Beiträge von oern1

    Zitat

    Original geschrieben von Chevygnon
    Oder glaubst du ernsthaft, dass plötzlich kein einziger Raucher mehr Lokale besuchen wird, nur weil er dort nicht rauchen darf? :confused:
    Und warum sollten Nichtraucher dem folgen? Und wieso gezwungenermaßen? Weil sie sich nur in Begleitung von Rauchern wohl fühlen? :confused:


    Ist aber irgendwie nicht von der Hand zu weisen.


    Scheinbar sind Raucher einfach dominanter, bzw. können sich besser durchsetzen.
    Der Raucher per se ist meist konsequent/kompromisslos.
    Er geht einfach nicht in eine Nichtraucherkneipe, die Nichtraucher geben dann halt nach. Ist zumindest in meinem Bekantenkreis so, obgleich sich allmählich ein Wandel andeutet.


    Wie wäre es sonst zu erklären, dass der Markt die Sache nicht reguliert, es immer noch kaum reine Nichtraucherlokale gibt?
    Die Nichtraucher sind doch angeblich in der erheblichen Überzahl, warum setzen die sich dann nicht durch und ziehen die Konsequenzen, anstatt sich wild krakelend zu beschweren und sich dann doch den Rauchern unterzuordnen?


    Gruß oern1 (Gelegenheits-/Genussraucher (Moods, 1 Schachtel/Monat))

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Das Leben ist an manchen Tagen halt nur im Vollsuff zu ertragen ;)


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Nein es war eher noch mal ein Hinweis aufgrund der wilden Spekulationen hier wann es als "Fahren unter Alkohol" gilt und wann nicht. Einfach nur besoffen im Auto sitzen/liegen reicht eben nicht mehr aus um die Pappe zu verlieren.


    Hey, gleich zwei Punkte in denen ich mit Dir einer Meinung bin. Respekt. :top: :D

    ChickenHawk: ich hoffe Dein Link ist nicht als Tip zu verstehen, durch Vollrausch den Führerscheinentzug zu vermeiden. DAS wäre wirklich gefährlich!
    :D


    Auch wenn die Story so stimmt (In der Juris-Datenbank finde ich den Beschluss jedenfalls nicht, und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter von einem möglichen Alkwert von 3,75 Promille (lebensgefährlich) ausgeht), wird dieser Autofahrer seinen Führerschein spätestens im Verwaltungsweg verlieren.
    Und bei dieser Alkoholverträglichkeit wohl nie mehr bekommen...


    Gruß oern1


    edit: sorry, hab den Beschluss http://jurisweb.bybn.de/jurisweb/cgi-bin/j2000cgi.sh doch gefunden. Höchst bemerkenswert. Kann ich mir für das OLG München nicht vorstellen.

    Mensch Chickenhawk,
    ich denke wir zwei kommen auf keinen grünen Zweig.


    Du gehst immer davon aus, dass die ganzen Fälle rechtstheoretisch bis ins Detail richtig gelöst werden. Dann hast Du wahrscheinlich auch recht. Ich kenne das AGG auch nicht wirklich, betrifft mich nicht, ich brauchs nicht und hab es nur kurz quergelesen.


    Ist aber auch egal. Die Hausverwaltung kennt sich auch nicht gut aus.
    Und wird abwägen, ob sie die Sache dem Anwalt übergibt (langwierig, evtl. teuer, da Ausgang erstmal unklar) oder über den Twist hinwegsieht dem TE halt doch einen der 200 Parkplätze vermietet. (Sache sofort erledigt)


    Wie würdest Du handeln. Sei ehrlich!


    lg
    Oern1

    Dann kann es eigendlich nicht zu einem Entzug kommen.


    Gut, vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand...


    Wenn er der Polizei und dem Richter blöd kommt, können schon mal solche Urteile entstehen.
    Hier hätte er auf jedenfall Berufung einlegen müssen. Bei dieser Sachlage hätte das Urteil nie gehalten.


    Da wir gerade bei den Spruchweisheiten sind:
    Dies gilt bei der zunehmenden Belastung der Justiz immer mehr:


    Die erste Instanz entscheidet schnell, die Zweite richtig.


    Gruß oern1

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Aber sollte hier wieder ein Fall der "lex oern" vorliegen den wir in einem anderen Zusammenhang schon mal diskutiert haben entschuldige ich mich in meinem und im Namen meiner Professoren.


    Akzeptiert. :D


    Aber dazu braucht es kein lex oern (welches ich gerne hätte)
    Der Unterschied zwischen uns ist wohl, dass ich die Praxis etwas besser kenne.
    Ich habe zu oft mit Anwaltsschriftsätzen zu tun, in denen auf hanebüchene Weise unpassende Paragraphen zitiert oder irgendwelche Urteile herangezogen werden, die keinerlei Relevanz haben und keiner Prüfung standhalten. Und da ich nicht davon ausgehe, dass alle diese Anwälte Volltrottel sind, ist hier System dabei, wie gesagt täuschen und tarnen...


    Und so abwegig ist das AGG nicht.
    Der Anwalt müsste nur behaupten, der Mieter wäre schwul (oder Bi) und der Vermieter würde Ihm deshalb den Stellplatz nicht vermieten...
    wie schaut's jetzt aus? Jetzt ist der Vermieter am Zug.



