Hi,
wenn man sieht, wie er "50m" Anlauf nimmt, um Ulreich das Knie zu brechen, :flop: dann sind 8 Spiele Sperre noch milde!
Uli Stein war für 10 Spiele gesperrt worden wg (weiß nicht mehr).
Ich glaube, eine Geldstrafe seitens des Vereins ist eher symbolisch, weh tut's dann, wenn der "Gute" seinen Beruf eine Zeit lang nur auf dem Trainingsplatz nachgehen kann - und Fairplay wieder üben darf.
Beiträge von doedl
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Vielen Dank mal an alle.
- SCART-Adapter/Verteiler würde ich vermeiden wollen. Habe selbst einen (zugegebenermaßen billigen) an meinem alten Röhrenfernseher, das will nicht noch mal haben
- Kopfhörer auf Cinch ist wohl dann die erste Lösung
- aber sicher nicht die beste!
- Soundbar klingt für mich sehr interessant, wobei ich weniger auf die Pseudo-Surround-Fähigkeiten ziele.
- ich brauche definitiv kein 5(+).1-System, da ist klein Platz dafür!Gibt's nicht etwa (günstige) 2.1-Lautsprecher mit HDMI Eingang oder optischem Digitaleingang?
Gruss
Dieter -
Zitat
Original geschrieben von Lichterglanz
Kein externer Receiver vorhanden?
Was meinst Du genau? Ich würde den internen SAT-Receiver des TV verwenden. Ein "was-auch-immer" A/V-Receiver hab' ich nicht. -
Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Nein eben ja gerade nicht - da es sich um ein "Einzelstück" handelt ist der VK von der Verpflichtung zur Lieferung einer mängelfreien Ware befreit.
mängelfrei im Sinne, dass die zugesicherten Eigenschaften (z.B. neuwertig, geprüft) erfüllt sind. Natürlich erwarte ich kein neues Gerät!Verkäufer ist kontaktiert mit der Bitte um ein Angebot eines gleichwertigen Ersatzgeräts (zum gleichen Preis
)Gruss
DieterP.S. Vielen Dank für Deine absolut hilfreichen Hinweise!
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Hallo
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Hier ist die Frage ob es sich bei dem gebrauchten TV um eine "Stückschuld" handelt oder nicht. Herrschende Meinung ist, dass bei Gebrauchtwaren der Artikel keine Gattungsschuld sondern eine Stückschuld ist weshalb die Nachlieferung gem. § 275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen ist.
Das leuchtet ein! Ich sollte noch sagen, dass natürlich von meiner Seite ein einfacher Widerruf der Bestellung möglich wäre.Zitat
Es bleibt als Nacherfüllungsanspruch also nur die Beseitigung des Mangels sofern dies möglich ist. Von daher: Entweder Repartur verlagen oder Rückabwicklung vereinbaren. Anspruch auf ein "neues" gebrauchtes Gerät besteht grds. nicht - wenn der VK jedoch ein vergleichbares gebrauchtes Gerät vorrätig haben sollte und dies als Ersatz anbietet kannst Du das natürlich auch nehmen.
Hmm, Reparatur könnte evtl. unverhältnismäßig sein, dann wäre also nur Rückabwicklung möglich. Wenn doch Reparatur, müßte man entsprechend warten und "hoffen". Naja, das ist es dann vielleicht doch nicht wert.
Sollte ich evtl. das Gerät auf sonstige Funktion testen? Oder reicht es zu sagen, dass ich diesen Mangel entdeckt habe, aber über andere mögliche nichts sagen kann? Der Verkäufer ist dann trotzdem geheißen, eine (komplett) mängelfreie Ware zu liefern?!Gruss
Dieter -
Hallo,
darf ich mich da mal mit einem ähnlichen Fall einklinken?

Fall: TV-Gerät als "1B-Ware" gekauft (neuwertige Geräte aus geprüften Kundenretouren). Gerät kommt mit einem möglichen Transportschaden an: Ein Stück des Rahmens abgebrochen, Rahmen leicht verzogen bzw. abgelöst.
