Frankie, wir sind ja bereits sowas von off topic, aber:
Meine Aussage widerspricht doch gar nicht dem §14 (4) UStG. Es ging mir um die Berechnung in Bezug auf die Nachkommastellen. Und dafür gibt es keine verbindliche Regelung.
Es steht jedem Unternehmer aber frei, ob er Rechnungen netto stellt und dann die Umsatzsteuer zusätzlich als "Posten" ausweist, oder ob er Rechungen brutto stellt und ausweist wieviel Umsatzsteuer im Rechnungsbetrag enthalten ist.
Bzgl. der Buchhaltung - dort gibt es die Unterscheidung zwischen dem so genannten Netto- und Bruttoverfahren. Bei Letzterem wird bei Umsätzen nicht gegen das USt-Konto gebucht, sondern die Umsatz-Konten brutto geführt und dann jeweils zum Ende des Veranlagungszeitraums "rausgezogen". Das Bruttoverfahren findet man häufig in kleinen Betrieben und im Einzelhandel. Persönlich sagt mir das Nettoverfahren auch mehr zu. Möglich ist aber beides.