Beiträge von TeleTim

    Um zu sehen, dass du liesst muss er dich wohl direkt oder per Video überwachen... ;-)


    Wenn die Frage aber lautet, ob der AG sehen kann, welche Feeds abonniert sind, dann kann er das grundsätzlich, da RSS-Feeds auch nur "Webseiten" sind. (Übertragung per HTTP, Outlook nutzt Einstellungen des IE)

    Zitat

    Original geschrieben von Röbelfröbel
    Als Vertriebler im Mobilfunk- und Festnetzbereich eines der führenden deutschen Unternehmen [...]


    :eek: Wirklich knuffig!


    War das jetzt Selbstironie? Möchtest du eine Branche mit ~40% Umsatzrendite wirklich mit einem Milchbauern vergleichen?


    Und Service bzw. (ehrliche) Beratung habe ich die letzten 10 Jahre in dieser Branche nicht erleben dürfen - jedenfalls im Privatkundenbereich.


    Wer transparent am Markt auftritt benötigt übrigens auch keine "Beratung" bzw. "Berater" mehr - denn dann kann auch der durchschnittliche Kunde verstehen, was er da kauft/unterschreibt.


    Und so lange in der durchschnittlichen Fussgängerzone jedes Fünfte Geschäft ein Mobilfunkladen ist, mache ich mir auch um deine Butter keine Gedanken.

    Zitat

    Original geschrieben von Röbelfröbel
    Leider is das schon seit Langem in vielen Branchen der Trend. Deswegen werde ich meine komplett funktionstüchtige 30 Jahre alte Grundig-Stereoanlage auch nicht weggeben:


    Ich kann dich SO verstehen.


    Aber mit dem Qualitätsverlust der aktuellen Zeit gesellt sich auch der der Wegwerf-Gesellschaft. Finde mal jemanden, der dir Qulitätsprodukte repariert. Früher wurde alles repariert. Heute wird's weggeworfen und ersetzt.


    Ich habe zum Beispiel wunderbare, rahmengenähte Lederschuhe, also nicht so einen geklebten Lloyds-Müll. Die haben schon einige km auf dem Buckel. Aber im Sommer hat der letzte mir bekannte Schuhmacher seine Werkstatt aus Altersgründen geschlossen. Ich denke mit Schrecken an's Frühjahr, wenn evtl. eine neue Besohlung ansteht... da muss man wohl nach Nordafrika oder in den Nahen Osten, wo es noch Handwerkskunst gibt.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    ... der Schrott ist allgegenwärtig und wird uns über Jahre hinweg in allen Sparten verfolgen.


    Ja... leider... es ist zum heulen :(


    Ich habe noch ein uraltes Radio in der Küche, das hat nun schon den zweiten Digital-Konkurrenten überlebt. Leider wird es irgendwie durch die Unterschrank-Beleuchtung gestört. Wenn ich doch nur wieder eine derartige Qualität kaufen könnte.


    Nur ob man da wirklich alles auf Geiz-ist-Geil schieben kann. Bei Mode ist es doch auch so. Und bei den teuren "Marken" bezahlt man vor allem die "Marke" - es gibt nur sehr wenige Hersteller, bei dem man für den Aufpreis auch bessere Qualität bekommt.


    Aber wir werden Offtopic.

    Zitat

    Original geschrieben von Friedemann
    Das regt mich richtig auf.


    Und mich erst. Das ganze ist so schrecklich unausgereift... macht keinen Spass. Gar keinen! :-(


    nokiot: Bezweifele, dass das geht. Bei mir weiß der Store nicht, welche Titel ich schon habe und welche nicht. Das kann/konnte ich nur in der Software sehen bzw. nach manuellem Abgleich.


    Der Store im Handy behauptet auch bei jedem zweiten Einloggen, das mein Handy kein CWM-Gerät ist. Und das Kästchen zum Merken der Zugangsdaten ist für Doofe, es hat schlicht keine Funktion.


    Rotz^2 - Schade Nokia, das war's mit mir. Ich werde mich in Zukunft auf eure Einfach-Handys beschränken...

    Sehe das ähnlich wie Mr. Lawfucker.


    Vodafone hat wahrscheinlich den Vertrag nach 5.2 der AGB fristlos gekündigt, da "der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teiles des Rechnungsbetrages in Verzug [ist]".


    Und da liegt der Hase im Pfeffer: Der TE war mit 100% des Rechnugsbetrages im Verzug, auch wenn es nur "ein" Euro war/ist.


    Und da es sich hier um Massengeschäft handelt, liefen dann alle Prozesse schön automatisch ab...


    @soren_... Vodafone stellt dem Kunden frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.


    Es bleibt das Problem mit der Gegenleistung. Unschön!


    Da die Forderung sicherlich schon "verkauft" wurde, wird sich da auch kein Weg mehr über die Hotline finden lassen... also entweder die 750€ als Lehrgeld verbuchen (so schlecht verdient man in der Schweiz ja nicht) und sich in Zukunft an Verträge halten oder einen guten Anwalt suchen und auf "Gegenleistung" klagen.


    /EDIT: Von der "Gegenleistung" mal abgesehen, teile ich Chrisbergs Meinung: "verpeilt" ist eine ziemlich schwache Ausrede... und selbst von "ungerecht" zu sprechen, wenn man sich in's Ausland absetzt und den eigenen vertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommt... Naja...

    Zitat

    Original geschrieben von RomanKeller
    Dont panic ! Aqua Touch wird heute oder morgen wieder online sein....


    Roman, ich will ja nicht drängeln - aber leider kann ich das Theme immer noch nicht bei dir finden. :-(


    Falls du es zeitlich nicht schaffst, dieses und/oder andere Themes online zu stellen, bin ich gerne bereit die zu helfen (Wordpress) oder die Themes zu spiegeln (per E-Mail an mich).


    Ich finde deine Themes wirklich spitze und mich betrübt es, dass derartige Kunst einfach so verschwindet.


    Gruß, Tim

    Zitat

    Original geschrieben von jockelomat
    Daß man das Guthaben nur in bar zurückbekommt, wenn dessen Gültigkeit abgelaufen ist, dessen Kauf aber noch keine drei Jahre zurückliegt. Dann gelte es als verjährt und man habe Pech.


    Nette Interpretation, so aber auch nicht richtig. ;-)

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    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Was willst Du uns damit sagen?


    Also verstehen kann man das schon.


    Nur richtig ist es trotzdem nicht.


    Die meisten Gutscheine sind wie Inhaberschuldverschreibungen (nach § 793 BGB) zu behandeln. Daher besteht ein Anspruch auf Leistung, aber nicht auf Gegenwert. Auszahlung läßt sich nur bei Geschäftsaufgabe "erzwingen".


    Ohne Gültigkeit, gilt die gesetzliche Regelung, wie bereits erläutert.


    Mit vorgegebener Gültigkeit gilt AGB-Recht, d.h. der "Käufer" darf nicht unangemessen benachteiligt werden. Da sich in der Vergangenheit schon jemand aufgrund einer zu kurzen Gültigkeit benachteiligt fühlt, gibt es Urteile, die besagen, das Fristen unter den gesetzlichen Fristen (§ 195 BGB) ungültig sind und dann die gesetzlichen Fristen gelten.


    Für den TE: Nach den Urteilen googlen und nett bei Vodafone nachfragen. Da läßt sich sicher was machen.


    mMn dürfte auch der "Rubbel"-Passus gegen AGB-Recht verstoßen, aber IANAL.


    Der Beitrag stellt ausschließlich meine Meinung/Sicht der Dinge dar!