Beiträge von nutellatoast

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    Original geschrieben von Martyn
    Es betrifft jetzt nicht speziell das Thema jobben, sondern allgemein: So eng würde ich nicht kalkullieren.


    Wenn jetzt schon 120€ Geld für die Schule fehlen ist es damit nicht getan. Selbst wenn sie zuhause wohnt, kommt noch das Geld für Mittagessen, eigener Bedarf und weggehen dazu. Wenn vielleicht noch ein Auto da ist, kommen Sprit und Unterhaltkosten noch dazu.


    So eine Kalkulation kann ziehmlich nach hinten losgehen.


    Aber er schrieb doch, dass sie BaföG bekommt und der Lebensunterhalt soweit gesichert ist.


    Zitat

    Original geschrieben von Aronia
      nutellatoast: Das Bafög, welches sie bekommt, muss sie nicht zurückzahlen, ist sogenanntes Schüler-Bafög. Die Belastung würde also nur durch den Kredit kommen.

    Zitat

    Original geschrieben von A.Kordis
    Ich habe heute dem Verkäufer eine E-Mail mit Fristsetzung von 1 Woche gesetzt, dass er mir nun einen Vorschlag bzgl. des fehlenden FIS und der Gutachten unterbreiten soll.


    Was soll ich machen, wenn der Vorschlag mir nicht zusagen sollte? Wie groß ist eigentlich die Chance den TT zu wandeln? Es ist ja eigentlich "nur" ein fehlendes FIS. Was meint ihr?


    Ich würde es zur Klärung der ganzen Angelegenheit für sinnvoll erachten, wenn du - wie Jochen schon geschrieben hat - mit dem Händler/Verkäufer persönlich oder fernmündlich in Kontakt tretten würdest. IMHO sind bei meinem Händler eMails nicht gerade das Kommunikationsmedieum No. 1. In einem Gespräch läßt sich dein Anliegen doch viel leichter vorbringen und man erhält meist sofort eine entsprechende Rückmeldung. :)


    Jetzt mal fernab der ganzen eMails und Fristsetzungen: Habe ich nur den Eindruck, oder suchst du quasi nach einem Grund den Wagen zurückgeben zu können?

    Re: Finanzierung Physiotherapie-Ausbildung über Kredit, Bankensuche


    Zitat

    Original geschrieben von Aronia
    [...]Mindestens 120 EUR pro Monat bleiben aber über, egal wie wirs drehen.[...]


    Sofern es sich wirklich in dieser Größenordnung abspielt und der sonstige monatliche Unterhalt gesichert ist, bleibt auch noch die Möglichkeit einen Nebenjob, wie etwa Kellner, Baby-Sitting oder ähnliches, auf sich zu nehmen.


    Sicherlich neben der Schule nicht ganz ohne Stress zu bewältigen aber IMHO machbar.

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    Original geschrieben von BigBlue007
    Was heißt "gemäß BB007"? ;)


    Ich habe weiter oben den entsprechenden Paragraphen des BGB zitiert, der, wie einem eigentlich recht offensichtlich sein sollte, nicht so wahnsinnig viel Interpretationsspielraum gibt.


    Schon klar. Ich bezog mich aber auch auf die von dir gemachten Kommentare zu dem Gesetzestext, daher "gemäß". :)


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Und in solchen Fällen ist es ja fast schon dumm, diese Regelung nicht zu nutzen.


    100%e Zustimmung! Allerdings ist die Durchsetzung dieser Ansprüche auf außergerichtlichem Wege kaum möglich. Sollte mir ein Auto solche Scherereien machen, dass ich in einem kurzem Zeitpunkt 5-10 mal die Werkstatt aufsuchen muss, würde ich ohnhin eine Wandlung anstreben, da ich logischer Weise kein "Vertrauen" mehr in das Fahrzeug hätte.


    Gruß,
    Martin