    Und es ist eben der Job der Anwälte die Wahrheit zugunsten des Mandanten zu biegen.



    Warum soll der Tip gefährlich sein?
    Dieses Schreiben ist ein Versuch, wenn es nichts wird, hat man nix verloren (abgesehen von evtl. Anwaltskosten, falls keine RS).


    Gruß oern



    Ich denke da fehlt ein Teil der Geschichte.


    Wir reden schon von einem FS-Entzug, oder?


    Wenn er sich betrunken in das nüchtern neben der Disko geparke Auto legt, passiert nichts. Außer einer evtl. Abnahme des Schlüssels, falls er doch noch auf dumme Gedanken kommen sollte.


    Wenn er allerdings irgendwo in der Pampa besoffen und schlafend im Auto aufgegriffen wird, wird erstmal davon ausgegangen, dass er betrunken dorthin gefahren ist. Wenn er jetzt keine plausiblen Erklärungen hat schaut es natürlich mau aus...und zu Recht.


    Gruß oern

    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Im Gegensatz zu dem, was Frank geschrieb, ist DAS abenteuerlich. Also mal ehrlich: warum zum Teufel sollte jemand sein Auto 2 Kilometer von zuhause entfernt parken um sich dann darin zu betrinken??? Das klingt nun sehr unglaubwürdig und wenig überzeugend.
    Man sollte die Polizei nicht für ganz blöd halten und ich glaube eher daß Dein Freund betrunken unterwegs war. Offenbar hat die Polizei zu seinen Gunsten nicht genauer nachgeschaut und Dein Freund kann froh sein daß man nicht versucht ihm nachzuweisen daß er betrunken gefahren ist. Auch wenn ihn dabei niemand gesehen hat - aber allein der Anscheinsbeweis macht es doch sehr unglaubwürdig daß man sein Auto 2 km von zuhause entfernt abstellt um sich darin zu betrinken und dann nach Hause zu gehen... Dubiose Sache, die ich erstmal niemandem so abnehmen würde.


    Wenn sein Führerschein nicht sofort sichergestellt wurde braucht er sich eigentlich keine Sorgen machen. Nur würde ich ihm raten solche Aktionen in Zukunft zu lassen, weil das zwar nicht verboten ist, aber doch reichlich dubios und nicht so recht überzeugend.


    Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. :top:
    Das es wegen der Trunkenheit noch ein Nachspiel gibt sehe ich auch als unwahrscheinlich, aber es ist schon noch möglich.
    Zudem würde ich aber auch dringend raten sowas zu unterlassen. Besoffen im Auto in der Pampa aufgegriffen..., normalerweise ist der Lappen weg und diese Story glaubt kein Richter.


    Gruß oern1


    Du hast leider gar nicht kapiert, was ich meinte! Lies mein Posting mal genau.


    Es ist klar, dass er keinen Anspruch hat. Genauso ist klar, dass das AGG hier Blödsinn ist. (Hab ich aber auch so geschrieben) Daher ist auch klar, dass er vor Gericht natürlich nie eine Chance hätte, ebenso dass jeder Anwalt Ihm dies auch ausdrücklich sagen würde, aber trotzdem jederzeit so ein Schreiben verfasst. Hier geht es um Säbelrasseln und bluffen! Und wenn der VM sich "eins grinst" hat man halt Pech gehabt.



    In der Theorie hast Du natürlich recht, aber die Praxis lernst Du nicht auf der Uni, und schon gar nicht von den Profs.


    Jetzt kommt der Erfahrungsfaktor des real life:
    Wenn es sich um eine mittelgroße Hausverwaltung ohne eigene, zu beschäftigende Rechtsabteilung handelt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass diese schlicht "keinen Bock" auf Schriftverkehr, Stellungnahmen, Beauftragung eines Anwaltes haben. Zumal der "Ärger", dessen Ausgang für den Hausverwalter erstmal nicht abzuschätzen ist, mit einem kurzen Schreiben (Zuteilung Parkplatz) abgewendet ist.
    Warum nicht versuchen?


    Dieses Ich-krieg-was-ich-will-weil-der-andere-sich-nicht-auskennt-oder-ihm-der-Aufwand-zu-groß-ist-Prinzip klappt doch sonst auch tausendfach ohne jede Rechtsgrundlage.
    Bsp:
    bezahlte Jamba-Abos von noch nicht Geschäftsfähigen
    ungrechtfertigte Forderungen, die an Inkassounternehmen übergeben werden
    ungefragte Einträge in Branchenbücher
    usw...


    Gruß oern1

    Habe selber eine Sauna (max 6 Personen) am Dachboden und von meinem Freundeskreis (ca 50 Personen) gehen da genau 2 Mädels nicht mit rein. Hemmungen hatte ich erst auch, aber das wird a.) mit zunehmender Saunaerfahrung und b.) mit zunehmenden alter immer leichter.


    Und, so blöd/unwahrcheinlich es klingt: Als alter Saunahase nimmt man die "sexuellen Attribute" gar nicht mehr richtig war, man achtet einfach nicht drauf. (natürlich gibt es überall Ausnahmen (Spanner, etc.))


    Allerdings muss ich auch zugeben, dass ich Probleme hätte, wenn ich Kollegen oder gar Vorgesetzte in der Sauna treffen würde. Zum Glück wohne ich in einer anderen Stadt wie ich arbeite..


    Gruß Oern1