ZitatOriginal geschrieben von n3o
Hi,
also wenn du's schnell haben willst, dann wende dich ausschliesslich an den Händler und mache ihm klar, dass das Notebook nach § 434, I BGB einen Sachmangel aufweist, weil es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, nämlich KEIN glänzendes Display, so der Verkäufer oder der Hersteller (Werbung) vorher gesagt hat, es hätte ein glänzendes Display.
n3o.
reicht es also wenn asus mir gesagt hatte, das "Glare Type" = glänzend, ist?
denn auch jetzt steht auf der preisliste "Glare Type"
obwohl ich jetzt neuerdings auf neuere modelle was von "color shine" lese ![]()
die ganze geschichte wird langsam aber sicher unangenehm.
auch hat meine freundin vom "händler" eine webadresse erhalten, an der man ein "repair-auftrag" (betr. pixelfehler) senden kann. wieso sollen wir das machen? soll doch der händler sich darum kümmern.
oder sehe ich da was falsch?