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Original geschrieben von Este
hallo!
jetzt muss ich mal blöd fragen: wo gibt es WSXGA displays mit glänzender oberfläche?
bei ASUS :mad:
habe mir gerade nochmals die preisliste heruntergeladen
dort steht klar und deutlich: (WSXGA+, Glare Type)
auch die asus-hotline sagte dazumals: ja, ihr modell hatt nen glare-type display
auch der techniker (der mir das display hätte wechseln sollen) sagte dazumals: ja.. es muss ein glare-type display sein
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:mad:
und es wurde krieg...
was ist geschehen?
nach 1 monat bekomme ich endlich mein laptop zurück. wieso hatt es so lange gedauert? naja.. sie mussten einen glare-type screen bestellen. ich hatte ja auf meinem laptop nen stinknormalen bekommen (anscheinend ein produktionsfehler). deshalb wartete ich geduldig auf den neuen screen.
so.. jetzt ist er da.. und siehe da.. KEIN GLARE TYPE SCREEN vorhanden! :mad: Sie haben mir den gleichen screen wieder eingebaut! UND DAFUER HAB ICH EINEN MONAT GEWARTET!
ich war ja immer nett und freundlich.. aber alles hat seine grenzen. das erste "böse" telefonat hab ich schon gemacht.
antwort: "ehm.. möglicherweise hat Asus den falschen screen geliefert" "ehm.. oder jemand von uns hat den falschen eingebaut.. ehm.. muss das intern abklären, melde mich in ein paar stunden wieder"
ich dreh noch durch
:mad:
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es scheint doch noch alles gut zu kommen...
asus wird das gerät austauschen. natürlich wird der ersatz ein glare-type lcd haben. :top:
aber ich warte noch etwas mit der siegesfeier... glaube es erst, wenn das teil da ist 
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Original geschrieben von n3o
Hi,
hui hui hui. Also der Fall wird ja immer verstrickter... So langsam verlieren auch meine Kenntnisse an absoluter Sicherheit.
Vornweg: Das schweizer Recht kann uU ganz anders aussehen, grade weil ich auch nicht weiss inwiefern die sich an EU-Richtlinien zu halten haben. Das deutsche Recht, was Schuldrecht angeht basiert so gut wie komplett auf EU Vorgaben, diese wurden 2002 im Rahmen der Schuldrechtsreform umgesetzt. Ob die Schweiz da 'ne Extrawurst brät?
Ob dein Fall dann noch unter das Fernabsatzgesetz fällt ist fraglich. Ich würde tippen, dass wenn das Verpflichtungsgeschätzt komplett online erledigt wurde dann schon. Also der Händler hat eine unverbindliche invitatio ad offerendum durch sein Angebot auf der Webseite an dich gestellt. Du hast durch deine Bestellung ein verbindliches Angebot an ihn gerichtet. Diese muss er aber auf jeden Fall erst noch annehmen bevor es zu einem gültiven KV aufgrund zweier übereinstimmender Willenserklärungen gekommen ist. Du bräuchtest also eine eMail o.ä. in der explizit steht, dass deine Bestellung angenommen wurde oder sowas in der Art. In 312,b steht nämlich, dass der Vertrag unter ausschliesslicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden muss. Ob das Verfügungsgeschäft da auch zu zählt? Ich würde tippen, dass nicht, wenn es wirklich so war, dass du das Gerät einfach nur abgeholt hast.
n3o.
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eine bestätigung per e-mail hab ich erhalten (oder besser gesagt meine freundin).
wir haben mal den händler kontaktiert (e-mail) und über die ganze situation informiert (dies auf die nette art). mal sehen wie er reagiert.
ich meld mich sobald es news gibt..
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Original geschrieben von n3o
Hi,
ja. Nach §312 d BGB hast du (wenn es ein Onlinehändler war, Fernabsatzgesetz) ein Widerrufs- und Rückgaberecht. 14 Tage ab Belehrung über dieses Recht, maximal 6 Monate. In dieser Frist wärst du also auf jeden Fall noch, oder?
n3o.
es ist ein onlinehändler. nur hab ich die ware dan selber abgeholt. aber es tut ja nichts zur sache (hoff ich mal)
suche gerade was zum schweizer gesetzt herauszufinden.
ach ja.. den laptop hab ich am 14.09. on-line bestellt und danach abgeholt (am selben tag)
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aber könnte ich nicht einfach von meinem rückgaberecht gebrauch machen?
innerhalbe der ersten 5-7 tage habe ich doch anrecht drauf. oder irre ich mich da?
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so.. ASUS hat auf ne mail geantwortet.
"bitte wenden sie sich an ihren händler da der laptop nicht ihren anforderungen entspricht" :mad:
auf die story mit dem glare-type sind die gar nicht eingegangen!
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Original geschrieben von n3o
Hi,
die Aussagen des anderen Händlers sind leider irrelevant.
ja.. war mir schon klar 
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Also bleibt nur alles, was ihr von asus direkt oder (wichtig!!!) aus deren Werbung erfahren habt. Der Hersteller haftet seit 2002 auch für seine Aussagen in der Werbung. Eine Preisliste, wenn sie zu diesem Zeitpunkt aktuell war oder eine nähere Beschreibung des Gerätes auf den offiziellen Internetseiten würde ich da schon dazu zählen.
n3o.
das lässt uns hoffen..
mal sehen
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Original geschrieben von n3o
Hi,
diese Preisliste für die Akten sofort sichern. Screenshot machen, ausdrucken, wie auch immer. Auch beachten, ob diese Preisliste zum Kaufzeitpunkt überhaupt aktuell war.
Ideal wäre es im Fall der Fälle natürlich, wenn du eine verbindliche Aussage vom Händler bekommen hast, dass das Notebook, das du gekauft hast ein solches Display besitzt.
Ich wünsche dir viel Erfolg und gebe nochmal den Tipp so lange wie möglich freundlich (wenn auch bestimmt) zu bleiben.
n3o.
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hab die preisliste schon gesichert.
ich seh nur ein problem.
wir wollten den asus anfänglich bei einem anderen händler kaufen. dieser versicherte uns schriftlich, das der lcd glänzend sei. als dieser händler aber extreme lieferschwierigkeiten vorwies, bestellten wir den laptop ab. haben dan einen anderen händler gefunden der sofort liefern konnte. hier wurde aber nicht mehr nachgefragt (glänzend oder nicht). wir hatten ja schon von asus un vom anderen händler die bestätigung bekommen 
mal sehen was heute noch auf uns zukommt :mad: 
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ich werde mal asus kontaktieren und diese auf ihre "irreführende" werbung hinweisen.
auf der aktuellen preisliste vom 01.08.05, die ich jetzt gerade on-line anschaue, steht immer noch schön "Glare-Type" bei der modellbezeichnung.
was zu "glare-type":
"Neuere Notebooks haben manchmal so genannte Glare-Type-Displays. Durch die Glare-Type-Display-Technologie werden Farben kontrastreicher darstellt als auf herkömmlichen TFT-Displays. Speziell bei dunklen Szenen bietet das Display durch ein Kontrastverhältnis von 600:1 auch die Darstellung von Tiefschwarz. Der Kontrast ist bereits mit Röhrenmonitoren vergleichbar. Allerdings sind diese Displays weniger für den mobilen Einsatz im Freien geeignet, da starke Spiegelungen auftreten können."
der fall sollte eigentlich klar sein. es steht "glare-type" drauf.. ist es aber nicht!
so.. morgen werde ich gegen die mächtigen der welt antreten 
und vielen dank für die infos N30 :top: