Beiträge von Rincewind

    Ich bin mir garnicht so sicher das das auf Autobahnen nicht gilt. Wobei, wenn du jemanden mit 200 überholst spielt es eigentlich keine Rolle ob er blinkt oder nicht. Bei nem Unfall bekommst du eh den größten Teil der Schuld ab. (Richtgeschwindigkeit)

    Zitat

    Original geschrieben von ThaFUBU
    Am besten ein Foto schießen wo auch der Tacho drauf und + ein bild 10km weiter daselbe wen er fast vorbei ist.


    Wäre das eine Idee?


    Telefonieren darf man nicht, aber mit der Kamera rumfummeln... :top:

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Auf der Autobahn gilt das nicht. Wäre ja auch blöd. Wenn ich von hinten einen anfliegen sehe mit 200 - einfach den Blinker reinhauen und er muss bremsen *LOL*



    Zitat

    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    ;)

    I. Allgemeine Verkehrsregeln


    §1 Grundregeln


    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.


    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Re: Spurwechsel auf Autobahn


    Zitat

    Original geschrieben von Hinniwilli
    ...Anders herum, ab wann darf ein links fahrendes Fahrzeug ein zum Ausscheren blinkendes Fahrzeug nicht mehr überholen?



    Imho ab dem Moment wo der Andere blinkt. (Natürlich nur, wenn der Geschwindigkeitsüberschuß ein gefahrloses Abbremsen auch zuläßt.) Allerdings wird hier, genau wie beim Spurwechsel oft der § 1 vergessen!

    Zitat

    Original geschrieben von vman
    Auch wenn dabei ein Motorola V600 mit Sync-Software genannt wird, ist zu beachten, das dieses Handy z. B. im internen Telefonbuch je Name nur EINE Nummer speichern kann. D.h. keinen Mehrfachnummern...


    Falsch!


    BTT:


    Die Serie 60 Geräte kommen eigentlich recht gut mit Outlook klar.

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    "Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. "


    Letztens gab es aber ein Urteil, ich glaub in Frankfurt :confused: , das Besagte, das o.g. Sachverhalt nur im fließenden Verkehr zutrifft. Bei einem parkenden Auto sieht es wieder ganz anders aus.


    Imho ging es in o.g. Urteil darum das 2 Kinder ein Wettrennen mit Skateboards gafahren sind und dabei einen parkenden PKW beschädigten. Das Kind, bzw. die Eltern, mußte den Schaden ersetzen.