Wie sieht es in diesem Falle mit Nacherfüllungsverlangen aus? Insbesondere um den Aspekt, dass des "Gebrauchtware" ist.
Aus meiner Sicht war das Gerät (ohne Funktionsprüfung) nicht mehr in einem neuwertigen Zustand ...
EDIT: der Preis war sehr gut, deshalb würde ich gerne das mängelfreie Gerät so bekommen. Wenn Verkäufer nun nicht mehr ein "1B-Ware" Gerät hat, was passiert dann, wenn ich eine Ersatzlieferung wünsche? Ok, ich habe verstanden, dass er bei Unverhältnismäßigkeit eine Reparatur vorziehen kann.
Gruss
Dieter -
Hallo liebe TK (oder TV) Experten,
nun hat bei mir das digitale Fernsehzeitalter angebrochen, doch leider gibt es da generelle Anschlussprobleme.
TV hat Kopfhörer (3,5 mm Klinke), Optisch (TOSLINK?)
Gerne würde ich wieder meine alte Stereoanlage (mit CINCH-Eingängen) anschließen.- ich möchte nicht SCART-Audio-Adapter, der SCART-Eingang am TV wird noch anderweitig gebraucht
- und möglichst auch nicht Kopfhörer auf Cinch (oder vielleicht doch?!)Gibt es da Adapter/Konverter zu vernünftigen Preisen?
Oder muss eine AV-Receiver her?- Was würdet Ihr empfehlen?
- Vielleicht auch ein einfaches 2.1 Lautsprechersystem? Dann wohl an 3,5-Klinke?Bin wirklich etwas erschlagen, und würde mich über jede Hilfe freuen.
Gruss
Dieter -
Natürlich auch von mir unbedingt zu empfehlen:
CDomin
ganz problemlos, schnelle Zahlung und bester Kontakt.
Gruss
Dieter -
Hallo,
bin leider erst spät auf diesen Thread und das Angebot gestossen, wäre dann aber - bei ähnlichen Konditionen im März - für mich sehr interessant.
Das wäre dann ein Umzug von Alice Fun analog (monatlich kündbar) zu Vodafone. Lt. Verfügbarkeitscheck wäre für mich alles bis VDSL 25Mbit möglich. Soweit gut! Meine Tel-Nr. (per NGN) soll natürlich nahtlos weiter funktionieren, wie sehen da die Erfahrungen aus?
Folgende Dinge wären mir wichtig:
- Komfortanschluss heißt dann auch, dass ich per Hotline meine VOIP-Daten bekomme und ich eigene Hardware verwenden kann, korrekt?
- bei DSL-Störung könnte ich mit dem Surf Sofort eine kostenfreie Fallback-Lösung haben (außer den einmaligen Hardwarekosten), korrekt?
- evtl. Optionen sind monatlich zu- und abbuchbar?
- Umzugstermin ist terminierbar (z.B. 1.5.2012)?Weitere Fragen:
- kann man die Easybox 803 als WLAN-Repeater (hinter einer Fritzbox) betreiben?EDIT: nach Google-Recherche geht das, aber nur mit WEP-Verschlüsselung - damit für mich nicht akzeptabel.
- kann der UMTS-Stick im SurfSofort-Paket auch mit einer anderen Vodafone-Simkarte betrieben werden (sprich er hat maximal Netlock)?
- als RV-Kunde Mobilfunk: gibt's da evtl. noch ein paar Schmankerl bei Obocom? Oder sollte ich mal die Business-Hotline bemühen?Freue mich dann, wenn hoffentlich ab Morgen die Konditionen noch bestehen ...
EDIT: vielen Dank für die Antworten!
Gruss
Dieter -
Zitat: "ich war immer aufrichtig"
Was soll man sonst noch dazu sagen ... :mad: :mad: