auch bei der Kundendienstabteilung Ihres Mobilfunkbetreibers oder bei dem Motorola Call Center Ihres Landes unter den unten angegebenen Telefonnummern erkundigen, wie Sie Garantieleistungen in Anspruch nehmen können.


    Die Garantie die der Hersteller gibt ist zwar freiwillig, dennoch ist sie Bestandteil des Vertrages und somit auch einklagbar.


    Seine Rechte aus der Gewährleistung kann der Kunde beim Verkäufer geltend machen, seine Rechte aus der Garantie beim Hersteller u/o Verkäufer. Für Motorola gelten diese Garantiebedingungen.


    Aufgrund der Beweislastumkehr wäre es in diesem Fall IMHO schlauer, die Motorola-Garantie in Anspruch zu nehmen.

    Re: Re: Re: Infos über Basel II - Wo?


    Zitat

    Original geschrieben von Cocho
    Vielen Dank für dein Sinnfreies Posting :rolleyes:


    Ganz so sinnfrei finde ich das Posting nicht. Die Frage ist eben nur was du erwartest. Bist du Unternehmer und es geht um die künftige Zusammenarbeit mit den Banken, ist diese sicherlich der sinnvolle Ansprechpartner.


    Gruß,
    Martin

    Re: Infos über Basel II - Wo?


    Zitat

    Original geschrieben von Cocho
    Hi!


    Wo kann ich einführende Infos zu Basel II finden?
    Bei Wikipedia gibt es ein kurze Einführung. Kennt jemand evtl. eine bessere Quelle?
    Wofür stehen die Abkürzungen PD, LGD und EAD?


    Bin über jede Info dankbar :)


    PD = Probability of default (Ausfallwahrscheinlichkeit)
    LGD = Loss given default (Verlustquote bei Ausfall)
    EAD = Exposure at default (Erwartete Höhe der Forderungen zum Zeitpunkt des Ausfalls)


    Eine "kurze" Einführung ist schwierig, da man sehr schnell in Details hinschauen muss. Die Frage ist, vor welchem Hintergrund du Informationen suchst. Der Hinweis auf die Bundesbank-Homepage ist schon ganz gut.


    Gruß,
    Martin

    All diese VW-Händler haben eine Nutzfahrzeug- und dementsprechend eine Reisemobilabteilung. Leider ist das Angebot an gebrauchten Califonia`s absolut dünn, da diese zumeist "privat an privat" verkauft werden oder durch Wohnmobilhändler aufgekauft werden. Die VAG-Händler haben selbst fast ausschließlich Reisemobile als Vorführer (meist sehr teuer, kaum unter 40.000 €) oder aus einer Inzahlungnahme (eher selten).


    Was ich suche, sind [seriöse] Wohnmobilhändler mit einem Angebot an gebrauchten Reisemobilen größer 3 und deutlich unter 30.000 €.


    Gruß,
    Martin

    Zitat

    Original geschrieben von Fahim
    Also um den Thread nun zu vervollständigen sage ich euch was dabei raus kam als ich persönlich bei meiner Filiale war: NICHTS! :(


    Da am 08.04. mein letzter Tag war bin ich zur Bank um meine Kontkarte abzugeben und habe gleichzeitig mit einer Beraterin gesprochen. [...]


    Das ist nicht dein Ernst, oder? Dir war die Angelegenheit so wichtig, dass du 5 Wochen zugewartet hast, um am letzten Woche ein Gespräch mit der Kundenberaterin zu führen? :confused: