noch zu haben ...
Gruss
Dieter
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noch zu haben ...
Gruss
Dieter
Hallo,
habe hier eine Xtra-Card, neu, unbenutzt, noch nicht registriert, mit 15,- EUR Guthaben.
Nummer ist: 0170/1001y00!
Original T-Mobile, kein Provider!
Angebote bitte per ebay_dl@arcor.de oder auch PN.
Gruss
Dieter
Hallo,
hier zum Verkauf:
Motorola E398 von T-Mobile, neu, simlockfrei, nur getestet, mit Rechnung vom 18.7.2005
Originalzubehör, noch verpackt:
- Netzlader
- Akku
- Datenkabel
- 64MB TransFlash
- Software-CD
- BDA
Preisvorstellung: 88,- EUR zzgl. Versand
Privatverkauf, keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme. Gerät hat natürlich volle Gewährleistung und Garantie über Händer/Hersteller.
Tausch auch möglich, aber keine Zuzahlung meinerseits! Einfach mal was anbieten
Kontakt am besten per ebay_dl@arcor.de
Gruss
Dieter
EDIT: bin ab 6.8. im Urlaub, eventuell klappt's ja vorher noch (eine Frage des Preises!)
Re: Re: Re: Preisirrtum oder was?
booner: Vielen Dank!
Zitat
Ich würde noch bis Montag nächster Woche warten, ihm dann per Übergabeeinschreiben zur Lieferung der Kamera via Nachnahme (konkreter Sachverhalt, Art.-Nr.) eine Frist bis zum 5.8.05 unter Hinweis auf den Kaufpreis von 119€ setzen.
denke, dass ich es so machen werde, mit noch etwas Druck in Hinsicht eventueller Folgen (Kosten).
ZitatBei einer Klage auf Erfüllung des KV stehst du evtl. erst in einem Jahr mit der Kamera da. Wenn das ok für dich ist?
Auch nach erfolgtem Rücktritt kann man Schadensersatz verlangen. Die Kosten, die im Rahmen des Deckungskaufes entstehen, sind unter den Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung ersatzfähig.
Ich möchte die Kamera eigentlich jetzt. Wenn der Verkäufer sich stur stellt, dann zieht sich für mich das zu lange hin. Andererseits ist der Preis sehr gut (normalerweise um 200,- EUR).
Das mit Schadenersatz hatte ich eigentlich anders gefragt: Wenn ich auf Lieferung beharre, ab wann könnte ich eine Ersatzmaßnahme ergreifen und die Mehrkosten als Schadenersatz dem Verkäufer aufbürden? Oder geht das nur nach deM gerichtlichen Weg?
Andersrum: wenn ich (ohne Vorkasse!) vom Vertrag zurücktrete, wegen Nichtlieferung (nach Fristsetzung) des Verkäufers, kann ich dann Schadenersatz in Höhe der Ersatzbeschaffung geltend machen? Auch das müßte ich ggf. gerichtlich klären lassen, gelle?!
Gruss
Dieter
Re: Preisirrtum oder was?
Hallo,
vielen Dank schon mal für die gewohnt knackigen Hinweise!
ZitatNeben dem Bestehen eines Anfechtungsgrunds ist aber weitere Voraussetzung einer Irrtumsanfechtung deren fristgemäßes Erklären.
Die automatisierten Antwortmails der Auktionsabwicklungssoftware kann man wohl nicht als Anfechtungserklärung des Verkäufers auslegen, da - außer der Nennung des gwollten Kaufpreises - überhaupt kein Bezug zur Irrtumssituation hergestellt wird.
Sollte der Verkäufer dir in den nächsten zehn Tagen ncht wirksam die Anfechtung erklären, dürfte eine danach erfolgte Anfechtungserklärung verfristet und damit unwirksam sein.
ich stimme mit Dir überein, das bisher keine Anfechtungserklärung erfolgt ist. Diese sollte doch unverzüglich nach Kenntnis erfolgen, ist das richtig? Aufgrund der Kontakte mit anderen Käufern versucht sich der Händler hier herauszureden, aber er hat in diesen Fällen effektiv den Kaufvertrag nicht angefochten.
Ich gehe deshalb davon aus, dass eine Anfechtung gar nicht mehr möglich ist. Ausserdem habe ich ihn ja noch explizit auf den Preis von 119,90 EUR hingewiesen und eine irrtümliche Preisangabe als nicht wahrscheinlich erklärt. Darauf hat er auch nicht reagiert.
ZitatDu solltest dem Verkäufer also am Besten deine Erfüllungsbereitschaft signalisieren, z.B. ihn per Brief zur Bekanntgabe der Bankverbidnung bzw. der Nachnahmemodalitäten auffordern, da du gemäß Vereinbarung vorzuleisten hast. Auf die Idee der Anfechtungsmöglichkeit würde ich ihn dabei nicht bringen.
Habe ich ja per email (siehe mein voriges Posting) ja schon gemacht. Ich habe nach meinem Verständnis keine Vorleistung zu erbringen, da der Verkäufer Kauf per Nachnahme in seiner Artikelbeschreibung vorsieht. Sollte ich nun nochmals schriftlich (Einwurf-Einschreiben?) eine Frist setzen?
ZitatAndererseits kannst du nach Zahlung von Kaufpreis + Porto dem Verkäufer eine Frist zur Erbringung seiner Leistung setzen, und nach deren ergebnislosen Verstreichen vom KV zurücktreten. Im Rahmen des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung kannst du dann vom Verkäufer im Rahmen eines Deckungskaufes entstandene Mehrkosten einfordern.
Ich möchte natürlich nicht den Kaufpreis vorstrecken (aus naheliegenden Gründen). Auch möchte ich vom KV nicht zurücktreten. Kann ich dann auch Schadenersatz forden (in Höhe einer Ersatzbeschaffung)? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Gruss
Dieter
Re: Preisirrtum oder was?
Hallo,
zu meinem Fall ein kleines Update:
ZitatAlles anzeigen
noch ist es kein akutes Problem, aber könnte es gleich werden. Es geht um folgende ebay-Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7524587584
Ich habe den Kauf getätigt, als 119,90 EUR angeboten war. Nun ist wieder erhöht worden (siehe auch Liste der Käufer). Ich habe eine "Bestellbestätigung" bekommen, dort ist aber kein Preis genannt. Andererseits zeigt die ebay-Seite (und die ebay-Bestätigungsmail) den korrekten Preis.
Habe ihm eine Mail geschickt und ihn um eine Bestätigung für die 119,90 gebeten. Antwort steht nun aus.
Frage:
- kann er den Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtum (oder so ähnlich?) anfechten?
- muss er den Kaufvertrag erfüllen zum Preis von 119,90 EUR?
Der Verkäufer antwortet mir nur mit "blabla"-Automails, ich weis aber von anderen Käufern, dass er über die Sachlage informiert ist. Er hat zum Teil den Preis auf 199,- setzen wollen, oder aber Original-Zubehör weggelassen.
Ich habe ihm per Mail eine Frist gesetzt bis heute, 12:00 Uhr. Zitat:
"Ich möchte den Kaufvertrag wie abgeschlossen erfüllen. Über den Afterbuy-Link wird der falsche Preis genannt, deshalb kann ich nicht darüber den Kauf abwickeln. Ich wünsche Versand per Nachnahme, alle Daten liegen Ihnen vor.
Letztmal frage ich Sie um eine explizite Bestätigung des über ebay geschlossenen Kaufvertrags (s. auch §4 Ihrer AGB) und setze Ihnen eine Frist bis einschließlich Mittwoch, den 20.7.05, 12:00 Uhr diese Bestätigung schriftlich per email an mich zu senden. Alternativ erfüllen Sie Ihren Teil des Vertrages durch Zusendung der bestellten Ware (und genau dieser) und einer entsprechenden Versandmitteilung bis zum oben aufgeführten Termin."
Leider hat er sich nicht gemeldet. Was würdet Ihr mir nun raten?
Gruss
Dieter
Mein Kompliment an
Primetime
schnelle Abwicklung,guter Preis, gute Ware, gute Verpackung!
Gruss
Dieter
Preisirrtum oder was?
Hallo,
noch ist es kein akutes Problem, aber könnte es gleich werden. Es geht um folgende ebay-Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7524587584
Ich habe den Kauf getätigt, als 119,90 EUR angeboten war. Nun ist wieder erhöht worden (siehe auch Liste der Käufer). Ich habe eine "Bestellbestätigung" bekommen, dort ist aber kein Preis genannt. Andererseits zeigt die ebay-Seite (und die ebay-Bestätigungsmail) den korrekten Preis.
In seinen AGB hat der Anbieter folgenden Passus
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§ 4 Vertragsschluss
Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden durch Lieferung der Ware bzw. durch Auftragsbestätigung oder durch die Mitteilung der Auslieferung annehmen. Die Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sondern dient lediglich der Benachrichtigung des Kunden über den tatsächlichen Zugang der Bestellung. Bei einem Erwerb über die Plattform eBay gelten zudem die dortigen Bestimmungen für Mitglieder zum Vertragsschluss.
Auszug aus den eBay Mitgliedsbedingungen:
Mit dem Ende der von dem Anbieter bestimmten Laufzeit der Online-Auktion, gemessen anhand der System-Uhrzeit von eBay, oder im Falle der vorzeitigen Beendigung durch den Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und dem das hoechste Gebot abgebenden Bieter ein Vertrag über den Erwerb des von dem Anbieter in die eBay-Website eingestellten Artikels zustande.
Durch Nutzung des Sofort-Kaufen-Formats (Festpreisformats) kommt es unmittelbar zum Vertragsschluss. Mit Einstellung eines Sofort-Kaufen-Artikels Festpreisartikels), der nicht im Wege einer Online-Auktion angeboten wird, gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Verkauf dieses Artikels zu einem Festpreis an den Interessenten ab, der die gegebenenfalls zusaetzlich in dem Angebot festgelegten Bedingungen (z.B. bestimmte Bewertungskriterien) erfuellt. Ein Vertragsschluss ueber den Erwerb des Artikels kommt zustande, sobald ein Nutzer die in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt, den Sofort-Kaufen-Button anklickt und den Vorgang mit seinem Passwort bestaetigt.
Im Rahmen des Auktionsformats gibt es weiterhin die Sofort-Kaufen-Option. Diese führt bei Nutzung ebenfalls zum unmittelbaren Vertragsschluss.
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Habe ihm eine Mail geschickt und ihn um eine Bestätigung für die 119,90 gebeten. Antwort steht nun aus.
Frage:
- kann er den Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtum (oder so ähnlich?) anfechten?
- muss er den Kaufvertrag erfüllen zum Preis von 119,90 EUR?
Gruss
Dieter
Re: Re: T630 bei MM Karlsruhe
Hallo,
Zitat
Schön solch ein Angebot,aber was bringt es der breiten Masse hier im Forum?
wie bei den ebay-Angeboten bringt es immer nur einem/einer etwas. Gewiss, nur lokal, aber das sollte nun nicht ein prinzipielles Problem sein.
Und nun bitte wieder BTT, danke! ![]()
Gruss
Dieter
T630 bei MM Karlsruhe
T630, o2-Ware Einzelstück bei MM Karlsruhe
lt. Prospekt von heute: 40,- EUR
sieht so aus, also ob es ohne Simlock wäre, Farbe silver-frosty.
Gruss
Dieter