Asus Notebooks: LCD "Glare Type"?

  • Zitat

    Original geschrieben von n3o
    Hi,
    also wenn du's schnell haben willst, dann wende dich ausschliesslich an den Händler und mache ihm klar, dass das Notebook nach § 434, I BGB einen Sachmangel aufweist, weil es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, nämlich KEIN glänzendes Display, so der Verkäufer oder der Hersteller (Werbung) vorher gesagt hat, es hätte ein glänzendes Display.
    n3o.


    reicht es also wenn asus mir gesagt hatte, das "Glare Type" = glänzend, ist?
    denn auch jetzt steht auf der preisliste "Glare Type"


    obwohl ich jetzt neuerdings auf neuere modelle was von "color shine" lese :rolleyes:


    die ganze geschichte wird langsam aber sicher unangenehm.


    auch hat meine freundin vom "händler" eine webadresse erhalten, an der man ein "repair-auftrag" (betr. pixelfehler) senden kann. wieso sollen wir das machen? soll doch der händler sich darum kümmern.


    oder sehe ich da was falsch?

  • Hi,


    bez. des Pixelfehlers hat dein Händer Recht. Grund: Das ist eine freiweillige Garantie vom Hersteller und hat nichts mit Gewährleistung zu tun. Gewährleistung gibts erst ab mehr als 2 Fehlern pro 1 Mio Pixeln. Dann könntest du damit zum Händler(!) gehen und genau wie oben beschrieben agieren. Bei der Garantie bist du aber halt auf den Hersteller angewiesen und hast nach "seinen Regeln" zu spielen.


    Wenn in der Beschreibung des Notebooks auf der Seite des Verkäufers oder aber auf der Asus Internetseite (Werbung) etwas von Glare Type (WENN DAS DENN WIRKLICH GLÄNZEND IST....!!!) steht bei exakt deinem Modell, dann ist das Bestandteil des Kaufvertrags geworden, dass die Sache die du gekauft hast diese Eigenschaft haben soll. Die hat sie aber nicht. Also kannst du so vorgehen wie oben beschrieben. Was du nach dem Kaufvertrag liest ist vollkommen egal. Es ist auch egal ob asus da irgendwas seit einem Monat anders macht, solange es vorher nirgendwo kommuniziert wurde. Es ist nur wichtig, welche Eigenschaften vertraglich relevant sind und wenn dir der Verkäufer wie gesagt gesagt hat, dass es glänzt und es glänzt nicht, dann hast du die oben genannten Rechte....


    Ich würde wie gesagt nach wie vor versuchen die Kiste schnellstmöglich wieder loszuwerden und mich andersweitig umsehen...


    n3o.

  • ich werde mal asus kontaktieren und diese auf ihre "irreführende" werbung hinweisen.


    auf der aktuellen preisliste vom 01.08.05, die ich jetzt gerade on-line anschaue, steht immer noch schön "Glare-Type" bei der modellbezeichnung.


    was zu "glare-type":
    "Neuere Notebooks haben manchmal so genannte Glare-Type-Displays. Durch die Glare-Type-Display-Technologie werden Farben kontrastreicher darstellt als auf herkömmlichen TFT-Displays. Speziell bei dunklen Szenen bietet das Display durch ein Kontrastverhältnis von 600:1 auch die Darstellung von Tiefschwarz. Der Kontrast ist bereits mit Röhrenmonitoren vergleichbar. Allerdings sind diese Displays weniger für den mobilen Einsatz im Freien geeignet, da starke Spiegelungen auftreten können."


    der fall sollte eigentlich klar sein. es steht "glare-type" drauf.. ist es aber nicht!


    so.. morgen werde ich gegen die mächtigen der welt antreten :D


    und vielen dank für die infos N30 :top:

  • Hi,


    diese Preisliste für die Akten sofort sichern. Screenshot machen, ausdrucken, wie auch immer. Auch beachten, ob diese Preisliste zum Kaufzeitpunkt überhaupt aktuell war.


    Ideal wäre es im Fall der Fälle natürlich, wenn du eine verbindliche Aussage vom Händler bekommen hast, dass das Notebook, das du gekauft hast ein solches Display besitzt.


    Ich wünsche dir viel Erfolg und gebe nochmal den Tipp so lange wie möglich freundlich (wenn auch bestimmt) zu bleiben.


    n3o.


  • hab die preisliste schon gesichert.


    ich seh nur ein problem.


    wir wollten den asus anfänglich bei einem anderen händler kaufen. dieser versicherte uns schriftlich, das der lcd glänzend sei. als dieser händler aber extreme lieferschwierigkeiten vorwies, bestellten wir den laptop ab. haben dan einen anderen händler gefunden der sofort liefern konnte. hier wurde aber nicht mehr nachgefragt (glänzend oder nicht). wir hatten ja schon von asus un vom anderen händler die bestätigung bekommen :(


    mal sehen was heute noch auf uns zukommt :mad: :(

  • Hi,


    die Aussagen des anderen Händlers sind leider irrelevant. Also bleibt nur alles, was ihr von asus direkt oder (wichtig!!!) aus deren Werbung erfahren habt. Der Hersteller haftet seit 2002 auch für seine Aussagen in der Werbung. Eine Preisliste, wenn sie zu diesem Zeitpunkt aktuell war oder eine nähere Beschreibung des Gerätes auf den offiziellen Internetseiten würde ich da schon dazu zählen.


    n3o.

  • Zitat

    Original geschrieben von n3o
    Hi,


    die Aussagen des anderen Händlers sind leider irrelevant.


    ja.. war mir schon klar :(



    Zitat


    Also bleibt nur alles, was ihr von asus direkt oder (wichtig!!!) aus deren Werbung erfahren habt. Der Hersteller haftet seit 2002 auch für seine Aussagen in der Werbung. Eine Preisliste, wenn sie zu diesem Zeitpunkt aktuell war oder eine nähere Beschreibung des Gerätes auf den offiziellen Internetseiten würde ich da schon dazu zählen.
    n3o.


    das lässt uns hoffen..


    mal sehen

  • so.. ASUS hat auf ne mail geantwortet.


    "bitte wenden sie sich an ihren händler da der laptop nicht ihren anforderungen entspricht" :mad:


    auf die story mit dem glare-type sind die gar nicht eingegangen!

  • Hi,
    naja, damit hat Asus erst einmal Recht. Die Gewährleistung hast du dem Händler gegenüber, nicht dem Hersteller gegenüber. Wenn der Händler noch kooperativ ist und er vielleicht sogar andere interessante Modelle hat, dann würd ich vielleicht auch probieren beim Händler (via Telefon!) einen Tausch gegen ein anderes Modell zu erreichen.


    n3o.

  • aber könnte ich nicht einfach von meinem rückgaberecht gebrauch machen?


    innerhalbe der ersten 5-7 tage habe ich doch anrecht drauf. oder irre ich mich da?

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