Beiträge von Usul

    Zitat

    Original geschrieben von mega
    Ich kann mit dme Preisunterschied leben.


    Ich habe nicht behauptet, daß ich damit nicht leben kann, sondern daß der Preisunterschied ein weiterer Grund ist, der gegen die Telekom spricht. Mich haben diese Gründe dazu gebracht, zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Wenn du das nicht willst (vorausgesetzt natürlich, daß es technisch möglich ist an deinem Wohnort), darfst du damit leben. Am Ende sind wir alle glücklich und froh.

    Zitat

    Original geschrieben von mega
    Schlag denen doch vor, D1/D2 so teuer zu machen wie E+ und O2 und schon ist es gut.


    Sehr guter Vorschlag. Aber da ich nicht bei der Telekom bin, überlasse ich es dir, diesen Vorschlag einzubringen.

    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Um deine Frage zu beantworten: Schau einfach mal in die Preislisten der T-Com, Gespraeche zu D1/D2 sind guenstiger als zu O2/E+ (und da betraegt der Unterschied mehr als 0,2 Cent). :p


    Du hast recht. :top:
    Mithin ein weiterer Grund, der meiner Meinung nach gegen die Telekom spricht. :flop:

    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Aber schoen, dass du das Beispiel selbst bringst. Jetzt stell dir mal vor, du bist bei einem Netzbetreiber, der je nach Zielnetz unterschiedliche Tarife hat. Da kannst du auch nicht an der Telefonnummer erkennen, wieviel die Minute dich nun kostet. Ggf. musst dafuer die MNP-Auskunft bemuehen. ;)


    Gibt es Festnetztarife, in denen bei Anrufen auf Mobilfunknummern der Netzbetreiber eine Rolle spielt? Ich wüßte keinen... weswegen dieser Einwand eigentlich entkräftet wird, denn 2sound.de spricht nicht davon, daß er von seinem Handy aus anruft. ;)



    EDIT:

    Zitat

    Original geschrieben von mega
    Ist doch mit ner Firtz!Box kein Problem.


    Das kann sogar Oma, wenn man der nicht sagt, das es jetzt VoIP ist.


    Mit meinem schockierten Ausruf wollte ich auch nicht unbedingt sagen, daß VoIP so kompliziert ist oder man es nicht leicht beherrschen kann. Aber erstens möchte ich einen normalen Telefonanschluß - ja, nenn mich stur und altmodisch :) - und zweitens haben nicht alle Telekomkunden das Glück, (Enkel-)Kinder zu haben, die den ganzen Technikkram für sie erledigen. Wenn ich also als 45-jähriger Durchschnittsbürger ohne Faible für Technik und das ganze Zeug mir die Situation anschaue, werde ich bei Internettelefonie stutzig und bleibe lieber beim normalen Telefonieren... das wollte ich damit eigentlich ausdrücken.
    Das ist unabhängig davon, was nun besser und/oder günstiger ist. :)

    Ich glaube bei diesem Anwendungsprofil wirst du von jedem einen anderen Ratschlag bekommen. ;)


    Ich habe im Juni diese hier gekauft und bin zufrieden damit: http://www.amazon.de/gp/product/B000EP9AJI


    Ich habe auch keine großen Ansprüche und bin mit den Bildern und der Qualität sehr zufrieden. Die Einstellungen können sich sehen lassen und der eine oder andere im Netz war ebenfalls zufrieden mit der PowerShot-Reihe.


    Ganz allgemein würde ich für paar Schnappschüsse keine 200 Euro oder mehr ausgeben. Das einzige Problem mit der verlinkten Canon-Kamera ist, daß sie zwar recht handlich ist, ihre Tiefe aber für eine enge Hosentasche etwas zu üppig erscheint.

    Re: Richtigstellung


    Zitat

    Original geschrieben von Menschmeier
    Sonst könnte ja FON reinschreiben, mit Abschluss der Mitgliedschaft verpflichtet man sich zum Kauf einer Karibikinsel.


    Also wenn ich meinen Router 12 Monate zur Verfügung stelle und dafür eine Karibikinsel bekomme, bin ich dabei! :D


    Oder habe ich da jetzt was durcheinander gebracht? ;)

    Danke für die Erläuterung.


    Ich habe mittlerweile den UPS-Sticker bekommen und werde das Ding wohl abholen lassen... daß ich nun mehrere Wochen ohne Notebook da stehe, wird sich verschmerzen lassen.


    Das mit dem Austausch ist sowieso erst entstanden, als der Händler in seinen Antwortmails unverhältnismäßíg sarkastisch geworden ist. Es handelt sich dabei übrigens um Notebookparadie.de, das sollte ich auch erwähnen.


    Wie dem auch sei, mein Notebook wird repariert und ich beende mein Off-Topic-Gerede hiermit. :)

    Zitat

    Original geschrieben von Boogieman
    Wenn man also ein Gerät beruflich braucht, dann sollte man sich beim Kauf schon um einen "Ersatz"-Service kümmern, richtig?


    Aus Schaden wird man erst klug. ;)


    Mittlerweile will der Händler sich mit Acer in Verbindung setzen und die Abholung bei mir veranlassen.


    Allerdings haben wir gerade eine Auseinandersetzung, in der es um meine Ansprüche geht. Mein Argument lautet:
    Es besteht ein Sachmangel... Acer selbst sagt, daß es ein Hardwaredefekt ist, daß die Tastatur nicht richtig funktioniert. Und dieser Defekt ist nicht durch meine unsachgemäßge Behandlung aufgetreten, sondern ist seit Zustandekommen des Kaufvertrags vorhanden und wurde auch so von Acer ohne Widerspruch zur Kenntnis genommen.
    Wenn ich mir nun diesen §439 des BGB anschaue, lese ich:


    "(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."


    Daraus folgere ich, daß ich persönlich die Wahl habe, ob ich eine Reparatur wünsche oder ein Neugerät möchte. Sehe ich das falsch?


    Im gleich Paragraphen heißt es:


    "(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt."


    D.h. der Verkäufer kann meinem Anspruch widersprechen, aber es wäre doch höchstens gerichtlich zu klären, ob mein Anspruch rechtens ist, oder ob der Verkäufer auf Reparatur bestehen kann. Erschwerend für den Verkäufer ist es meiner Meinung nach, daß die "andere Art der Nacherfüllung" für mich durchaus erhebliche Nachteile mit sich bringt, denn ich werde mindestens 5-7 Arbeitstage, wahrscheinlich sogar mehr das Gerät nicht benutzen können.


    Habe ich da irgendwo einen Denkfehler oder will mir der Verkäufer einfach nur durch seine sture Art Sachen weismachen, die so nicht ganz stimmen?

    Zitat

    Original geschrieben von booner In diesem Fall liegt kein Sachmangel vor (eine mangelhafte Montageanleitung mal ausgeschlossen), daher hat der Käufer auch keinen Nacherfüllungsanspruch.


    Sorry, wenn ich da etwas "topic-fremd" nachfrage... was genau bedeutet "Sachmangel" in diesem Zusammenhang?


    Grund:
    Ich habe ein Acer-Notebook, mit dem ich zufrieden bin. Aber im Akku-Betrieb verschluckt die Tastatur Buchstaben. Das habe ich dem Acer-Support mitgeteilt, die wollten mir auch gleich eine Rücksendemarke schicken, damit ich das Ding einschicken, sie es reparieren und mir dann zurückschicken können. Sie meinten, das würde um die 7 Werktage dauern. Andere Acer-User berichten von bis zu 3 Monaten Wartezeit, und das ist mir eindeutig zu viel, da ich das Notebook zum Arbeiten außer Haus benötige und nicht so lange darauf verzichten kann. Ich habe gefragt, ob sie einen Ersatzlaptop zur Verfügung stellen, aber das wurde abgelehnt.
    D.h. ich muß das Ding wohl einschicken... aber das ist mir ehrlich gesagt nicht ganz geheuer und am Ende nimmt das Notebook Schaden und ich bin schuld, weil ich schlecht verpackt habe.


    Langer Rede kurzer Sinn: Ich würde wenn ich schon keinen Ersatz - zumindest für die Reparaturzeit - bekomme, dann doch am liebsten das Ding abholen lassen. Aber das wollen sie nicht... und der Händler natürlich auch nicht.