Zitat
Original geschrieben von Zappi
Bei so viel Quatsch wie in diesem Thema schon wieder drin steht, bleibt nur zu hoffen, dass aufgrund dieser "Ratschläge" hier jedenfalls keiner handeln wird.
Zustimm!
Bei zu offener Komunikation mit Behörden hat sich schon mancher um Kopf und Kragen geredet. Natürlich kann man auch Glück haben. (...öfter, wenn man weiblich und hübsch ist...)
Ein Bussgeldverfahren ist aber recht einfach aufgebaut.
Einen Anwalt braucht man nach etwas Info nicht.
Die Kosten sind überschaubar. Man zahlt die verhängte Geldbuße, plus 40,- (mindstens, sonst 10% der Buße) als Urteilsgebühr, 5,60 für die Zustellung des Bußgeldbescheides und nochmal 5,60 für die Ladung zum Gerichtstermin.
d.h. durch den Einspruch mit Verhandlung wird die Sache lediglich 20,- Euro teurer, da die Urteilsgebühr die Gebühr des Bußgeldbescheides von 20,- ersetzt
bisher alles recht billig. Teuer wird es wenn...
-ein Anwalt genommen wird
-Zeugen geladen werden müssen
-ein Gutachten erstellt wird
(daher rate ich DRINGEND davon ab, Messgeräte anzuzweifeln, zu behaupten, wegen Wetter/Sicht hätte man was nicht gesehen (Wettergutachten), usw... außer man hat eine (Verkehrs)-rechtschutzversicherung. Gutachten sind immer gut dreistellig! Auch Änwälte sind nicht billig)
In deinem Fall:
Warten bis du den Bußgeldbescheid bekommst.
Kurz vor Ablauf der Frist per Fax Einspruch einlegen.
Wenn Du die Ladung zum Gerichtstermin erhältst, anhand des Aktenzeichens den Richter erfragen und hier jetzt ehrlich deinen Wunsch ansprechen:
Du würdest den Einspruch zurücknehmen, wenn dein Fahrverbot erst ab ... zu laufen beginnen könnte. (Anwälte machen auch nichts anderes) Sofern es zeitlich noch vertretbar ist, wird der Richter dann den Termin so spät legen, dass es in deinen Zeitrahmen fällt und du den Einspruch zur rechten Zeit zurücknehmen kannst. (er spart sich eine Verhandlung)
Sollte es nicht klappen, so kann gegen das Urteil noch Rechtsbeschwerde eingelegt und dann rechtzeitig zurückgenommen werden.
Übrigens wurde auf Grund dieser Termin und Einspruchspielchen der Anwälte das 4-monatige Abgabewahlrecht bei Ersttätern zur Entlastung der Gerichte "geschaffen".
Ich hoffe geholfen zu haben.
Gruß oern1