Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Nun ich denke ich kenne mich in dem Bereich gut genug aus um das beurteilen zu können.
Es ist sicherlich durchaus richtig, dass ein anwaltliches Schreiben in einer Auseinandersetzung auch positiv sein kann, aber wie gesagt nur mit heißer Luft kommt man da auch nicht weiter.
Ein Anwalt hat die Verpflichtung seinen Mandanten entsprechend anständig zu beraten. Man könnte sofern die sonstigen Umstände des Mietverhältnisse etc. dazu etwas hergeben sicherlich auch argumentativ tätig werden.
Nur hier das von Dir angebrachte AGG heranzuziehen nun einer unser Proffessoren hätte das wie folgt kommentiert: "Und damit zeigen Sie eindrucksvoll, dass sie von der Thematik keine Ahnung haben..." Jeder Anwalt der nicht gerade in der Bereich der Winkeladvokaten gehört würde sich daher trotz aller Bestrebungen Geld zu verdienen nicht dazu verleiten lassen etwas derartiges zu versuchen. In Rechtsstreitigkeiten geht es darum Chancen und Risiken abzuwägen, wenn man droht sollte da zumindest auch ein wenig Futter hinterstecken.
Spielen wir das hier mal durch, der Anwalt verfasst so ein Schreiben mit Klageandrohung, der VM ginst sich eins. Nach einger Zeit kommt der Mandant und sagt, so dann klagen wir eben wie von Ihnen geschrieben.
Soll der Anwalt jetzt gleich sagen, dass er nur Schwachsinn verzapft hat oder will er warten bis der Richter das seinem Mandaten erzählt? Wenn es ganz hart kommt darf er sich dann noch mit seinem (dann wohl ehemaligen) Mandanten rumärgern Stichwort "anwaltliche Falschberatung".
Gruß
CH
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Du hast leider gar nicht kapiert, was ich meinte! Lies mein Posting mal genau.
Es ist klar, dass er keinen Anspruch hat. Genauso ist klar, dass das AGG hier Blödsinn ist. (Hab ich aber auch so geschrieben) Daher ist auch klar, dass er vor Gericht natürlich nie eine Chance hätte, ebenso dass jeder Anwalt Ihm dies auch ausdrücklich sagen würde, aber trotzdem jederzeit so ein Schreiben verfasst. Hier geht es um Säbelrasseln und bluffen! Und wenn der VM sich "eins grinst" hat man halt Pech gehabt.
In der Theorie hast Du natürlich recht, aber die Praxis lernst Du nicht auf der Uni, und schon gar nicht von den Profs.
Jetzt kommt der Erfahrungsfaktor des real life:
Wenn es sich um eine mittelgroße Hausverwaltung ohne eigene, zu beschäftigende Rechtsabteilung handelt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass diese schlicht "keinen Bock" auf Schriftverkehr, Stellungnahmen, Beauftragung eines Anwaltes haben. Zumal der "Ärger", dessen Ausgang für den Hausverwalter erstmal nicht abzuschätzen ist, mit einem kurzen Schreiben (Zuteilung Parkplatz) abgewendet ist.
Warum nicht versuchen?
Dieses Ich-krieg-was-ich-will-weil-der-andere-sich-nicht-auskennt-oder-ihm-der-Aufwand-zu-groß-ist-Prinzip klappt doch sonst auch tausendfach ohne jede Rechtsgrundlage.
Bsp:
bezahlte Jamba-Abos von noch nicht Geschäftsfähigen
ungrechtfertigte Forderungen, die an Inkassounternehmen übergeben werden
ungefragte Einträge in Branchenbücher
usw...
Gruß oern1