Nichts anderes wollte ich sagen...
Beiträge von Rincewind
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Ich bin mir garnicht so sicher das das auf Autobahnen nicht gilt. Wobei, wenn du jemanden mit 200 überholst spielt es eigentlich keine Rolle ob er blinkt oder nicht. Bei nem Unfall bekommst du eh den größten Teil der Schuld ab. (Richtgeschwindigkeit)
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Zitat
Original geschrieben von ThaFUBU
Am besten ein Foto schießen wo auch der Tacho drauf und + ein bild 10km weiter daselbe wen er fast vorbei ist.Wäre das eine Idee?
Telefonieren darf man nicht, aber mit der Kamera rumfummeln... :top:
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Zitat
Original geschrieben von AdministratorDr
Auf der Autobahn gilt das nicht. Wäre ja auch blöd. Wenn ich von hinten einen anfliegen sehe mit 200 - einfach den Blinker reinhauen und er muss bremsen *LOL*Zitat(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

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I. Allgemeine Verkehrsregeln
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
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Re: Spurwechsel auf Autobahn
ZitatOriginal geschrieben von Hinniwilli
...Anders herum, ab wann darf ein links fahrendes Fahrzeug ein zum Ausscheren blinkendes Fahrzeug nicht mehr überholen?Imho ab dem Moment wo der Andere blinkt. (Natürlich nur, wenn der Geschwindigkeitsüberschuß ein gefahrloses Abbremsen auch zuläßt.) Allerdings wird hier, genau wie beim Spurwechsel oft der § 1 vergessen!
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Zitat
Original geschrieben von vman
Auch wenn dabei ein Motorola V600 mit Sync-Software genannt wird, ist zu beachten, das dieses Handy z. B. im internen Telefonbuch je Name nur EINE Nummer speichern kann. D.h. keinen Mehrfachnummern...Falsch!
BTT:
Die Serie 60 Geräte kommen eigentlich recht gut mit Outlook klar.
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Vielleicht "Stadt der Engel".
Da solltest du mal meine Frau erleben...
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Naja, der Empfang und die Installation des Wurmes muß ja von Hand bestädigt werden. Für einen vernünftigen User, der nicht immer alles Ausprobiert, was von unbekannten Quellen auf einen zu kommt besteht also eigentlich noch keine Gefahr.
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
"Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. "Letztens gab es aber ein Urteil, ich glaub in Frankfurt :confused: , das Besagte, das o.g. Sachverhalt nur im fließenden Verkehr zutrifft. Bei einem parkenden Auto sieht es wieder ganz anders aus.
Imho ging es in o.g. Urteil darum das 2 Kinder ein Wettrennen mit Skateboards gafahren sind und dabei einen parkenden PKW beschädigten. Das Kind, bzw. die Eltern, mußte den Schaden ersetzen.