Zwei allgemeine Tipps für solche Fälle:
1.) Bei jeder Nachbesserung gleich eine Frist setzen. Am besten jedes mal, wenn ein Handy defekt zum Verkäufer gebracht wird, gleich ein kurzes Anschreiben mit der Fehlerbeschreibung beifügen, indem man eine maximal zweiwöchige Frist setzt.
2.) Wenn das Gerät in der Gewährleistungsfrist (bis 24 Monate nach Kauf) zum dritten mal defekt ist (egal ob es stets derselbe oder ein neuer Defekt ist), hat man grundsätzlich einen Anspruch auf Wandlung. Das bedeutet man gibt das alte Telefon zurück, erhält den Kaufpreis wieder und kann dann ein anderes neues Gerät zum subventionierten Preis erwerben.
Dabei ist die Wandlung abzugrenzen vom Austausch - Ein Austausch des Gerätes ist keine Wandlung, sondern eine Form der Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung.
Man sollte rigoros auf seinen Ansprüchen beharren und diese durchsetzen, denn was die Hersteller heute so in die Regale stellen ist einfach eine Unverschämtheit.
Seit meinem e-plus PT11 (aka Nokia 2148) 1994 hat die Qualität stetig nachgelassen und noch nie hatte ich soviel Ärger mit meinen Käufen, wie in den letzten Jahren und nachdem ich in diesen elf Jahren seit dem PT11 über dreißig Telefone erworben habe, betrachte ich meine persönlichen Erfahrungen durchaus als repräsentativ.
Also laßt Euch nicht verarschen!