ZitatOriginal geschrieben von Timba69
hoch !
Keiner ausser Handytick ?!
Wenn das hier jeder machen würde ... :mad:
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ZitatOriginal geschrieben von Timba69
hoch !
Keiner ausser Handytick ?!
Wenn das hier jeder machen würde ... :mad:
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Es betrifft jetzt nicht speziell das Thema jobben, sondern allgemein: So eng würde ich nicht kalkullieren.
Wenn jetzt schon 120€ Geld für die Schule fehlen ist es damit nicht getan. Selbst wenn sie zuhause wohnt, kommt noch das Geld für Mittagessen, eigener Bedarf und weggehen dazu. Wenn vielleicht noch ein Auto da ist, kommen Sprit und Unterhaltkosten noch dazu.
So eine Kalkulation kann ziehmlich nach hinten losgehen.
Aber er schrieb doch, dass sie BaföG bekommt und der Lebensunterhalt soweit gesichert ist.
ZitatOriginal geschrieben von Aronia
nutellatoast: Das Bafög, welches sie bekommt, muss sie nicht zurückzahlen, ist sogenanntes Schüler-Bafög. Die Belastung würde also nur durch den Kredit kommen.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Stefan
Das is jetzt einfach nich wahr...:eek:
Ich habe mir meinen eigenen Text noch zweimal durchgelesen. Ich werde alt. Oder blöd. Oder beides.:(
Stefan
Kann nicht sein, also dass mit dem Alter, schließlich hab ich noch 2 Jahre mehr auf dem Buckel und ich hab`s auf Anhieb gefunden. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Stefan
Edit: Lese gerade, dass ich das Wort "Wandlung" garnicht erwähnt habe. Dann fühle ich mich nachträglich doch nicht angesprochen, wenngleich obig geschriebenes genau so stehen bleibt.
Ach nee? ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Stefan
0,67% des Kaufpreises pro 1.000 km werden bei einer Wandlung als Nutzungsentschädigung angesetzt.
ZitatOriginal geschrieben von A.Kordis
Auf die eine Woche hin oder her kommt es mir jetzt auch nicht mehr an.
Wie du meinst. Kann für dich nur hoffen, dass dein Beweis stichhaltig ist, ansonsten könnte es vielleicht zu Problemen bzgl. Beweislastumkehr und 6 Monate kommen.
ZitatOriginal geschrieben von A.Kordis
[...] Es wurde ja Ausstattung zugesagt, die nicht eingehalten wird und ich glaube, da würde jeder so reagieren ...
Ganz ehrlich? Ich würde anrufen und keine eMails schreiben, um dann 2 oder 4 Woche auf eine Antwort zu warten.
ZitatOriginal geschrieben von A.Kordis
Ich habe heute dem Verkäufer eine E-Mail mit Fristsetzung von 1 Woche gesetzt, dass er mir nun einen Vorschlag bzgl. des fehlenden FIS und der Gutachten unterbreiten soll.
Was soll ich machen, wenn der Vorschlag mir nicht zusagen sollte? Wie groß ist eigentlich die Chance den TT zu wandeln? Es ist ja eigentlich "nur" ein fehlendes FIS. Was meint ihr?
Ich würde es zur Klärung der ganzen Angelegenheit für sinnvoll erachten, wenn du - wie Jochen schon geschrieben hat - mit dem Händler/Verkäufer persönlich oder fernmündlich in Kontakt tretten würdest. IMHO sind bei meinem Händler eMails nicht gerade das Kommunikationsmedieum No. 1. In einem Gespräch läßt sich dein Anliegen doch viel leichter vorbringen und man erhält meist sofort eine entsprechende Rückmeldung. ![]()
Jetzt mal fernab der ganzen eMails und Fristsetzungen: Habe ich nur den Eindruck, oder suchst du quasi nach einem Grund den Wagen zurückgeben zu können?
Re: Suche Anlagen Tipp
ZitatOriginal geschrieben von Philipp333
Das Geld wird in den nächsten Jahren nicht benötigt.
Über welchen Zeitraum sprichst du da - 2 Jahre, 4 oder 10?
Re: Finanzierung Physiotherapie-Ausbildung über Kredit, Bankensuche
ZitatOriginal geschrieben von Aronia
[...]Mindestens 120 EUR pro Monat bleiben aber über, egal wie wirs drehen.[...]
Sofern es sich wirklich in dieser Größenordnung abspielt und der sonstige monatliche Unterhalt gesichert ist, bleibt auch noch die Möglichkeit einen Nebenjob, wie etwa Kellner, Baby-Sitting oder ähnliches, auf sich zu nehmen.
Sicherlich neben der Schule nicht ganz ohne Stress zu bewältigen aber IMHO machbar.
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Was heißt "gemäß BB007"?
Ich habe weiter oben den entsprechenden Paragraphen des BGB zitiert, der, wie einem eigentlich recht offensichtlich sein sollte, nicht so wahnsinnig viel Interpretationsspielraum gibt.
Schon klar. Ich bezog mich aber auch auf die von dir gemachten Kommentare zu dem Gesetzestext, daher "gemäß". ![]()
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Und in solchen Fällen ist es ja fast schon dumm, diese Regelung nicht zu nutzen.
100%e Zustimmung! Allerdings ist die Durchsetzung dieser Ansprüche auf außergerichtlichem Wege kaum möglich. Sollte mir ein Auto solche Scherereien machen, dass ich in einem kurzem Zeitpunkt 5-10 mal die Werkstatt aufsuchen muss, würde ich ohnhin eine Wandlung anstreben, da ich logischer Weise kein "Vertrauen" mehr in das Fahrzeug hätte.
Gruß,
Martin