Asus Notebooks: LCD "Glare Type"?

  • Hi,


    ja. Nach §312 d BGB hast du (wenn es ein Onlinehändler war, Fernabsatzgesetz) ein Widerrufs- und Rückgaberecht. 14 Tage ab Belehrung über dieses Recht, maximal 6 Monate. In dieser Frist wärst du also auf jeden Fall noch, oder?


    n3o.

  • Zitat

    Original geschrieben von n3o
    Hi,


    ja. Nach §312 d BGB hast du (wenn es ein Onlinehändler war, Fernabsatzgesetz) ein Widerrufs- und Rückgaberecht. 14 Tage ab Belehrung über dieses Recht, maximal 6 Monate. In dieser Frist wärst du also auf jeden Fall noch, oder?


    n3o.


    es ist ein onlinehändler. nur hab ich die ware dan selber abgeholt. aber es tut ja nichts zur sache (hoff ich mal)


    suche gerade was zum schweizer gesetzt herauszufinden.


    ach ja.. den laptop hab ich am 14.09. on-line bestellt und danach abgeholt (am selben tag)

  • Hi,


    hui hui hui. Also der Fall wird ja immer verstrickter... So langsam verlieren auch meine Kenntnisse an absoluter Sicherheit.


    Vornweg: Das schweizer Recht kann uU ganz anders aussehen, grade weil ich auch nicht weiss inwiefern die sich an EU-Richtlinien zu halten haben. Das deutsche Recht, was Schuldrecht angeht basiert so gut wie komplett auf EU Vorgaben, diese wurden 2002 im Rahmen der Schuldrechtsreform umgesetzt. Ob die Schweiz da 'ne Extrawurst brät?


    Ob dein Fall dann noch unter das Fernabsatzgesetz fällt ist fraglich. Ich würde tippen, dass wenn das Verpflichtungsgeschätzt komplett online erledigt wurde dann schon. Also der Händler hat eine unverbindliche invitatio ad offerendum durch sein Angebot auf der Webseite an dich gestellt. Du hast durch deine Bestellung ein verbindliches Angebot an ihn gerichtet. Diese muss er aber auf jeden Fall erst noch annehmen bevor es zu einem gültiven KV aufgrund zweier übereinstimmender Willenserklärungen gekommen ist. Du bräuchtest also eine eMail o.ä. in der explizit steht, dass deine Bestellung angenommen wurde oder sowas in der Art. In 312,b steht nämlich, dass der Vertrag unter ausschliesslicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden muss. Ob das Verfügungsgeschäft da auch zu zählt? Ich würde tippen, dass nicht, wenn es wirklich so war, dass du das Gerät einfach nur abgeholt hast.


    n3o.


  • eine bestätigung per e-mail hab ich erhalten (oder besser gesagt meine freundin).


    wir haben mal den händler kontaktiert (e-mail) und über die ganze situation informiert (dies auf die nette art). mal sehen wie er reagiert.


    ich meld mich sobald es news gibt..

  • es scheint doch noch alles gut zu kommen...


    asus wird das gerät austauschen. natürlich wird der ersatz ein glare-type lcd haben. :top:


    aber ich warte noch etwas mit der siegesfeier... glaube es erst, wenn das teil da ist :D

  • :mad:
    und es wurde krieg...


    was ist geschehen?


    nach 1 monat bekomme ich endlich mein laptop zurück. wieso hatt es so lange gedauert? naja.. sie mussten einen glare-type screen bestellen. ich hatte ja auf meinem laptop nen stinknormalen bekommen (anscheinend ein produktionsfehler). deshalb wartete ich geduldig auf den neuen screen.


    so.. jetzt ist er da.. und siehe da.. KEIN GLARE TYPE SCREEN vorhanden! :mad: Sie haben mir den gleichen screen wieder eingebaut! UND DAFUER HAB ICH EINEN MONAT GEWARTET!


    ich war ja immer nett und freundlich.. aber alles hat seine grenzen. das erste "böse" telefonat hab ich schon gemacht.


    antwort: "ehm.. möglicherweise hat Asus den falschen screen geliefert" "ehm.. oder jemand von uns hat den falschen eingebaut.. ehm.. muss das intern abklären, melde mich in ein paar stunden wieder"


    ich dreh noch durch :( :mad:

  • hallo!


    jetzt muss ich mal blöd fragen: wo gibt es WSXGA displays mit glänzender oberfläche? egal bei welchem händler ich nachgefragt habe. (sony,asus,acer,toshiba , ...) Alle haben mir bestätigt dass es glare typ oder xblack display nur für WXGA Auflösung gibt.


    ich befürchte du wirst da Pech haben, denn die Technologier besteht angeblich noch nicht. es gibt das m6 modell aber auch mit geringerer Auflösung und glänzendem Display


    gruss este

    Höret auf den Klang der Blumen , ihr könnt von ihnen lernen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Este
    hallo!


    jetzt muss ich mal blöd fragen: wo gibt es WSXGA displays mit glänzender oberfläche?


    bei ASUS :mad:


    habe mir gerade nochmals die preisliste heruntergeladen


    dort steht klar und deutlich: (WSXGA+, Glare Type)


    auch die asus-hotline sagte dazumals: ja, ihr modell hatt nen glare-type display


    auch der techniker (der mir das display hätte wechseln sollen) sagte dazumals: ja.. es muss ein glare-type display sein

  • komisch. zu mir haben sie das gegenteil behauptet. und zumindest auf geizhals.at gibt es kein einziges mit hoher auflösung und glaretyp. ich werd mir gleich mal die preisliste runterladen und auch nachfragen. das ist nämlich das was ich schon lange suche. hatte mich schon damit abgefunden ein mattes display zu nehmen


    danke, gruss stefan

    Höret auf den Klang der Blumen , ihr könnt von ihnen lernen.

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